Export
US-Zölle: Stolpersteine und Praxistipps für Unternehmen
Ob Maschinen, Präzisionsteile, Textilien oder Konsumgüter: Der US-Markt ist für die Schweizer Wirtschaft essenziell.

18. Dezember 2025
Ob Maschinen, Präzisionsteile, Textilien oder Konsumgüter: Der US-Markt ist für die Schweizer Wirtschaft essenziell. Doch viele Unternehmen kämpfen mit grossen Unsicherheiten rund um Zollvorschriften, Ursprungsregeln und Sonderzölle. Remo Wild, Leiter Exportdienste der IHK, zeigt mögliche Stolpersteine auf und gibt praxisnahe Tipps für den Export in die USA.
Rahmenbedingungen: So funktioniert das US-Zollsystem
Für eine verlässliche Einschätzung der aktuellen Situation bezüglich der US-Zölle müssen zuerst die Rahmenbedingungen bekannt sein. Wie die meisten Zolltarife weltweit basiert auch der US-Zolltarif «Harmonized Tariff Schedule of the United States» (HTSUS) auf dem internationalen «Harmonisierten System» (HS). Der HTSUS legt die Zollsätze für alle in die USA importierten Waren fest. Bei der Einfuhr in die USA gelten die sogenannten «U.S. Non-Preferential Rules of Origin» bzw. die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln der USA. Das heisst: Bei Schweizer Exporten in die USA richtet sich der Warenursprung nicht nach Handelsabkommen, sondern nach den US-amerikanischen Regeln.
Zollarten: Verschiedene Zölle beim Export in die USA
Grundsätzlich gilt es zu klären, welche Zölle beim Import in die USA genau anfallen. Es gibt verschiedene Zollarten, die sich in Herkunft, Zweck und Berechnungsgrundlage unterscheiden. Für bestimmte Produkte können alle Zollansätze zum Tragen kommen, während für andere nur der MFN-Zollansatz gilt:
- Der MFN-Zollsatz (Most Favoured Nation) ist der standardmässige, nichtdiskriminierende Zollsatz, den ein Land auf Importe von anderen Mitgliedern der Welthandelsorganisation (WTO) anwendet.
- Der Grundsatz besagt, dass Zollvorteile, Handelsvergünstigungen oder sonstige handelsbezogene Vorteile, die einem Handelspartner gewährt werden, automatisch auf alle WTO-Mitglieder übertragen werden müssen – es sei denn, es greifen Präferenzregelungen aufgrund von Freihandelsabkommen.
- Dieser Zollsatz wird bei der Einfuhr in die USA auf alle Waren angewendet, sofern ein Zollansatz auf der Zolltarifnummer hinterlegt ist.
- Die länderspezifischen Zollsätze (reciprocal tariffs) richten sich nach dem Ursprungsland einer Ware und unterscheiden sich in ihrer Höhe.
- Für die meisten Waren mit Schweizer Ursprung gilt auf Basis der am 14. November 2025 veröffentlichten Absichtserklärung zwischen der Schweiz, Liechtenstein und den USA ein reziproker Zollsatz von 15% einschliesslich MFN Zollsatz (All-in).
- Beträgt der MFN-Zollsatz mehr als 15%, so gilt der höhere MFN-Zollsatz.
Beispiel: Damenkleider aus synthetischen Fasern mit der HTSUS-Nummer 6204.43.4030 =MFN-Zollsatz 16% - Bei Waren mit einem US-Anteil von mindestens 20% wird der Zusatzzoll ausschliesslich auf den Wert des Nicht-US-Anteils erhoben.
- Zölle auf Warenimporte, die eine potenzielle Gefahr für die nationale Sicherheit darstellen.
- 50% Zollsatz auf bestimmte Stahl-, Aluminium- und Kupferprodukte sowie auf bestimmte Derivate davon. Dieser Zollsatz gilt für Waren mit Ursprung aller Länder ausserhalb der USA, lediglich für Waren mit Ursprung UK gilt ein Zollsatz von 25 Prozent.
- Bei Derivaten wird der Zollsatz auf den Wertanteil des Metallanteils erhoben. Gemäss U.S. Customs and Border Protection (CBP) beinhaltet dieser Wertanteil nicht nur den Einstands- oder Materialwert sondern auch Verarbeitungskosten (inkl. Werterhöhung durch die Verarbeitung).
- Für die Einfuhr werden folgende Angaben benötigt:
- Einfuhrwert des Artikels total
- Wert des Metallanteils
- Gewicht des Metallanteils
- Angaben zum Schmelz- und Gussland
- Einfuhrwert des Artikels abzüglich des Wertes des Metallanteils
Wichtig: um Verzögerungen zu verhindern, empfehlen wir Ihnen sich mit dem Importeur über die benötigten Dokumente abzusprechen. Fehlen diese Angaben, wird der Strafzoll auf den Gesamtwert des Artikels erhoben. Lässt sich der Ursprung nicht belegen, droht gar ein pauschaler Zollsatz von 200%.
- Gemäss Lumber and Timber 232 Annex gelten seit dem 14. Oktober 2025 Zusatzzölle auf verschiedene Holzprodukte
- 10% auf Weichholz und Schnittholz (Zolltarifnummern gemäss Annex I A1b)
- 25% bzw. ab 2026 30% auf gepolsterte Holzmöbel (Zolltarifnummern gemäss Annex I A1d) sowie
- 25% bzw. ab 2026 50% auf Küchenmöbel und Badezimmereinrichtungen
Auf Waren mit Ursprung EU und Japan gilt ein maximaler Gesamtsatz von 15%, für Waren mit Ursprung UK ein Gesamtsatz von 10%. Es ist folglich möglich, dass diese Zölle für Waren mit Ursprung Schweiz ebenfalls entfallen.
- Untersuchungen gemäss Section232
Maximal 15% potenzieller sektoraler Zusatzzölle auf Arzneimittel und Halbleiter
Hinweis: Bereits bezahlte Zölle in den USA können rückwirkend per 14. November 2025 über das elektronische ACH-Refund-Verfahren zurückgefordert werden. Bei noch nicht abgeschlossenen Anmeldungen (unliquidated entries) können Importeure eine Post-Summary Correction (PSC) vornehmen. Bei bereits liquidierten Anmeldungen (liquidated entries) kann innerhalb von 180 Tagen nach der Liquidation gemäss 19 U.S.C. § 1514 Einspruch erhoben werden.
Ausnahmen bei Schutzzöllen
Strafzölle auf Autos und Autoteile – 25%
Eine separate Ausnahme gilt für Autos und Autoteile gemäss Proclamation 10908 (26. März 2025) sowie dessen Änderungen. Diese Zollsätze sind nicht kumulierbar. Der Zollsatz beträgt 25 Prozent. Waren, die unter das USMCA-Abkommen fallen, sind von den Zöllen auf Autos und Autoteile ausgenommen. Es gibt zudem Möglichkeiten, bei einer Fertigung in den USA, einen Teil der Zölle zurückzufordern.
Ausnahmen für verschiedene Produkte (bspw. Halbleiter, bestimmte Elektronikgeräte, Pharma- und Chemieprodukte, bestimmte Edelmetalle sowie Kaffee) – 0%
Gemäss Durchführungsverordnung Nr. 14275 vom 2. April 2025 Annex II sowie Presidential Memorandum werden auf einige für die USA wichtige Produkte keine Zölle erhoben. Im Joint-Statement wurde zudem erwähnt, dass auf solche Produkte auch in Zukunft maximal ein Zollsatz von 15 Prozent gelten würde.
Ausnahmen für verschiedene Produkte (bspw. Flugzeuge und Flugzeugteile, Kork und Korkwaren) – 0%
In Anlehung Annex III (Potential Tariff Adjustments for Aligned Partners (PTAAP)-Annex), der für Japan, UK, Vietnam, die Philippinen, Südkorea, die EU und Indonesien gilt, werden der Schweiz weitere Ausnahmen von den pauschalen Zusatzzöllen zugestanden. In den Anwendungsbereich fallen beispielsweise Flugzeuge, Flugzeugteile, Gummiprodukte, Kosmetika, Generika und Korkwaren. Die Liste (S. 6-62) wurde am 18. Dezember 2025 im Federal Register der USA veröffentlicht.
Warenursprung: Jeder Staat hat seine eigene Definition
Bei Warenimporten in die USA gelten die nichtpräferenziellen Ursprungsregeln dieses Landes. Wichtig: Fast jeder Staat hat eigene Ursprungsregeln erlassen. Es gibt zwar Bestrebungen zur Harmonisierung, doch eine Umsetzung scheint fast unmöglich. In der Schweiz regeln die Verordnung über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB) und die Verordnung des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) über die Beglaubigung des nichtpräferenziellen Ursprungs von Waren (VUB-WBF) die Ursprungsfrage. Diese sehen im Wesentlichen das Prinzip der letzten genügenden Be- oder Verarbeitung vor. Im Gegensatz dazu sieht das US-Zollrecht nebst der vollständigen Herstellung bzw. Gewinnung in einem Land das Prinzip der „wesentlichen Umwandlung“ (Substantial Transformation) vor, das sehr streng ausgelegt wird.
Praxisbeispiel: Der Fall Volvo
Die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) befasste sich 2019 mit dem zollrechtlichen Ursprung von Volvo-Automobilen. Dabei ging es um die Frage, ob die Endmontage zahlreicher chinesischer Baugruppen in Schweden eine «wesentliche Umwandlung» darstellt – und zwar eine so wesentliche, dass sich der Ursprung der Fahrzeuge für US-Zollzwecke von China nach Schweden verlagert.
Das CBP hat am 26. Juli 2019 (veröffentlicht am 2. Oktober 2019) entschieden, dass die schwedische Montage keine wesentliche Umwandlung darstellte. Folglich stufte die Behörde die Fahrzeuge als chinesische Waren ein, die gemäss Abschnitt 301 des Handelsgesetzes mit zusätzlichen Zöllen belegt sind.
Die Argumentation basierte auf zwei zentralen Erwägungen:
- Die eingeführten Unterbaugruppen (fünf Hauptmodule) waren für eine bestimmte Endverwendung im endgültigen Fahrzeug vorbestimmt.
- Die schwedischen Montagevorgänge änderten ihren wesentlichen Charakter, ihre technische Identität oder ihre beabsichtigte Funktion nicht.
Obwohl die Endmontage wirtschaftlich wichtig war, stellte das CBP fest, dass sie nicht die notwendige technische Tiefe hatte, um einen neuen Handelsartikel darzustellen. Die Unterbaugruppen behielten nach der Montage ihre wirtschaftliche und funktionale Identität bei. Das bedeutet, dass dieser Vorgang als Integration und nicht als Verarbeitung angesehen wurde. Das CBP betonte zudem, dass vorgefertigte Module mit definierten Funktionen nur selten ihre Identität durch die Endmontage verlieren.
Zolltarifnummer: Korrekte Tarifierung ist entscheidend für Zollberechnung
Exportorientierte Firmen müssen sich mit der Einreihung ihrer Produkte in die korrekte Zolltarifnummer beschäftigen. Verwendet eine Firma falsche Zolltarifnummern, kann dies dazu führen, dass bei der Einfuhr in die USA falsche Zollansätze zur Berechnung der Zollabgaben herangezogen werden. Entweder bezahlt der Importeur zu viel Zollabgaben und füllt damit die Haushaltskasse der USA unnötig auf. Oder er bezahlt zu wenig und muss mit empfindlichen Bussen rechnen. In diesem Fall begeht der Importeur unwissentlich Steuerhinterziehung, da Zölle grundsätzlich mit Steuern gleichzusetzen sind. Die Verwendung einer falschen Zolltarifnummer ist also nicht nur ein ärgerliches Missgeschick, sondern kann eine schwerwiegende Straftat darstellen.
Incoterms: Internationale Handelsklauseln beeinflussen Zollwert
Es ist ratsam, sich mit den einzelnen Klauseln der Incoterms® (internationale Handelsklauseln der internationalen Handelskammer) auseinanderzusetzen. In den USA basiert die Berechnung der Zollabgaben auf dem FOB-Wert (Free On Board). Dieser Begriff bezeichnet den Wert einer Ware ohne die Transportkosten des Hauptverkehrsträgers. Somit kann die Zollbelastung, wenn auch meist nur geringfügig, etwas gesenkt werden.
Praxistipps in der Übersicht
Vorbereitung und Dokumentation
- Exportdokumente vollständig und konsistent halten
- Metall- und Ursprungsnachweise frühzeitig einholen
- Zolltarifnummern durch Fachstellen verifizieren
Strategische Zolloptimierung
- Produktionsanteile prüfen (US-/Nicht-US-Komponenten)
- Möglichkeit der Fertigung in den USA evaluieren (Rückerstattungspotenzial)
- Incoterms zur Kostensteuerung gezielt einsetzen
Monitoring und Weiterbildung
- Proclamations und Änderungen im US-Zollrecht regelmässig prüfen
- CBP-Verlautbarungen (z. B. Section 232 oder 301) im Blick behalten
- Mitarbeitende regelmässig zu Ursprungsregeln schulen
Anlaufstellen für betroffene Unternehmen
Umsetzung der US-Zölle
Ursprungsbeglaubigung sowie Fragen zu Zolltarifnummern, Ursprung und Incoterms
Spezifische Fragen bezüglich Exporte aus der Schweiz in die USA
Zollansätze in den USA abrufen
Weitere Informationen
Im Archiv finden Sie die Ereignisse im Zusammenhang mit den US-Zöllen bis zum 20. August 2025.