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US-Zölle: Urteil U.S. Supreme Court und aktuelle Situation

Mehr zum Gerichtsurteil des Supreme Court und der Einführung neuer Zölle.

23. Februar 2026

Am 20. Februar 2026 hat der Oberste Gerichtshof in den USA (Supreme Court of the United States, SCOTUS) entschieden, die von der Trump-Administration eingeführten Zusatzzölle als rechtswidrig zu erklären. Gleichentags hat US-Präsident Trump die Einführung von neuen Zöllen angekündigt.

Das Gerichtsurteil des Supreme Court

Im Jahr 2025 hatte die Trump-Administration umfangreiche Zölle auf Importe aus vielen Ländern verhängt. Als Rechtsgrundlage diente dabei der sogenannte International Emergency Economic Powers Act (IEEPA) aus dem Jahr 1977, ein Gesetz, das im Wesentlichen aussergewöhnliche wirtschaftliche Notstände abdecken soll. Damit verbunden waren sogenannte «reziproke Zölle» gegen Handelspartner weltweit – auch gegen die EU und die Schweiz.

Am 20. Februar 2026 entschied der Supreme Court, dass der Präsident keine gesetzliche Befugnis habe, unter dem IEEPA reziproke Zölle zu verhängen. Zolltarife gelten rechtlich als Steuern und das Verfassungsrecht überträgt diese Gesetzgebungskompetenz ausschliesslich dem US-Kongress. Ohne ausdrückliche gesetzliche Grundlage verstossen entsprechende Zölle somit gegen die Verfassung. Nicht unter dieses Urteil fallen eingeführte Zölle unter Section 232 (Nationale Sicherheit; Stahl, Aluminium, Kupfer sowie Holz und Halbleiter etc.), Section 301 (Unfaire Handelspraktiken; bereits länger verhängte Massnahmen gegenüber China) sowie Section 201 (Plötzlicher Importanstieg; u.a. Solarpanels).

Hingegen offen gelassen hat das Gericht, ob und wie bezahlte Einfuhrzölle zurückgefordert werden können.

Einführung neuer Zölle

Unmittelbar nach dem Gerichtsurteil des Obersten Gerichtshofs hat US-Präsident Donald Trump angekündigt, neue Zölle befristet für 150 Tage in der Höhe von 10 Prozent gegenüber allen Handelspartnern per 24. Februar 2026 00:01 Uhr (Eastern Time EST) einzuführen. Dabei stützt sich die US-Regierung auf Grundlage von Sec. 122 des Trade Act of 1974. Dieser Act erlaubt eine Erhöhung der Zölle auf maximal 15 Prozent. Präsident Donald Trump hat eine Erhöhung zwar angekündigt, findet sich aber (noch) nicht in der Proklamation.

Dieser Zollsatz ersetzt den auf Basis der am 18. Dezember 2025 veröffentlichten Absichtserklärung zwischen der Schweiz, Liechtenstein und den USA festgelegten und per 14. November 2025 rückwirkend angewendeten Zollsatz von 15% (All-in). Da der Zollsatz von 10% zusätzlich zu bestehenden MFN-Zöllen erhoben wird, ändert sich für Schweizer Exporte vorerst wenig. Waren, bei denen der MFN-Zoll weniger als 5% beträgt werden gar minim entlastet, beträgt der MFN-Zoll jedoch mehr als 5% erhöht sich die Zolllast.

Ausnahmen

Der Zusatzzoll gilt nicht für die in Annex I und Annex II aufgeführten Waren. Dazu gehören u.a. Pharma-Produkte, bestimmte Elektronikprodukte, Flugzeuge sowie Flugzeugteile etc.

Produkte, welche vor dem 24. Februar, 00:01 EST in einem ausländischen Hafen verladen und im Transit waren und vor dem 28. Februar 2026, 00:001 Uhr EST in die USA eingeführt oder aus einem Zolllager zum Verbrauch entnommen werden sind ebenfalls von Section 122 ausgenommen.

Anlaufstellen für betroffene Unternehmen

Umsetzung der US-Zölle

 

Ursprungsbeglaubigung sowie Fragen zu Zolltarifnummern, Ursprung und Incoterms

 

Spezifische Fragen bezüglich Exporte aus der Schweiz in die USA

 

Zollansätze in den USA abrufen

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