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Stellenmeldepflicht für das Jahr 2025

Anstieg der meldepflichtigen Berufsarten

7. November 2024

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) hat die Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2025 publiziert. Die Liste mit den meldepflichtigen Berufsarten soll den betroffenen Arbeitgebern eine frühzeitige Planung ermöglichen. 

Die Anzahl der Berufsarten, die der Stellenmeldepflicht unterstellt sind, steigt im Vergleich zu den Vorjahren wieder an. Alle Berufsarten, die im 2024 meldepflichtig waren, werden dies auch im Jahr 2025 sein. Wie in diesem Jahr werden die meisten meldepflichtigen Erwerbstätigen als Hilfsarbeitskräfte im Baugewerbe tätig sein. Diese Berufsgruppe umfasst 89’080 Erwerbstätige. Neu meldepflichtig sind unter anderem Führungskräfte in Vertrieb und Marketing mit 45’180 Erwerbstätigen und Servicehilfskräfte in Restaurants mit 33’497 Erwerbstätigen. Während im Jahr 2024 etwa 3,2 Prozent der Erwerbstätigen in meldepflichtigen Berufsarten arbeiteten, steigt diese Quote im Jahr 2025 auf etwa 6,5 Prozent.

Die meldepflichtigen Erwerbstätigen finden Sie hier aufgelistet:

  • Führungskräfte in Vertrieb und Marketing
  • Biologen/Biologinnen, Botaniker/-innen, Zoologen/Zoologinnen und verwandte Berufe
  • Technische Verkaufsfachkräfte (ohne Informations- und Kommunikationstechnologie), Medizin
  • Soziologen/Soziologinnen, Anthropologen/Anthropologinnen und verwandte Wissenschaftler/-innen
  • Schauspieler/-innen
  • Konferenz- und Veranstaltungsplaner/-innen
  • Kundeninformationsfachkräfte in Callzentren; Telefonisten/Telefonistinnen
  • Hotelrezeptionisten/-rezeptionistinnen
  • Chefs/Cheffes de Service in Restaurants
  • Servicehilfskräfte in Restaurants
  • Betonierer/-innen, Betonoberflächenfertiger/-innen und verwandte Berufe
  • Baukonstruktions- und verwandte Berufe, anderweitig nicht genannt
  • Gipser/-innen, Trockenbauer/-innen
  • Isolierer/-innen, ohne nähere Angaben; Isolierer/-innen Gebäudehülle
  • Metallpolierer/-innen, Rundschleifer/-innen und Werkzeugschärfer/-innen
  • Uhrenarbeiter/-innen
  • Bediener/-innen von Wäschereimaschinen
  • Gabelstaplerfahrer/-innen und verwandte Berufe
  • Hilfsarbeiter/-innen, ohne nähere Angaben; Hilfsarbeiter/-innen im Bergbau, im Bau (ohne Tiefbau), bei der Herstellung von Waren und im Transportwesen
  • Hilfsarbeiter/-innen im Gemüse- und Obstbau
  • Hilfsarbeiter/-innen im Gartenbau
  • Hilfsarbeiter/-innen in der Nahrungsmittelzubereitung
  • Sonstige Hilfsarbeiter/-innen

Die Liste mit den Details der meldepflichtigen Erwerbstätigen finden Sie unter diesem Link. Über die Liste wird das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) im November noch definitiv entscheiden.

Eine Übersicht zu sämtlichen Neuerungen für das kommende Jahr findet sich auf der Plattform www.arbeit.swiss. Arbeitgeber können mit Hilfe des Checkup Tools einfach und schnell prüfen, ob eine zu besetzende Stelle der Meldepflicht unterliegt oder nicht.

Hinweis: Dieser Artikel wurde in Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Arbeitgeberverband erstellt.