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Passar 1.0 – Was Unternehmen wissen sollen

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

14. Juli 2023

Am 1. Juli nahm das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) die erste Version des neuen Warenverkehrssystems «Passar» in Betrieb. Passar löst die heutigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec schrittweise ab. Nun wurde die Fristen verlegt, sodass eine reibungslose Ablösung durchgeführt werden kann.

 

Passar in Kürze
«Passar» ist die Bezeichnung des neuen Warenverkehrssystems des BAZG für die digitale Abwicklung der Zollverfahren. Passar wird ab Juni 2023 in mehreren Etappen in Betrieb genommen. Bis Ende 2026 werden alle Prozesse im Zusammenhang mit der Durchfuhr, der Ausfuhr, der Einfuhr, den Spezialverzollungen sowie die Erhebung weiterer Abgaben vereinfacht, harmonisiert und durchgehend digitalisiert sein. Dies ist ein zentrales Ziel des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT.

Was beinhaltet Passar 1.0?

Passar 1.0 ist die erste Version (Release 1.0) des neuen Warenverkehrssystems des BAZG. Das BAZG stellt dieses System in einem ersten Schritt für die Abwicklung der Durchfuhr sowie der Ausfuhr bereit. Passar implementiert das neue Meldungsformat der EU im Bereich der Durchfuhr (NCTS Phase 5) und bringt eine umfassende technologische Modernisierung im Vergleich zu den bestehenden Frachtsystemen NCTS und e-dec mit sich.

Die Anbieter von Verzollungssoftware stellen die Integration der zur Verfügung gestellten Passar-Funktionalitäten in ihren Lösungen sicher. Auf Prozessebene bietet Passar 1.0 erste Vorteile in den Bereichen der Durchfuhr und der Ausfuhr. Waren- und Transportanmeldungen können mit Passar vor der Grenzankunft unbeschränkt angepasst werden. Sie werden erst durch die Aktivierung beim Grenzübertritt rechtsverbindlich. Die Einfuhr sowie die Spezialverfahren werden mit Passar 2.0 bzw. Passar 3.0 umgesetzt.

Für welche Unternehmen ist Passar 1.0 relevant?

  • Speditions- und Transportunternehmen
  • Zugelassene Empfänger (ZE) und Zugelassene Versender (ZV)
  • Schweizer Exporteure
  • Entwickler und Anbieter von Verzollungssoftware

 

Wer ist (noch) nicht betroffen?
Passar 1.0 hat keine Auswirkungen auf Unternehmen, die ausschliesslich Waren in die Schweiz einführen (Importeure). Diese können die Anwendungen e-dec Import und e-dec Web bis Mitte 2025 weiter nutzen. Für Privatpersonen im Reiseverkehr steht die bewährte App QuickZoll weiterhin zur Verfügung.

Was ändert konkret mit Passar 1.0 und was bleibt gleich?

  • Die wichtigste Neuerung betrifft den Transportprozess: Die Warenanmeldungen Durchfuhr und Ausfuhr werden in Passar mit einer Transportanmeldung verknüpft (referenziert), die Angaben zum Transportmittel für den Grenzübertritt enthält. Diese Referenzierung bildet die Voraussetzung für eine automatisierte Aktivierung der Warenanmeldungen an der Grenze. Für die automatisierte Aktivierung im Strassenverkehr steht aktuell die Activ App zur Verfügung. Zusätzliche Lösungen sind vorgesehen. In den anderen Verkehrsarten werden die verkehrsspezifischen Transportinformationen (z.B. Air waybill) verwendet. Die Transportanmeldung ist mit Passar 1.0 noch fakultativ, wird jedoch empfohlen, um die Grenzprozesse zu beschleunigen.
  • Mit Passar 1.0 wird gleichzeitg das Self-Care-Prinzip eingeführt: Kunden erfassen und verwalten ihre eigenen Daten selbstständig, zeit- und ortsunabhängig. Dies bedingt eine einmalige Registrierung im ePortal des Bundes (ersetzt die bisherige Registrierung in der Zollkundenverwaltung ZKV).
  • Für den Datenaustausch via technischer B2B-Schnittstelle (API) werden digitale Schlüssel (Tokens) eingesetzt (ersetzen die bisherigen Zertifikate).
  • Benötigte Begleitdokumente zu Durchfuhr- und Ausfuhranmeldungen können direkt in Passar übermittelt werden.
  • Veranlagungsverfügungen aus Passar werden nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt und können in Chartera Output (automatisch via B2B-Schnittstelle oder via ePortal) abgeholt werden.
  • Die übrigen Prozesse bleiben vorerst unverändert (unveränderte Rechtsgrundlagen).

 

Ist der Wechsel zu Passar obligatorisch?
Ja. Die heutigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec werden nicht mehr weiterentwickelt und schrittweise ausser Betrieb genommen. Die Einführung von Passar ist ausserdem an das europaweite Update des Transitsystems (Phase 5) gekoppelt; diese findet ausschliesslich in Passar statt. Das heisst, dass die Eröffnung von Durchfuhranmeldungen in NCTS ab Anfang November 2023 nicht mehr möglich sein wird. e-dec Export wird Mitte 2024 ausser Betrieb genommen. Die Erfassung einer Transportanmeldung ist vorerst noch fakultativ. Sie wird jedoch empfohlen, um die Grenzprozesse zu beschleunigen.

Was kostet Passar?
Das BAZG stellt das Warenverkehrssystem Passar kostenlos zur Verfügung. Es bietet eine B2B-Schnittstelle an (API), später auch eine Benutzeroberfläche via ePortal (spätestens bei der Ablösung von e-dec Web). Gebühren können wie bisher bei der Nutzung kommerzieller Verzollungssoftware mit Schnittstelle zu Passar entstehen; für diesbezügliche Fragen kontaktieren Sie Ihren Software-Anbieter.

Was müssen Unternehmen tun, um Passar nutzen zu können?

Das BAZG wird die Nutzer der bisherigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec aktiv kontaktieren und bietet ihnen für die einmalige Registrierung im ePortal verschiedene Unterstützungsangebote an (Onboarding). In einem ersten Schritt (erstes Halbjahr 2023) werden die bisherigen Nutzer von NCTS in Abstimmung mit ihren jeweiligen Software-Anbietern angeschrieben. Die Nutzer von e-dec Export werden in einem zweiten Schritt (ab zweites Halbjahr 2023) kontaktiert; eine frühere Registrierung ist auf Anfrage möglich.

Wie können sich Unternehmen schon jetzt auf Passar 1.0 vorbereiten?

  • Unternehmen, die heute eine kommerzielle Verzollungssoftware für die Abwicklung von Durchfuhren und Ausfuhren einsetzen, können sich für spezifische Informationen an ihren Software-Anbieter wenden.
  • Unternehmen, die für sich selber oder Dritte Verzollungssoftware entwickeln, wird dringend empfohlen, der Arbeitsgruppe Software-Entwicklung beizutreten.
  • Transportunternehmen können ab sofort die Activ App verwenden. Die Erfassung einer Transportanmeldung via Smartphone ermöglicht bereits jetzt eine automatische Aktivierung von Warenanmeldungen in der Durchfuhr und dadurch eine effizientere Abwicklung der Grenzprozesse.
  • Für allgemeine Informationen über das Programm DaziT steht die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen der Begleitgruppe Wirtschaft DaziT allen Interessierten offen. Weiterführende Informationen werden fortlaufend auf der Webseite sowie auf den bestehenden Kommunikationskanälen des BAZG publiziert.

 

Zeitplan

Das neue Warenverkehrssystem Passar ist seit 1. Juni 2023 in Betrieb. Direkte Durchfuhren werden seit diesem Zeitpunkt schrittweise auf das neue Warenverkehrssystem umgeleitet. Aufgrund der ersten Erfahrungen und mit Blick auf die anstehende Umstellung weiterer Geschäftsfälle auf Passar haben das BAZG und Vertreter der Wirtschaft folgende Aktualisierung des Umstellungszeitplans beschlossen:

Umstellung Durchfuhr Eröffnung CH:  01.06.2023 – 30.04.2024 (bisher bis 31.10.2023)

Stichtag Umstellung Durchfuhr Bestimmung CH:  17.03.2024 (bisher 01.10.2023)

Stichtag Umstellung nationale Durchfuhr:  17.03.2024 (bisher 01.10.2023)

Umstellung Ausfuhr NCTS:  17.03.2024 – 30.04.2024 (bisher 01.10.2023 – 31.10.2023)

Umstellung Ausfuhr E-dec:  17.03.2024 – 30.06.2025 (bisher 01.10.2023 – 30.06.2025)

Die Umstellung der direkten internationalen Durchfuhr bleibt unverändert vom 1. Juni 2023 – 31. Oktober 2023.

 

Technische Information

Hier finden Sie Funktionsumgang, Registrierung und Zugang, Systemverfügbarkeit und vieles mehr.

 

Kontakt

Fachliche Fragen: Wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige(n) Zollstelle(n): Dienststellenverzeichnis BAZG

Technischer Support: Service Desk BAZG,

+41 58 462 60 00, www.servicedesk.bazg.admin.ch

Fragen zur Registrierung im ePortal: onboarding@bazg.admin.ch,

+41 58 465 22 50 (Mo-Fr, 8-12 und 13-17 Uhr)

Fragen zur B2B-Schnittstelle zu Passar (Arbeitsgruppe Softwareentwicklung): dazit@bazg.admin.ch

 

Weitere Informationen

Info-Website Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

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