Europapolitik

Unterschiedliche Branchen und die Bilateralen III

«Ohne Personenfreizügigkeit könnten wir aus Schweizer Milch keinen Frischkäse machen»

12. Dezember 2025, Lukas Oetiker

Das neue Vertragspaket bringt verschiedene Vorteile für die Schweiz. Wir haben mit Betroffenen aus drei unterschiedlichen Bereichen über die konkrete Bedeutung der Bilateralen III gesprochen.

Petra Hertkorn-Betz, Universität St.Gallen

Mit dem neuen Vertragspaket wird die Schweiz wieder ins EU-Forschungsprogramm Horizon aufgenommen und somit die internationale Forschungszusammenarbeit gestärkt. Die Schweiz profitiert von einem offenen und vernetzten Forschungssystem. Viele globale Herausforderungen können nur in internationaler Zusammenarbeit erfolgreich angegangen werden, und die Schweiz braucht den Zugang zu internationalen Talenten.

«Durch den Verhandlungsabbruch mit der EU wurden die Schweizer Hochschulen allerdings von europäischen Forschungsprogrammen ausgeschlossen.»

Dank den hervorragenden Forschungseinrichtungen war die Schweiz in der Vergangenheit als assoziiertes Land in den europäischen Forschungsprogrammen sehr erfolgreich. Neben dem Wissensaustausch hat die Schweiz dabei auch von zusätzlichen Forschungsmitteln profitiert. Durch den Verhandlungsabbruch mit der EU wurden die Schweizer Hochschulen allerdings von europäischen Forschungsprogrammen ausgeschlossen.

Eine Beteiligung als Partner aus einem Drittland mit eigener Finanzierung war aber in vielen Bereichen weiterhin möglich. Aufgrund der schnellen und grosszügigen Übergangsmassnahmen des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hatte die Universität St.Gallen keine grösseren negativen Auswirkungen zu spüren. Jedoch würden bei einer dauerhaften Nichtassoziierung die Nachteile mit der Zeit stärker ins Gewicht fallen. Es ist jetzt schon klar, dass die Übergangsmassnahmen im Falle eines zukünftigen Ausschlusses nicht in dem Masse weitergeführt würden, wie dies in den letzten Jahren der Fall war. Eine Kompensation der wegfallenden Mittel über den Schweizerischen Nationalfonds oder Innosuisse ist für die Zukunft nicht geplant. Zudem können nur assoziierte Länder die Inhalte der Ausschreibungen mitgestalten.

Entsprechend ist die vollständige Assoziierung der Schweiz an die europäischen Forschungsprogramme zentral: Sie ermöglicht die Zusammenarbeit mit europäischen Partnern und stärkt die internationale Vernetzung des Forschungsstandorts Schweiz.

Dr. Jörg Spicker, Swissgrid

Für die Versorgungssicherheit der Schweiz ist die Vernetzung mit Europa zentral. Die 41 grenzüberschreitenden Leitungen erhöhen die Netzstabilität und Versorgungssicherheit. Die Stabilität des Schweizer Netzes, insbesondere die Netzfrequenz von 50 Hz, lässt sich nur im europäischen Verbund sichern. Ohne Stromabkommen gerät dieses Erfolgsmodell zunehmend unter Druck.

«Die EU treibt den Binnenmarkt für Strom konsequent voran. Ohne Stromabkommen ist die Schweiz aber davon ausgeschlossen.»

Die EU treibt den Binnenmarkt für Strom konsequent voran. Ohne Stromabkommen ist die Schweiz aber davon ausgeschlossen. Sie kann in EU-Gremien nur noch eingeschränkt mitwirken oder ihre Interessen einbringen. Dadurch entfernen sich die harmonisierten Marktregeln der EU immer stärker von den Schweizer Vorgaben. Das schafft Herausforderungen und Risiken für die Netzstabilität und die Versorgungssicherheit der Schweiz.

Mit der vollständigen Umsetzung der sogenannten 70%-Regel wird der Stromhandel innerhalb der EU weiter zunehmen. Die Mitgliedstaaten müssen dann mindestens 70 % der Netzkapazitäten für den innereuropäischen Handel bereitstellen. Solange die Schweiz nicht in die entsprechenden Berechnungsverfahren einbezogen ist, bedeutet dies für Swissgrid als Übertragungsnetzbetreiberin eine deutliche Zunahme ungeplanter Stromflüsse durch die Schweiz. Das beeinträchtigt sowohl die Netzstabilität als auch die Importfähigkeit im Winter. Ein Stromabkommen mit der EU würde die Schweiz in die koordinierte Steuerung der Stromflüsse einbinden und diese ungeplanten Flüsse spürbar reduzieren.

Christof Züger, Züger Frischkäse AG

Bei Züger Frischkäse stellen wir aus Schweizer Milch hochwertige Produkte her. Das gelingt nur dank dem Einsatz unserer Chauffeure, Bauern sowie Milchtechnologen. Rund 500 Bäuerinnen und Bauern liefern uns Milch. Abgeholt wird sie von ungefähr 20 Chauffeuren – ca. 90 % davon sind EU-Bürger. In der Produktion zeigt sich ein ähnliches Bild. Die Schweizer Mitarbeitenden sind in der Minderheit. Wir sind auf Fachkräfte aus dem In- und Ausland angewiesen. Ohne die Personenfreizügigkeit könnten wir aus Schweizer Milch keinen Frischkäse machen.

«Die Bilateralen III geben uns Planungssicherheit, reduzieren technische Handelshemmnisse und halten die Lieferketten am Laufen.»

Für uns ist zudem ein möglichst einfacher Ablauf im Export wichtig. Ein grosser Teil unserer Produkte geht in die EU. Dafür brauchen wir die gegenseitige Anerkennung von Standards, verlässliche Zollprozesse und Rechtssicherheit. Die Bilateralen III stellen genau das sicher. Sie geben uns Planungssicherheit, reduzieren technische Handelshemmnisse und halten die Lieferketten am Laufen.

Entscheidend beim neuen Vertragswerk ist, dass es praxistauglich umgesetzt wird, ohne Bürokratie und ohne Swiss Finish. Unternehmer brauchen klare, verständliche Regeln und effiziente Verfahren. Dann können wir investieren, Lehrstellen anbieten und Wertschöpfung in der Region sichern. Darum ist für mich als Unternehmer klar: Der Produktionsstandort Ostschweiz profitiert von der Fortführung des bewährten bilateralen Wegs.

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