Medienmitteilung
Ja zur Flexibilisierung der Ladenöffnungszeiten
Kantonale Abstimmungen vom 18. Mai

23. April 2025
Am 18. Mai stimmt die St.Galler Stimmbevölkerung über eine Anpassung des Gesetzes über die Ladenöffnungszeiten ab. Die IHK St.Gallen-Appenzell empfiehlt ein Ja: Die Anpassung verschafft dem St.Galler Detailhandel gleich lange Spiesse wie in den umliegenden Kantonen und stärkt die Entscheidungsfreiheit von Kundschaft und Detailhändlern.
Heute gelten im Kanton St.Gallen je nach Ladenstandort, Grösse und Sortiment unterschiedliche Öffnungszeiten der Detailhandelsländen. Im Gegensatz zu den umliegenden Kantonen sind diese Regeln darüber hinaus deutlich restriktiver gefasst. Der III. Nachtrag zum Gesetz über Ruhetag und Ladenöffnung bereinigt diese Unzulänglichkeiten, was die Entscheidungsfreiheit der Unternehmen stärkt. Die IHK St.Gallen-Appenzell empfiehlt daher ein Ja zu dieser Vorlage.
Gleiche Regeln im Standortvergleich schaffen
Der Blick auf die umliegenden Kantone zeigt, dass einzig der Kanton St.Gallen noch an einer strikten Regulierung festhält: Beide Appenzell, Graubünden, Glarus und Zürich kennen gar keine zusätzlichen Einschränkungen zu den Ladenöffnungszeiten. Auch im Thurgau dürfen Läden bis 22:00 Uhr geöffnet bleiben. Dass der Kanton St.Gallen dem Beispiel des Thurgaus folgt, ist damit eine moderate Anpassung, welche für Unternehmen gleich lange Spiesse im Vergleich mit umliegenden Kantonen schafft.
«Die Anpassung verschafft dem St.Galler Detailhandel gleich lange Spiesse wie in den umliegenden Kantonen und stärkt die Entscheidungsfreiheit von Kundschaft und Detailhändlern.»

Handlungsfreiheit von Unternehmen stärken
Die Anpassung schafft zudem dieselben gesetzlichen Bedingungen für alle Detailhandelsläden. Umgekehrt ist wichtig zu betonen, dass die Gesetzesanpassung niemanden zu längeren Öffnungszeiten verpflichtet. Die Läden bestimmen ihre Öffnungszeiten nach wie vor selbst. Dies ergibt Sinn: Schliesslich kennen die Unternehmen die Bedürfnisse ihrer Kundschaft am besten. Die Vorschriften des Arbeitsgesetzes bleiben unverändert bestehen und regeln den Schutz der Arbeitnehmenden. Insgesamt stärkt die Vorlage also die Handlungsfreiheit der Unternehmen im Detailhandel, welche ihre Öffnungszeiten besser auf die Bedürfnisse der Kundschaft ausrichten können.
Bild: Bahnfrend, CC BY-SA 4.0