Abstimmungen

IHK für eine starke 2. Säule

JA zur BVG-Reform am 22. September 2024

2. September 2024

Die IHK St.Gallen-Appenzell unterstützt die Reform der beruflichen Vorsorge: Die Vorlage stärkt die 2. Säule und verbessert die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Die Reform bringt die längst notwendigen Anpassungen an neue Lebens- und Arbeitsrealitäten wie Teilzeit- und Mehrfacharbeit. Die IHK setzt sich mit einer eigenen Kampagne für ein Ja ein.

JA zur BVG-Reform

Die berufliche Vorsorge basiert auf veralteten Annahmen aus den 1980-er Jahren. So sind heute Teilzeit- und Mehrfachbeschäftigungen üblich. Die Reform der beruflichen Vorsorge wird diesen Realitäten gerecht. 100’000 Personen – vor allem Personen in Teilzeit- und Mehrfacharbeit sowie mit tiefem Einkommen – werden zusätzlich versichert. Ferner werden negative Anreize für Arbeit ab 55 Jahren mit der Glättung der Altersvorschriften reduziert. «Die Lebenserwartung ist heute sechs Jahre höher ist als bei der Einführung des BVG im Jahre 1985. Die Anpassung des Mindestumwandlungssatzes ist daher dringend notwendig, wird aber für 15 Übergangsjahrgänge abgefedert», so IHK-Direktor Markus Bänziger. Zudem zeige diese Abstimmung die Reformfähigkeit der 2. Säule auf.

Mit Gesichtern für die BVG-Reform

Die IHK setzt sich dabei mit einer eigenen Testimonial-Kampagne mit folgenden Botschaften für die BVG-Reform ein:

  • Für die finanzielle Vereinbarkeit von Familie und Beruf: Weil die Situation insbesondere für Frauen verbessert wird, welche überdurchschnittlich oft Teilzeit arbeiten.
  • Für unsere Mitarbeitenden: Weil Teilzeitarbeitende, Personen mit tiefen Einkommen, und ältere Arbeitnehmende profitieren.
  • Für ein starkes Drei-Säulen-Modell: Weil die berufliche Vorsorge seit 20 Jahren nicht revidiert wurde und das Prinzip der 2. Säule immer stärker unter Druck gerät.

«Unsere Testimonial-Kampagne zeigt: Die Wirtschaft übernimmt Verantwortung und setzt sich für ein funktionierendes Drei-Säulen-Modell im Sinne aller Mitarbeitenden ein», sagt Fabian Pernstich, Leiter Kommunikation bei der IHK.

Argumentation

Mit der BVG-Reform wird die 2. Säule den heutigen Arbeitsrealitäten gerecht. Teilzeit- und Mehrfacharbeitende, ältere Arbeitnehmende, und die Wirtschaft profitieren davon. Die IHK widerlegt vier Gegenargumente zur BVG-Reform und trägt damit zur ausgewogenen Meinungsbildung bei.

Die 2. Säule ist nach dem Prinzip der Eigenverantwortung aufgebaut: Jede und jeder sorgt für sich selbst vor. Wer also mehr einzahlt, erhält später auch eine höhere Rente.¹

Durch die Senkung der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22‘050 auf CHF 19‘845 werden 70‘000 Arbeitnehmende neu und 30‘000 Mehrfachbeschäftigte zusätzlich versichert. Diese Personen profitieren von der paritätischen Einzahlung in die berufliche Vorsorge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und später auch von einer höheren Rente.¹ ²

Durch die Senkung der BVG-Eintrittsschwelle von CHF 22‘050 auf CHF 19‘845 werden 70‘000 Arbeitnehmende neu und 30‘000 Mehrfachbeschäftigte zusätzlich versichert. Dies sind überwiegend Personen mit tiefem Einkommen in Teilzeit- oder Mehrfacharbeit. Sie profitieren neu von der paritätischen Einzahlung in die berufliche Vorsorge zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und später auch von einer höheren Rente.² ³

Eigentlich spart in der 2. Säule jeder für sich selbst. Aber aufgrund des überhöhten Mindestumwandlungssatzes müssen Arbeitnehmende für Pensionierte aufkommen – und das von 2014 bis 2023 in der Höhe von CHF 44,8 Milliarden. Erst in den letzten drei Jahren lassen sich minimale Verschiebungen zugunsten der aktiven Versicherten feststellen. Langfristig bietet dies allerdings keine Perspektive.⁴ ⁵

¹Behauptung: Schweizerischer Gewerkschaftsbund (2024). Argumentarium: NEIN! zum BVG-Bschiss. Seite 9.
²Fakt: Bundesamt für Sozialversicherungen (2023). Reform BVG 21: Übersichtstabelle zu den Ausgleichsmodellen. Seite 1.
³Behauptung: Schweizerischer Gewerkschaftsbund (2024). Argumentarium: NEIN! zum BVG-Bschiss. Seite 7.
⁴Behauptung: Schweizerischer Gewerkschaftsbund (2024). Argumentarium: NEIN! zum BVG-Bschiss. Seite 14.
⁵Fakt: Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge (2024). Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2023. Seite 43f.