Sie sind hier

Ja zu Baugesetz und Steuergesetz

Parolen zu den Abstimmungen vom 15. November 2015 Ja zu Baugesetz und Steuergesetz

27.10.2015 | Am 15. November 2015 kommen aufgrund ergriffener Referenden unter anderem zwei kantonale Gesetzesrevisionen vors Volk: Eine Änderung des Baugesetzes und eine Anpassung des Steuergesetzes. Die Industrie- und Handelskammer IHK St.Gallen-Appenzell empfiehlt beide Vorlagen zur Annahme. Insbesondere die Revision des Baugesetzes verdient ein klares Ja. Denn die Eckwerte der zukünftigen Entwicklung des Kantons sollten nicht in den Händen von Regierung und Verwaltung liegen, sondern demokratisch legitimiert und transparent im Kantonsrat beschlossen werden.

Ja zu mehr Demokratie im Baugesetz

Nebst dem zweiten Wahlgang für den Ständerat finden im Kanton St.Gallen am 15. November auch mehrere Abstimmungen statt. Der Vorstand der IHK St.Gallen-Appenzell empfiehlt die Baugesetzrevision klar zur Annahme. In der Vorlage geht es um die Frage, wer über die wirtschaftliche, gesellschaftliche und verkehrsmässige Entwicklung unseres Kantons entscheidet – Regierung und Verwaltung oder der Kantonsrat unter Mitsprache der Gemeinden. Für die IHK ist die Antwort klar: Die Bedeutung des kantonalen Richtplanes erfordert es, dass eine öffentliche Diskussion über die wichtigsten gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Eckwerte geführt werden kann. Es darf nicht sein, dass solch wichtige Entscheide hinter verschlossenen Türen gefällt werden und die Bürger, Gemeinden oder Unternehmen die Entscheidungsprozesse kaum mehr nachvollziehen können.

Die IHK St.Gallen-Appenzell engagiert sich zusammen mit dem Kantonalen Gewerbeverband, dem Hauseigentümerverband sowie der Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und –präsidenten im Komitee „JA zu mehr Demokratie im Baugesetz“ für die Gesetzesrevision.

Ja zur Anpassung des Pendlerabzugs

Im Rahmen des Entlastungspakets des Kantons St.Gallen wurde der Abzug, den Autopendler in der Steuererklärung für die Fahrten zwischen Wohn- und Arbeitsort geltend machen können, auf 3655 Franken respektive den Preis eines Generalabonnements 2. Klasse gekürzt. Die dafür notwendige Anpassung des Steuergesetzes führt zu einer Entlastung des Staatshaushaltes von 13,2 Millionen Franken und auf der anderen Seite einer Belastung der Pendler, die einen längeren Arbeitsweg mit dem Auto oder ein 1.Klasse-Generalabonnement haben. Die IHK St.Gallen-Appenzell stimmt der Steuergesetzrevision mit Murren zu, obwohl sie Steuererhöhungen grundsätzlich ablehnt. Sparprogramme funktionieren jedoch nur, wenn sich alle Seiten bewegen.