Schriftenreihe Aussenhandel
Instrumente der Schweizer Aussenwirtschaftspolitik
Schweizer Aussenwirtschaft nutzt Werkzeugkasten: Bilaterale, Freihandel, Abkommen, Regulierung aber keine eigenen Importzölle

29. April 2026
Aussenwirtschaftspolitik klingt nach Zöllen, doch in der Praxis geht es längst um viel mehr: Standards, Zulassungen, Dienstleistungen, Beschaffung, Patente. Genau dort entscheidet sich, ob Märkte für Unternehmen wirklich «benutzbar» sind. Die Schweiz spielt deshalb nicht mit einem Hebel, sondern mit einem ganzen Werkzeugkasten – von den Bilateralen bis zu Freihandelsabkommen und eigenen Standortregeln. Welche Instrumente greifen wann und wo liegen die blinden Flecken?
Die im vorangegangenen Kapitel umrissenen Schritte zu einer weitgehenden Öffnung der Schweiz gegenüber dem internationalen Handel führten dazu, dass «klassische» Handelshemmnisse wie Mengenbeschränkungen oder Zölle laufend an handelspolitischer Bedeutung verloren. Um sich Vorteile in den gegenseitigen Wirtschaftsbeziehungen zu sichern, umfasst der Werkzeugkasten der Schweizer Aussenhandelspolitik heute daher deutlich mehr Instrumente wie die klassischen Pfeiler Freihandel und Marktöffnung. Die Schweiz strebt einen rechtlich abgesicherten und möglichst weitreichenden Marktzugang an, der nicht nur den Abbau von Zöllen umfasst, sondern auch vereinheitlichte oder gegenseitig akzeptierte Normen, Zulassungsverfahren, Regeln zur Erbringung von Dienstleistungen und zur öffentlichen Beschaffung sowie zum Schutz von geistigem Eigentum – kurz: die praktische Nutzbarkeit von Märkten für Unternehmen.1 Dafür setzt die Schweiz auf ein Bündel von aussenwirtschaftlichen Instrumenten. Diese lassen sich grob in drei Kategorien unterteilen:
- die bilateralen Abkommen mit der EU als zentraler Partnerin
- ein weltweites Netz von Freihandelsabkommen sowie flankierende Verträge (Doppelbesteuerungsabkommen, Investitionsschutz, Mutual Recognition Agreements)
- eigene Regulierungen zur Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit

Europa als Heimmarkt
Die bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU stellen sicher, dass die Schweiz auch als Nichtmitglied in zentralen wirtschaftlichen Bereichen am europäischen Binnenmarkt teilnehmen kann. Wirtschaftlich erhält die stark exportorientierte Schweizer Wirtschaft in jenen Bereichen, wo bilaterale Abkommen bestehen, dieselbe Stellung wie die Unternehmen in einem Mitgliedsstaat – ohne die politischen Konsequenzen einer EU-Mitgliedschaft. Die Bilateralen I (seit 2002 in Kraft) sichern in zentralen Sektoren einen weitgehend diskriminierungsfreien Marktzugang zum europäischen Binnenmarkt und sind durch eine Guillotineklausel miteinander verknüpft (kündigt man eines, fallen alle). Zum Paket gehören die Personenfreizügigkeit, das Abkommen über technische Handelshemmnisse (MRA), öffentliches Beschaffungswesen, Landwirtschaft, Land- und Luftverkehr sowie Forschung.2 Diese Architektur ist das Fundament für die tägliche Marktzugangspraxis, die weit über Zölle hinausgeht.3
Die volkswirtschaftliche Relevanz zeigt die Gegenrechnung: Fielen die Bilateralen I weg, läge das Schweizer BIP 2045 schätzungsweise um 7,1 % tiefer; die Einkommensverluste summierten sich auf rund 5200 CHF pro Kopf im Jahr 2045 (kumuliert 2028–2045: ca. 685 Mrd. CHF BIP-Verlust). Diese Projektionen zeigen, dass ein Wegfall nicht als kurzfristiger Schock, sondern als dauerhafte Schwächung des Wachstumspotenzials zu verstehen wäre. Besonders betroffen wären Investitionen, Innovationsfähigkeit und die Standortattraktivität, die durch den Verlust verlässlicher Rahmenbedingungen nachhaltig beeinträchtigt würden.4
Mit den «Bilateralen III» soll die bestehende Zusammenarbeit stabilisiert und an aktuelle wirtschaftliche und regulatorische Entwicklungen angepasst werden.5 Sie setzen einen institutionellen Rahmen (dynamische Rechtsübernahme, Streitbeilegung) für die Binnenmarktabkommen und öffnen zusätzliche Dossiers (Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit). Damit würden blockierte Aktualisierungen – prominent im Abkommen über technische Handelshemmnisse (MRA) (z.B. Medizinprodukte) – wieder regelmässig erfolgen und Erosion verhindern. Für grenzübergreifende Wertschöpfungsketten hiesse das: weniger Doppelprüfungen und Wartezeiten, mehr Planbarkeit und Standortattraktivität. Kurz: Marktzugang sichern, Reibungskosten senken, Wettbewerbsfähigkeit erhalten.6
Freihandelsabkommen
Die Schweiz verfügt per November 2025 über 35 Freihandelsabkommen (FHA) mit 45 Partnern – nebst der EFTA-Konvention und dem Freihandelsabkommen mit der EU.7 Diese Abkommen sichern Schweizer Unternehmen präferenziellen Marktzugang, unter anderem durch den Abbau oder die Eliminierung von Zöllen. Während frühe Freihandelsabkommen vorrangig auf Industriezollabbau fokussierten, decken moderne Abkommen zunehmend auch Dienstleistungen, Investitionsschutz, geistiges Eigentum, technische Normen und Nachhaltigkeit ab.
Aufgrund des einseitigen Industriezollabbaus der Schweiz per 2024 sind rund 95% der Importe zollfrei, unabhängig vom Ursprungsland (vgl. folgendes Kapitel). Insbesondere exportseitig bleiben Freihandelsabkommen weiterhin entscheidend: Laut einer SECO-Umfrage 2022 halten 94% der exportierenden Unternehmen Freihandelsabkommen für wichtig, insbesondere weil ausländische Kunden Ursprungsnachweise verlangen und um Preisvorteile zu realisieren.8 Zudem setzen Freihandelsabkommen dort an, wo die WTO beziehungsweise deren Regelwerk an Grenzen stösst: Sie sind flexibler, tiefgreifender, geopolitisch wirksamer und besser auf moderne Handelsrealitäten zugeschnitten.
«Freihandelsabkommen stärken die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, weil sie Skalierung und Planbarkeit ermöglichen. Sie geben Rechtssicherheit im internationalen Geschäft – und das ist für produzierende Unternehmen Gold wert.»

Tatsächlich werden jedoch die möglichen Zollvorteile nicht vollständig ausgeschöpft: Die Präferenznutzungsrate – also der Anteil des Handels, der die Bedingungen eines Freihandelsabkommens nutzt und somit vergünstigte Zollsätze erhält – liegt in wichtigen Zielmärkten wie der EU bei rund 81%, einzelne Länder erreichen über 90%. Es bleibt aber ein relevanter Anteil von Exporten ohne Präferenzbehandlung.9 Hauptgründe sind komplexe Ursprungsregeln und der administrative Aufwand für (Ursprungs-)Nachweise und Dokumentationen.10
«Modernes FHA» am Beispiel des Mercosur-Abkommens
Das 2025 unterzeichnete EFTA–Mercosur-Abkommen sieht mittelfristig für 96% der Schweizer Ausfuhren in den Gemeinsamen Südamerikanischen Markt (Mercosur) Zollfreiheit vor und eröffnet ein jährliches Einsparpotenzial von schätzungsweise über 150 Mio. CHF. Es enthält auch ein Kapitel «Handel und nachhaltige Entwicklung», das u.a. den Schutz der Biodiversität, die Förderung nachhaltiger Landwirtschaft, Umwelt- und Sozialstandards, die Einbindung von Frauen in den internationalen Handel sowie Kooperations- und Überwachungsmechanismen zur Umsetzung dieser Verpflichtungen vorsieht.11 Nachhaltigkeitsthemen finden zunehmend Eingang in FHA, weil Handelspolitik ohne ökologische und soziale Standards politisch umstritten ist und die Akzeptanz neuer Abkommen nur gesichert werden kann, wenn Umwelt- und Klimaanliegen berücksichtigt werden.12
Kumulationsmöglichkeiten bieten Einsparpotenzial
Regionale Kumulierung kann diese Hürden mindern: Sie erlaubt, bei der Ursprungsberechnung Vorleistungen aus spezifischen Partnerländern anzurechnen und so den Präferenzstatus zu sichern.13 Kumulierung ist jedoch nicht automatisch möglich, sondern nur, wenn sie vertraglich vereinbart ist. Ein etabliertes Beispiel ist das Pan-Europa-Mittelmeer-Netzwerk (PEM), das «diagonale Kumulierung» zwischen über 20 Staaten erlaubt und dadurch die Integration von Schweizer Exporteuren in internationale Wertschöpfungsketten erleichtert.14
Ergänzende internationale Abkommen als Standortvorteil
Freihandelsabkommen entfalten ihre Wirkung im Zusammenspiel mit weiteren bilateralen Instrumenten:
- Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Über 100 DBA vermeiden Doppelbesteuerung, enthalten Diskriminierungsverbote und sichern Investitionsströme.15
- Investitionsschutzabkommen (ISA): Über 110 Abkommen schützen vor Enteignung, Diskriminierung und Kapitalverkehrsrestriktionen und werden zunehmend an Nachhaltigkeitsziele angepasst.16
- Mutual Recognition Agreements (MRA): Sie beseitigen technische Handelshemmnisse durch gegenseitige Anerkennung von Konformitätsbewertungen und verkürzen so Marktzutrittszeiten.17
Rund vier Fünftel der Ostschweizer Exporte gehen in Länder mit bestehendem Freihandelsabkommen, weitere 2% zu Partnern in laufenden Verhandlungen. Dadurch scheint das Potenzial des aktuellen Netzes ausgeschöpft. Doch diese Sicht ist statisch: Afrika spielt wirtschaftlich noch kaum eine Rolle (1,6% der Ausfuhren) und ist vergleichsweise wenig industrialisiert, aber sein Wachstum von heute 1,5 Milliarden Menschen auf 2,5 Milliarden bis 2050 und geplante Investitionen und Abkommen könnten neue Märkte eröffnen.18 Grösster blinder Fleck bleiben die USA, wohin rund 15% der Ostschweizer Exporte gehen; ein umfassendes Freihandelsabkommen ist wegen der protektionistischen US-Politik jedoch in weiter Ferne.

Industriezollabbau
Seit 1. Januar 2024 erhebt die Schweiz keine Einfuhrzölle mehr auf Industriegüter. Ziel davon ist es, das im internationalen Vergleich hohe Preisniveau zu senken, Unternehmen von administrativen Pflichten zu entlasten und die Wettbewerbsfähigkeit der exportorientierten Wirtschaft zu stärken.19 Wirtschaftspolitisch handelt es sich um eine horizontale Strukturmassnahme, keine gezielte sektorale Industriepolitik. Der Zollabbau verändert nicht selektiv Wettbewerbsbedingungen zugunsten einzelner Branchen, sondern verbessert die Inputkosten und Transaktionsbedingungen für alle Industrien gleichermassen (ausgenommen Landwirtschaft).

Unternehmen sparen durch den Wegfall der Industriezölle brutto rund 681 Millionen CHF pro Jahr; nach Rückerstattungen verbleibt eine Nettoentlastung von etwa 600 Millionen CHF.20 Hinzu kommen geringere Verwaltungskosten, da Ursprungsnachweise für in der Schweiz verbleibende Waren entfallen. Studien schätzen den jährlichen Wohlfahrtsgewinn für die Schweiz auf etwa 860 Millionen CHF.21 Die Wirkung übertrifft damit die Einsparungen aus bestehenden Freihandelsabkommen ausserhalb der EU. Der Einfluss der beiden Instrumente darf aber nicht alleine auf Zolleinsparungen reduziert werden (Tabelle 1).
Bedeutung für die Industrie
Zölle boten der Schweizer Industrie keinen Schutz mehr, sondern verteuerten Vorleistungen und schwächten Preis- und Innovationsfähigkeit. Besonders profitieren Sektoren mit vormals hohen Zollsätzen wie Textilien, Bekleidung, Maschinen und Fahrzeuge. Günstigere Inputs stärken Produktivität und Exportchancen; Konsumgüter wie Kleidung oder Haushaltsgeräte könnten billiger werden, auch wenn der Gesamteffekt auf das Preisniveau begrenzt bleibt.22 Die Reform gilt als handelspolitischer Meilenstein und stärkt den Standort Schweiz in globalen Wertschöpfungsketten.23
Die gesamte Analyse, detaillierte Resultate unserer Mitgliederumfrage und die umfassende Position der IHK St.Gallen-Appenzell finden sie in unserer Schriftenreihe:
Die Position der IHK: Stark bleiben in einer unsicheren Welt – durch klare Regeln, offene Märkte und verlässliche Partnerschaften
Die Schweiz ist zu klein für Machtspiele und doch zu wichtig, um auf dem Nebenschauplatz zu stehen.
Ihre Bedeutung beruht nicht auf Grösse, sondern auf Verlässlichkeit, Spezialisierung und Innovationskraft. In einer Welt wachsender Unsicherheit behauptet sie sich durch klare, berechenbare Regeln und marktwirtschaftliche Ordnung. Investitionen in Bildung, Forschung, Infrastruktur und Digitalisierung fördern Anpassungsfähigkeit und stärken das Vertrauen in den Standort.
Die Schweiz setzt auf Rahmenbedingungen statt Industriepolitik.
Bilaterale Beziehungen zur EU weiterentwickeln – Stillstand gefährdet Export, Innovation und Arbeitsplätze. Die EU ist für die Ostschweiz der bedeutendste Markt im Ausland. Reibungsloser Handel mit Nachbarländern hält Lieferketten stabil und stärkt die Produktion vor Ort. Bleiben Aktualisierungen der Abkommen aus, entstehen für die regionale Industrie schrittweise Hürden. Eine moderne Partnerschaft mit der EU bewahrt unseren Zugang zum EU-Binnenmarkt und sichert Innovationskraft, Wertschöpfung und Arbeitsplätze in der Ostschweiz.
Freihandel und Diversifikation eröffnen Chancen weltweit – zu grosse Abhängigkeiten machen verwundbar.
Die Ostschweiz kann in Wachstumsregionen neue Kundinnen und Kunden gewinnen, wenn moderne Freihandelsabkommen den Zugang erleichtern und Kosten senken. Gleichzeitig stärkt jede Erweiterung des Marktes die Unabhängigkeit: Wer mehrere Absatz- und Beschaffungswege hat, reagiert besser auf Krisen und geopolitische Konflikte. Diversifizierter Handel erhöht die Widerstandskraft unserer regionalen Wirtschaft.
Literatur
1 SECO (2021b)
2 IHK (2025)
3 Ecoplan (2025)
4 BAK Economics (2025)
5 EDA (2025a)
6 IHK (2025)
7 SECO (2025a)
8 SECO (2022a)
9 SECO (2025b)
10 SECO (2022a); EY (2022)
11 SECO (2025c)
12 Vonplon (2019)
13 Ecoplan & Universität St.Gallen (2022); SECO (2023a)
14 SECO (2025g)
15 SIF (2025)
16 SECO (2024)
17 SECO (2023b)
18 Berlin-Institut (2023b)
19 Zimmermann (2023); Legge et al. (2023)
20 Zimmermann (2023)
21 Atteslander & Landolt (2019); Zimmermann (2023)
22 Legge at al. (2023)
23 Zimmermann (2023)