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Infos zu Überbrückungskrediten für Unternehmen

Liquiditätshilfen Infos zu Überbrückungskrediten für Unternehmen

25. März 2020 – Der Bundesrat stellt Unternehmen in der Schweiz aufgrund der wirtschaftlichen Folgen des Coronavirus Liquiditätshilfen im Umfang von insgesamt 20 Milliarden Franken zur Verfügung. Hier finden Sie Informationen, wie Sie einen verbürgten Überbrückungskredit beantragen können.

An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die Kredite können am besten bei der Hausbank beantragt werden. Sie werden vom Bund abgesichert. Kreditgesuche können nach Inkraftreten der entsprechenden Verordnung ab Donnerstag, 26. März 2020, 8.00 Uhr gestellt werden.

Antrag auf einen Überbrückungskredit stellen

Alle Informationen sowie das Antragsformular finden Sie auf der eigens geschaffenen Plattform covid19.easygov.swiss. Laden Sie das Antragsformular über die Plattform  herunter, füllen Sie es aus und reichen Sie dieses unterschrieben bei Ihrer Hausbank ein. Bitte beachten Sie zwingend die Informationen auf der Plattform.

Grundsätzlich gelten die folgenden Konditionen:

  • Bis zu CHF 500’000 werden Kredite unbürokratisch innert kurzer Frist ausbezahlt und zu 100% vom Bund abgesichert. Der Zinssatz auf diesen Überbrückungskrediten beträgt aktuell 0%.
  • Überbrückungskredite, die den Betrag von CHF 500’000 übersteigen, werden zu 85% vom Bund abgesichert. Die kreditgebende Bank beteiligt sich mit 15% am Kredit. Solche Kredite können bis zu 20 Millionen Franken pro Unternehmen betragen und setzen deshalb eine umfassendere Bankenprüfung voraus. Bei diesen Krediten beträgt der Zinssatz aktuell 0,5% auf dem vom Bund abgesicherten Darlehen.

Informationen für Banken

Auch für Banken finden sich alle relevanten Informationen auf der Plattform: covid19.easygov.swiss/fuer-banken.

Einschätzung IHK

Die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen hat für Unternehmen hohe Priorität. Die IHK schätzt das Instrument der verbürgten Überbrückungskredite in Anbetracht des staatlich angeordneten Verbots unternehmerischer Tätigkeit in weiten Teilen der Wirtschaft als richtig und wichtig ein. Eine rasche und unbürokratische Umsetzung ist von grosser Bedeutung. Bund, über 300 Banken, die Schweizerische Nationalbank sowie die Finanzmarktaufsicht haben in den vergangenen Tagen gemeinsam und unter Hochdruck genau dafür gesorgt. Dies ist ein enorm wichtiges Zeichen für die Schweizer KMU. Die IHK St.Gallen-Appenzell sagt dafür stellvertretend für ihre über 1600 Mitgliederunternehmen danke!

 


Quellen und weitere Informationen

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