Vernehmlassung Teilrevision Fernmeldegesetz im Bereich Mobilfunk
IHK unterstützt einfacheren 5G-Ausbau
Der 5G-Ausbau in der Schweiz muss beschleunigt werden. Die Revision des Mobilfunkgesetzes vereinfacht Bauverfahren und ermöglicht somit einen schnelleren Ausbau.

31. März 2026
Die IHK St.Gallen-Appenzell und IHK Thurgau begrüssen in ihrer gemeinsam eingereichten Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Fernmeldegesetzes im Bereich Mobilfunk die Stossrichtung der Vorlage. Für die Beschleunigung des 5G-Ausbaus ist insbesondere die Entkoppelung des Immissionsschutzes vom ordentlichen Baubewilligungsverfahren von Bedeutung. Insgesamt entsteht eine höhere Planbarkeit und eine Reduktion der heutigen Komplexität.
Wir begrüssen die Stossrichtung der Vorlage. Dass neu für strahlungsrelevante Inbetriebnahmen und Änderungen ein spezialgesetzliches Melde- und Kontrollverfahren vorgesehen ist und die Prüfung des Immissionsschutzes vom ordentlichen Baubewilligungsverfahren entkoppelt wird, scheint uns wichtig und zielführend, um die Bewilligungsverfahren zu beschleunigen und effizienter abzuwickeln. Die Kombination von Melde- und Kontrollmodell ist aus unserer Sicht ein geeigneter Weg, Verfahrenseffizienz und Schutzinteressen in Einklang zu bringen.
Die in der Vorlage skizzierten Eckpunkte – Voranmeldung strahlungsrelevanter Inbetriebnahmen oder Änderungen, eine fristgerechte fachbehördliche Prüfung, die Veröffentlichung der geprüften Unterlagen sowie ein klar geregelter Rechtsschutz – erhöhen die Planbarkeit für Investitionen und reduzieren gleichzeitig die heutige Komplexität. Dass Beschwerden grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung entfalten, erachten wir in diesem Kontext als sachgerecht, sofern der Vollzug sicherstellt, dass allfällige Abweichungen rasch korrigiert werden können.
Wir begrüssen auch die Ausnahmeregelung für dringliche Inbetriebnahmen zur Sicherstellung der Versorgung. Darüber hinaus sollten pragmatische Lösungen für Ausfälle, Standortwechsel und temporäre Lücken möglich bleiben. Entscheidend ist hierbei, dass die Kriterien für Dringlichkeit und die Abläufe so ausgestaltet werden, dass die Versorgungssicherheit effektiv gewährleistet wird.
Positiv bewerten wir zudem die erhöhte Transparenz: Der Vorentwurf sieht einen erleichterten Zugang zu Daten der Antennendatenbank des BAKOM vor. Damit soll der Informationszugang vereinfacht werden, ohne dass jeweils ein aufwändiges Verfahren gemäss Öffentlichkeitsgesetz ausgelöst werden muss.
Aus diesen Gründen unterstützen wir die vorgeschlagene Teilrevision des FMG im Bereich Mobilfunk. Sie ist ein praxistauglicher Schritt, um Unterhalt, Modernisierung und Ausbau der Mobilfunknetze zu beschleunigen und den Vollzug im Betrieb zu stärken.
Allgemeine Forderungen der IHK Thurgau und der IHK St.Gallen-Appenzell in Bezug auf die digitale Konnektivität
Gleichzeitig halten wir an unseren grundsätzlichen Forderungen fest, die wir bereits 2023 aufgestellt haben:
1. Verfahren vereinfachen und beschleunigen und damit Modernisierung ermöglichen
Wir erwarten, dass die Kantone und zuständigen Fachstellen den neuen Handlungsspielraum konsequent nutzen und unnötigen administrativen Aufwand abbauen. Für die Ostschweiz ist zentral, dass Modernisierungen nicht weiterhin an langen Verfahrensdauern scheitern, sondern zeitnah umgesetzt werden können. Das Melde- und das Prüfverfahren müssen digital, schlank und einheitlich abgewickelt werden, damit die vorgesehenen Fristen tatsächlich zu mehr Planungssicherheit führen.
2. Grenzwerte beim Strahlenschutz an internationale Normen angleichen
Die Vorlage ändert die geltenden Anlagegrenzwerte nicht. Das ist im Rahmen dieser Teilrevision nachvollziehbar. Gleichzeitig bleibt ein Standortnachteil bestehen: Die Schweiz kennt im internationalen Vergleich deutlich strengere Anlagegrenzwerte. Im EcoOst Standpunkt von 2023 wiesen wir darauf hin, dass die heutigen Werte von 4-6 V/m rund zehnmal strenger sind als der internationale Standard und dass bereits eine Harmonisierung auf 6 V/m den zusätzlichen Antennenbedarf und die Kosten markant reduzieren würde. Wir halten deshalb an unserer Forderung nach einer Angleichung der Strahlenschutzwerte an internationale Normen fest, wobei auf einen «Swiss Finish» zu verzichten ist. Der wissenschaftsbasierte Gesundheitsschutz soll beibehalten werden.
3. Investitionsfreundliche Rahmenbedingungen sichern – Ausbau im Wettbewerb
Die Schweiz profitiert davon, dass Mobilfunknetze im Wettbewerb und mit privaten Investitionen ausgebaut werden. Dieses Modell fördert Innovation, Qualität und eine breite Versorgung. Staatliche Subventionen oder ein Einheitsnetz würden Investitionsanreize verzerren und die Anpassungsfähigkeit an technologische Entwicklungen schwächen. Für eine vernetzte Zukunft braucht es daher vor allem verlässliche Regeln, Planungssicherheit und effiziente Verfahren.