Abstimmungen und Wahlen

IHK für sicheren und leistbaren Strom: Ja zum Stromgesetz

Empfehlungen für die nationalen Abstimmungen am 9. Juni 2024

07. Mai 2024

Am Sonntag, 9. Juni 2024, entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung über das Referendum zum Stromgesetz sowie drei gesundheitspolitische Vorlagen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) St.Gallen-Appenzell spricht sich klar für das Stromgesetz aus und setzt sich mit einer eigenen Kampagne für ein Ja ein. Sowohl für die Prämien-Entlastungs-, als auch für die Kostenbremse-Initiative empfiehlt die IHK die Ablehnung.

JA zum Stromgesetz

Die unterbruchsfreie Stromversorgung zu international wettbewerbsfähigen Preisen ist keine Selbstverständlichkeit mehr, das haben die vergangenen beiden Jahre gezeigt. Das Bundesgesetz über eine sichere Stromversorgung mit erneuerbaren Energien (Stromgesetz) legt die Grundlagen für den notwendigen, zügigen Ausbau erneuerbarer Energiegewinnung im Inland. Das Stromgesetz als notwendiger, nächster Schritt ermöglicht ambitionierte, aber realistische Ausbaumassnahmen erneuerbarer Energiequellen. Es stärkt damit die Schweizer Energieversorgungssicherheit, vereinfacht schwerfällige Bewilligungs- und Bürokratieprozesse, räumt aber dem Landschaftsschutz genügend Raum ein. Gleichzeitig beinhaltet es Mechanismen für stabile Strompreise. Die IHK spricht sich daher klar für ein Ja zum Stromgesetz aus. «Das vorliegende Stromgesetz ist breit getragener Konsens, die inländische Strominfrastruktur auf den steigenden Strombedarf auszurichten. Für den Wirtschaftsstandort ein wichtiger, begleitender Schritt zu den Dekarbonisierungsbemühungen und zur Stärkung der Stromversorgungssicherheit» so IHK-Direktor Markus Bänziger.

Waschmaschine statt Waschbrett

Um dies für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen, setzt sich die IHK mit einer eigenen Kampagne für das Stromgesetz ein. Dabei rücken jeweils Gegenstände in den Fokus, welche ohne Stromversorgung üblich und mit grossem Aufwand verbunden waren. «Uns ist oftmals nicht bewusst, welche Erleichterung uns stabiler und leistbarer Strom aus der Steckdose bietet. Was heute mit einer Waschmaschine per Knopfdruck erledigt wird, musste früher mühsam und mit viel Kraftaufwand mittels Waschbrettes erledigt werden. Wir brauchen sicheren und leistbaren Strom. Das Stromgesetz setzt hier an. Dies verdeutlichen wir mit unserer Kampagne», sagt Fabian Pernstich, Leiter Kommunikation bei der IHK.

NEIN zur Prämien-Entlastungs-Initiative

Die Prämien-Entlastungs-Initiative möchte die Ausgaben für Krankenkassenprämien auf maximal 10% des verfügbaren Einkommens von Einzelpersonen und Familien plafonieren. Dieses Vorhaben würde für Bund und Kantone jährliche Mehrkosten in Milliardenhöhe generieren. Diese würden nicht nur Privatpersonen, sondern auch die Wirtschaft belasten, da diese Kosten voraussichtlich durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer und mit kantonalen Steuererhöhungen bewältigt werden müssten. Zudem schafft die nationale Vorlage keine Anreize im Gesundheitswesen, die Kosten effektiv zu senken. «Die Ursachen der steigenden Gesundheitskosten müssen mit gezielten Reformen bekämpft werden und nicht mit zusätzlichen Subventionen», so IHK-Direktor Markus Bänziger. Daher empfiehlt die IHK St.Gallen-Appenzell die Ablehnung der Prämien-Entlastungs-Initiative. Bereits der indirekte Gegenvorschlag setzt das Kernanliegen der Initiative auf eine massvolle Art um.

NEIN zur Kostenbremse-Initiative

Die Kostenbremse-Initiative will den Kostenanstieg im Gesundheitswesen durch einen Kostendeckel in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung eindämmen. Diese «Kostenbremse» greift, wenn das Kostenwachstum pro versicherte Person zwei Jahre nach Annahme der Initiative die Nominallohnentwicklung um einen Fünftel übersteigt. Damit würden die Leistungen im Gesundheitswesen von der konjunkturellen Lage der Schweiz abhängig gemacht. Diese Massnahme ist nicht geeignet, um die Ursache der steigenden Gesundheitskosten zu bekämpfen. «Die IHK setzt sich für mehr Wettbewerb und Effizienz im Gesundheitswesen ein. Die Kostenbremse-Initiative setzt hier die falschen Anreize», so Bänziger. Demgegenüber ist der Gegenvorschlag, welcher bei einem Nein zur Initiative zum Zug kommt, ein Schritt in die richtige Richtung.