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Frontalangriff auf KMU

Vertrauensarbeitszeit soll weitgehend verboten sein Frontalangriff auf KMU

23.02.2015 | Nur wer über 120‘000 Franken verdient und über eine „sehr grosse Arbeitszeitsouveränität“ verfügt, soll seine Arbeitszeit nicht detailliert erfassen müssen. Bedingung ist aber, dass die Gewerkschaften dazu ihren Segen erteilen. Diese Einigung zwischen den Sozialpartnern entspricht einem weitgehenden Verbot der Vertrauensarbeitszeit und ist für die IHK St.Gallen-Appenzell ein weiterer inakzeptabler Frontalangriff auf die kleineren und mittleren Unternehmen.

Von allen Seiten wird betont, dass zusätzliche Regulierungen für den Wirtschaftsstandort Schweiz pures Gift wären. Leider folgen den schönen Worten keine Taten. Ganz im Gegenteil: Gestern Sonntag wurde bekannt, dass im jahrelangen Streit betreffend Arbeitszeiterfassung eine Einigung erzielt wurde: Vertrauensarbeitszeit soll künftig nur noch für Mitarbeitende mit einem Mindesteinkommen von Fr. 120'000.- (!) und mit Zustimmung der Gewerkschaften möglich sein.

Vertrauensarbeitszeit wird in KMU faktisch verboten

Ein solches Einkommen entspricht dem Durchschnittslohn eines Kadermitarbeitenden der Bundesverwaltung und ist auch bei Grossunternehmen im Finanzsektor gang und gäbe. In der Welt der kleineren und mittleren Unternehmen hingegen, in der kaum so hohe Löhne bezahlt werden können, bedeutet dies ein weitgehendes Verbot der Vertrauensarbeitszeit. Dabei entspricht die tägliche Arbeitszeiterfassung inklusive der „Lage“ (von wann bis wann) eher einem Arbeitsverständnis aus dem vorletzten Jahrhundert, als noch in teilweise bedenklichen Zuständen in den Fabriken malocht wurde. Die heutige Wirtschaft ist geprägt vom Wandel von der Industrie- zur Dienstleistungsgesellschaft und als Folge davon werden Geschäftsprozesse zunehmend virtualisiert und dezentralisiert.

Gesamtarbeitsverträge für alle

Besonders stossend ist die Bedingung, dass die Zustimmung der Gewerkschaften vorliegen muss: Es kann nur dann auf die Zeiterfassung verzichtet werden, wenn ein Gesamtarbeitsvertrag vorliegt. In Abwandlung des SP-Parteislogans gilt hier wohl „Gesamtarbeitsverträge für alle, nicht für wenige“.

Aus Sicht der IHK St.Gallen-Appenzell ist die Einigung ein Frontalangriff auf unsere kleineren und mittleren Unternehmen. Der geforderte Dokumentationszwang dient nicht der Zukunft unserer Arbeitsplätze, sondern primär der Macht der Gewerkschaften. Statt den Unternehmen endlich deregulierend entgegenzukommen, wird die unternehmerische Freiheit einmal mehr aufs Gröbste eingeschränkt.