Internationaler Handel

Freihandelsabkommen EFTA-Moldau tritt per 1. April 2025 in Kraft

Schweiz und Liechtenstein ziehen nach

3. März 2025

Das multilaterale Freihandelsabkommen EFTA-Moldau tritt am 1. April 2025 zwischen der Schweiz, Liechtenstein und Moldau in Kraft. Zwischen Island und Moldau trat es bereits am 1. September 2024 und zwischen Norwegen und Moldau am 1. November 2024 in Kraft.

Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieses Abkommens wird Moldaus Status als präferenzberechtigtes Entwicklungsland aufgehoben. Die präferenziellen Ansätze im Rahmen des Freihandelsabkommens werden auf das Datum des Inkrafttretens im elektronischen Zolltarif Tares angepasst.
Moldau ist eine Vertragspartei des revidierten PEM-Übereinkommens, weshalb die diagonale Kumulation mit gemeinsamen Freihandelspartnern innerhalb der PEM-Zone möglich ist. Es gelten die Ursprungs- und Listenregeln des revidierten PEM-Übereinkommens. Im Rahmen der Übergangsbestimmungen gelten parallel dazu bis am 31.12.2025 auch die alten Regeln des PEM-Übereinkommens sowie die Durchlässigkeit.

Weitere Informationen finden Sie im Zirkular des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit BAZG.

Hinweis: Dieser Artikel wurde in Zusammenarbeit mit dem BAZG erstellt.