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Flankierende Massnahmen mit Reformbedarf

IHK-Standpunkt erschienen Flankierende Massnahmen mit Reformbedarf

Die flankierenden Massnahmen belasten das Verhältnis der Schweiz mit der EU. Dabei liegt das Problem nicht in den grundsätzlichen Zielsetzungen. Vielmehr ist es der Vollzug, der sich mit bürokratischen Hindernissen wie der 8-Tage-Frist für Entsendebetriebe und Arbeitsmarktinterventionen im Einzelfall meilenweit vom Sinn und Geist der bilateralen Verträge entfernt hat. Die aktuelle Ausgabe der Publikation «IHK-Standpunkt» zeigt: Es besteht dringender Reformbedarf. Dies nicht primär zu Gunsten der EU, sondern im Interesse der Schweiz.

Damit ausländische Arbeitskräfte und Firmen das in der Schweiz geltende Lohn- und Sozialniveau nicht missbräuchlich unterschreiten, wurden zusätzlich zu den bilateralen Abkommen der Schweiz mit der Europäischen Union flankierende Massnahmen verabschiedet. Diese belasten das Verhältnis zwischen der Schweiz und der EU.
Entgegen den Befürchtungen hat die Einführung der Personenfreizügigkeit in der Schweiz jedoch zu keinem Lohndruck geführt. Die Lohnentwicklung war positiv – trotz Finanzmarktkrise, Überbewertung des Schweizer Frankens und zunehmendem Wettbewerbsdruck durch die Digitalisierung. Diese erfreuliche Entwicklung widerspiegelt sich jedoch in keiner Weise bei der Umsetzung der flankierenden Massnahmen.

Bürokratische Vollzugspraxis

Das Problem liegt nicht in den grundsätzlichen Zielsetzungen der flankierenden Massnahmen. Vielmehr ist es die Vollzugspraxis, die sich mit bürokratischen Hindernissen wie der 8-Tage-Frist für Entsendebetriebe und Arbeitsmarktinterventionen im Einzelfall meilenweit vom Sinn und Geist der bilateralen Verträge entfernt hat. Dies zeigt sich auch an den Sanktionen gegenüber Entsendebetrieben: So wurden im vergangenen Jahr über 80% der Sanktionen im Kanton St.Gallen aufgrund Fehler im Anmeldeverfahren ausgesprochen und hatten nichts mit den Arbeitsbedingungen zu tun.

Im Interesse der Schweiz

Bereits früher hat die IHK St.Gallen-Appenzell auf den politischen Missbrauch der flankierenden Massnahmen hingewiesen. Auch für die IHK ist selbstverständlich, dass gesetzliche Regelungen durchzusetzen sind. Nicht akzeptabel ist hingegen, wenn gesetzliche Vorgaben politisch instrumentalisiert werden. Daran hat sich bis heute nichts geändert. Es besteht dringender Reformbedarf. Und dies nicht in erster Linie zu Gunsten der EU, sondern vielmehr im Interesse der Schweiz. Die aktuelle Vollzugspraxis behindert die grenzüberschreitende Zusammenarbeit, beschädigt den freien Arbeitsmarkt und behindert Schweizer Unternehmen in ihrer Entwicklung. Ein klassisches Eigentor.


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PDF icon IHK-Standpunkt «Flankierende Massnahmen: Dringender Reformbedarf» | Dr. Kurt Weigelt | Juli 2018

 

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