Export

Das Carnet ATA rüstet sich für die Zukunft

Carnet ATA

25. November 2022

Ihr Reisepass für Waren, das Carnet ATA, rüstet sich für die Zukunft. Die notwendigen Formalitäten rund um das Carnet ATA sollen zukünftig mittels einer Smartphone-App abgewickelt werden können.

Dies ist ein Projekt der Schweizer Handelskammern in Zusammenarbeit mit der Weltzollorganisation (WZO), der EU-Kommission sowie der International Chamber of Commerce (ICC). Seit September 2019 wird die technische Infrastruktur für das elektronische Carnet ATA (eATA) im Rahmen einer Pilotphase getestet. Aktuell haben Sie auf der Plattform ATASwiss die Möglichkeit eine separate Artikelliste als „PDF“ Datei hochzuladen oder Sie laden eine Liste im „CSV“ Format hoch, welche die Daten direkt auf der Plattform implementiert. Aus technischen Gründen ist es ab dem 1. Januar 2023 jedoch nicht mehr möglich, eine separate Artikelliste im „PDF“ Format hochzuladen. Daher möchten wir Sie auf die geplante Umstellung vorbereiten und bitten Sie künftig Listen nur noch im „CSV“ Format zu verwenden. Die Verwendung des „CSV“ Uploads hat überdies hinaus auch den Vorteil, dass unnötige Verzögerungen bei der Grenzabfertigung durch unvollständige Warenangaben vermieden werden können.

Wir sind davon überzeugt, dass mit der Entwicklung von e-ATA der Grundstein gelegt wurde, das für Exporteure sehr vorteilhafte Zollformular Carnet ATA in die Zukunft zu führen und dessen Existenz zu sichern.

Ruedi Bolliger
Direktor Vereinigung der Schweizer Handelskammern

Die IHK St.Gallen-Appenzell stellt auf Ihrer Homepage und auf dem ATASwiss Portal eine ausführliche Anleitung zum Upload der „CSV“ Datei zur Verfügung.

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