Export
Carnet ATA
Einfacher und schneller den Zoll passieren mit Ihrem Reisepass für Waren.
Carnet ATA
Das Carnet ATA (Admission Temporaire/Temporary Admission) ist ein international gültiges Zolldokument. Es gestattet die vorübergehende zoll- und mehrwertsteuerfreie Aus- und Einfuhr von Waren bis zu einem Jahr. Carnets ATA finden Verwendung für Messe- und Ausstellungsgüter, Warenmuster und Berufsausrüstung. Das Carnet ATA ist ein Jahr gültig und kann sowohl von Firmen als auch von Privatpersonen benutzt werden. Wer mit einem Carnet ATA den Zoll passiert, erspart sich die Kosten von Zoll und Steuern, muss an der Grenze keine zusätzlichen Sicherheiten hinterlegen und das mit nur einem einzigen Dokument für alle Aus- und Wiedereinfuhren. Das Carnet ATA ist gültig in 79 Ländern (Stand April 2024).
Carnet ATA beantragen
Gesuche werden über die kostenlose Webplattform ATASwiss ausgefüllt und an die IHK St.Gallen-Appenzell übermittelt. Sie werden per E-Mail über die Fertigstellung Ihres Carnets informiert. Das ausgestellte Carnet erhalten Sie per Post zugestellt oder direkt bei uns am Schalter. Ganz wie Sie möchten. Die Registrierung für diesen Service erfolgt auf www.ataswiss.ch.
Sicherheitsleistung
Die Schweizer Industrie- und Handelskammern haften als Herausgeber des Carnets ATA gegenüber den ausländischen Zollbehörden für die nichtkonforme Wiederausfuhr der vorübergehend eingeführten Waren für alle anfallenden Einfuhrabgaben (Zoll- und Mehrwertsteuerabgaben, Taxen etc.). Für die Deckung dieses Risikos verlangt die IHK St.Gallen-Appenzell daher eine Sicherheitsleistung in Form eines Bardepots oder einer Solidarbürgschaft/Bankgarantie.
IHK Mitglieder
- Keine Sicherheitsleistung für alle offenen Carnets ATA bis zu einem Totalbetrag von CHF 40’000.00
- Hinterlegung von 20% des Warenwertes ab CHF 40’000.00
Nichtmitglieder
- Sicherheitsleistung von 40% des Warenwertes für jedes Carnet ATA
Nähere Informationen finden Sie auf unserem Merkblatt „Kaution“ im Information-Hub.
Information-Hub
FAQ
Die IHK St.Gallen-Appenzell stellt Carnets ATA für alle juristischen Personen, Körperschaften des öffentlichen Rechts und Privatpersonen, die den Firmen- oder Wohnsitz in den Kantonen St.Gallen und den beiden Appenzell sowie zusätzlich in Graubünden haben aus.
Wer mit einem Carnet ATA den Zoll passiert, erspart sich die Kosten von Zoll und Steuern, muss an der Grenze keine zusätzlichen Sicherheiten hinterlegen und das mit nur einem einzigen Dokument für alle Aus- und Wiedereinfuhren. Das Carnet ATA ist gültig in 78 Ländern (Stand 2019).
Die aktuelle Länderliste der Mitgliedstaaten des Carnet ATA-Übereinkommens finden Sie auf http://www.ataswiss.ch.
Das Carnet ATA ist ab dem Zeitpunkt wo die IHK St.Gallen-Appenzell das Carnet ATA ausgestellt hat genau für 1 Jahr gültig. Die ausländischen Zollbehörden haben jedoch die Möglichkeit, die Wiederausfuhrfrist zu verkürzen.
Die Kosten für ein Carnet ATA richten sich nach dem Gebührentarif für Carnet ATA der IHK St.Gallen-Appenzell. Mitglieder der IHK St.Gallen-Appenzell profitieren dabei von günstigeren Konditionen. Nähere Informationen finden Sie in unserem Gebührentarif.
Das Carnet ATA wird in der Regel innerhalb von 2-5 Arbeitstagen ausgestellt.
- In einem einzigen Dokument sind alle erforderlichen Zolldeklarationen enthalten
- Es müssen keine Zoll- und Steuerabgaben beim Einfuhrzollamt im Drittland bezahlt werden.
- Das Carnet ATA ist gültig für eine oder mehrere Reisen in eines oder mehrere Länder.
- Die Handhabung ist relativ einfach und erfordert keine besonderen Zollkenntnisse.
Nein, da die Ware nicht komplett und in unverändertem Zustand wieder zurück in die Schweiz kommt.
- für Verbrauchsgüter und Marketing-Material
- für im Ausland gegen Entgelt vermietete Waren
- für Waren, welche im Ausland Be- oder Verarbeitungen erfahren (z.B. Reparatur oder Veredelung)
Im Verkehr zwischen der Schweiz und Taiwan besteht ein besonderes Carnet, das gleich aufgebaut und verwendet wird wie das Carnet ATA. Dieses Carnet trägt die Bezeichnung «CPD China-Taiwan». Die Deckblätter vorne und hinten sowie das Blatt Stammabschnitt sind lachsfarbig gehalten. Im Unterschied zum Carnet ATA sind die Stammabschnitte auf einem einzigen Blatt vereint.
Soll eine inländische Ware neben Taiwan auch in anderen Ländern vorübergehend verwendet werden, benötigen Sie gleichzeitig ein Carnet ATA und ein Carnet CPD China-Taiwan.
Falls Sie für ein Carnet ATA mehr Innenblätter benötigen, da mehrere Reisen durchgeführt werden als ursprünglich geplant, können Sie diese bei der IHK St.Gallen-Appenzell per E-Mail mit Angabe der entsprechenden Carnet ATA-Nummer und der Anzahl benötigten Reisen nachbestellen. Die zusätzlichen Carnet- Innenblätter werden wir Ihnen per Post zustellen. Für diesen Service berechnen wir eine Gebühr.
Nein, es können auch sogenannte Teilwiederausfuhren getätigt werden. Prüfen Sie aber vorher, ob Sie genügend Carnet-Innenblätter für Teilwiederausfuhren haben.
Nein, das Carnet ATA ist ein Jahr gültig und kann nicht verlängert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es jedoch möglich, ein sogenanntes Anschluss-Carnet ATA zu beantragen. Dieses Anschluss-Carnet ATA ist dann wiederum für ein Jahr gültig, kann jedoch nur noch zum Zwecke der Wiederausfuhr aus dem Bestimmungsland bzw. der Wiedereinfuhr in die Schweiz verwendet werden.
Wenn das Carnet ATA während es Transportes verloren geht und sich die Ware im Ausland befindet, kann zum Zwecke der Wiederausfuhr bzw. Wiedereinfuhr ein sogenanntes Duplikat-Carnet ATA beantragt werden.
Grundsätzlich ist der Verkauf von Waren ab Carnet ATA nicht vorgesehen. Das Carnet ATA-Übereinkommen schliesst den Verkauf aber auch nicht explizit aus. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf für nähere Informationen.
Der Grundsatz bei gestohlener Ware lautet: gestohlen = in den freien Warenverkehr überführt. In diesem Fall wird der ausländische Zoll die Eingangsabgaben erheben. Daher lohnt es sich nicht nur für die Ware selbst eine Versicherung abzuschliessen, sondern auch für allfällige Eingangsabgaben. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf um die weiteren Schritte zu besprechen.
Für die nichtkorrekte Abfertigung der Wiederausfuhr kann der ausländische Zoll eine sogenannte Regulierungsgebühr erheben. Im schlimmsten Fall ist der ausländische Zoll berechtigt, die Eingangsabgaben geltend zu machen.
Befindet sich die Ware nach Ablauf der Gültigkeitsfrist noch im Ausland, können Sie die Ware nicht mehr unter dem Verwendungszweck des Carnet ATA zurück in die Schweiz transportieren. Der ausländische Zoll wird im Nachhinein die Eingangsabgaben gelten machen. Daher ist es wichtig, diese Frist zu beachten und genügend Zeit für den Rücktransport einzuplanen.
Haben Sie noch Fragen?
Gerne steht Ihnen das Team Exportdienste der IHK St.Gallen-Appenzell für weitere Informationen zur Verfügung.