Europapolitik

Bilaterale III: Stabilität für die Ostschweiz

Den bilateralen Weg in die Zukunft führen.

12. Dezember 2025, Adrian Rossi

Der bilaterale Weg ist ein Erfolgsmodell. Das neue Vertragspaket mit der EU sichert ihn für die Zukunft ab. In Zeiten geopolitischer Umbrüche schafft es verlässliche Beziehungen zu unseren europäischen Nachbarn.

Europa ist für die Ostschweiz Alltag. Familienbande, Freundschaften und Arbeitswege verbinden uns über die Grenzen hinweg. Unsere Unternehmen und Hochschulen arbeiten Seite an Seite mit Partnern in ganz Europa. Zwei Drittel der Ostschweizer Exporte gehen dorthin, Zehntausende Menschen pendeln täglich über die Grenzen. Umso wichtiger ist daher die Frage, wie wir unsere Beziehungen zur EU regeln – und umso weniger überraschend die Tatsache, dass das neue Vertragspaket mit der EU intensiv diskutiert wird.

Ohne institutionelle Lösung kein bilateraler Weg

Fest steht: Mit dem bilateralen Weg ist die Schweiz bislang gut gefahren. Die Bilateralen I und II ermöglichen uns unter anderem eine Teilnahme in jenen Bereichen des europäischen Binnenmarkts, wo das in beidseitigem Interesse ist. Ein Binnenmarkt funktioniert nur dank einheitlicher und verlässlicher Regeln. Daher übernimmt die Schweiz die relevanten Bestimmungen des EU-Rechts in jenen Sektoren, wo sie am Binnenmarkt teilnimmt. Wie sie das tut, dafür möchte die EU verbindliche Spielregeln, was sie der Schweiz seit 2009 kommuniziert. Ansonsten werden die bestehenden Verträge mit der Zeit obsolet, da sie auf veraltetem EU-Recht basieren. Auch neue Verträge macht die EU von einer Klärung dieser sogenannten institutionellen Fragen abhängig. Daraus lässt sich schliessen: Die Klärung der institutionellen Fragen ist eine Voraussetzung für den Erhalt des bilateralen Wegs der Schweiz.

Spielregeln zur Teilnahme am Binnenmarkt

Die dynamische Rechtsübernahme stellt sicher, dass in der Schweiz und der EU dieselben Regeln gelten. Sie findet Anwendung in insgesamt sechs Abkommen zwischen der Schweiz und der EU. Alle anderen Rechtsbereiche der EU sind vom Geltungsbereich ausgeschlossen, etwa die Nachhaltigkeitsberichterstattung oder die Regulierung von KI. Dasselbe gilt für die Ausnahmen von Zuwanderung über Verkehr bis zum Lohnschutz, welche die Schweiz aushandeln konnte. Und weil dynamisch nicht automatisch bedeutet, entscheidet die Schweiz, wie sie Recht übernimmt. Volksabstimmungen bleiben möglich, die innerstaatlichen Verfahren definiert die Schweiz selbst: Wir kennen das von den Schengen/Dublin-Abkommen, wo die dynamische Rechtsübernahme bereits heute angewandt wird.

Sollte die Schweiz die Übernahme eines Rechtsakts ablehnen, entscheidet in letzter Konsequenz ein paritätisches Schiedsgericht. Gelangt es zum Schluss, dass die Schweiz Recht hätte übernehmen müssen, kann die EU verhältnismässige Ausgleichsmassnahmen ergreifen. Der EuGH kommt dabei bei Auslegungsfragen des EU-Rechts zum Zug. Das ist nachvollziehbar: Beim Zollvertrag zwischen der Schweiz und Liechtenstein käme auch niemand auf die Idee, ein anderes Gericht als das Bundesgericht zu fragen, was denn nun ein Schweizer Gesetz genau bedeutet. Wichtig ist, dass in jedem Streitfall abschliessend das Schiedsgericht entscheidet.

«Das ist kein Verlust an Souveränität, sondern ein Gewinn an Stabilität.»

Ein ausgewogenes Paket

Wie sind diese Verhandlungslösungen zu deuten? Wie jeder Vertrag sind auch die Bilateralen III ein Geben und Nehmen. Doch die Schweiz hat gut verhandelt. Der Geltungsbereich der dynamischen Rechtsübernahme und die Rolle des Schiedsgerichts sind klar definiert. Und was dabei gerne vergessen geht: Wie die Schweiz die Umsetzung gestaltet, ist für die Wirkung der Abkommen zentral. Gelingt es der Schweiz, schlank und unbürokratisch zu bleiben, lassen sich unnötige Zusatzlasten vermeiden – Stichwort Swiss Finish. Damit werden bestehende Errungenschaften des bilateralen Wegs abgesichert und um Themen ergänzt, die heute zentral sind: Strom, Lebensmittelsicherheit, Gesundheit. So entsteht eine Balance zwischen Marktteilnahme und Eigenständigkeit. Das ist kein Verlust an Souveränität, sondern ein Gewinn an Stabilität.

«In Zeiten geopolitischer Umbrüche schaffen die Bilateralen III damit verlässliche Beziehungen zu unseren europäischen Nachbarn: für Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft.»

Stabilität in unsicheren Zeiten

Die Schweiz ist geopolitisch und sicherheitspolitisch herausgefordert, und die internationale Handelsordnung, von der wir wirtschaftlich wie kaum ein anderes Land profitieren, ist so stark unter Druck wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Vor diesem Hintergrund sind stabile und rechtssichere Beziehungen zur mit Abstand wichtigsten Partnerin eine strategische Notwendigkeit für die Schweiz. Das spricht nicht gegen vertiefte Beziehungen zum wirtschaftlich teilweise viel dynamischeren Rest der Welt, im Gegenteil. Doch der Heimmarkt bleibt aus Schweizer Sicht auf absehbare Zeit Europa.

In den Beziehungen zur EU hat sich der bilaterale Weg bewährt. Er ist auf die Schweiz massgeschneidert und trägt vielen Schweizer Besonderheiten Rechnung. Das neue Vertragspaket stabilisiert ihn und entwickelt ihn gezielt weiter. In Zeiten geopolitischer Umbrüche schaffen die Bilateralen III damit verlässliche Beziehungen zu unseren europäischen Nachbarn: für Wirtschaft, Forschung und Gesellschaft.

Schriftenreihe zur Europapolitik

Dieser Artikel basiert auf der EcoOst-Schriftenreihe «Den bilateralen Weg in die Zukunft führen». Darin legen die IHK St.Gallen-Appenzell und Thurgau dar, was aus ihrer Sicht für die Fortführung des bilateralen Wegs spricht. Gemeinsam haben die Vorstände der beiden Handelskammern in einem faktenbasierten Prozess unter Einbezug externer Experten das Vertragspaket eingehend geprüft und sprechen sich klar für ein Ja zu den Bilateralen III aus.

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