Revidiertes PEM-Übereinkommen – darauf müssen Sie achten
Export Revidiertes PEM-Übereinkommen Darauf müssen Sie achten. 20. Januar 2025 Seit dem 01.01.2025 können Schweizer Exporteure die revidierten PEM-Ursprungsregeln anwenden, gleichzeitig bleiben die bisherigen PEM-Ursprungsregeln noch bis zum 31.12.2025 anwendbar. Somit bestehen bis zu diesem Zeitpunkt weiterhin zwei Kumulierungszonen. Das revidierte PEM-Übereinkommen kann jedoch nur im Warenverkehr mit Ländern angewendet werden, welche das Abkommen bereits… Continue reading Revidiertes PEM-Übereinkommen – darauf müssen Sie achten