Export

Anschluss Saudi-Arabien an das Carnet ATA Verfahren

Carnet ATA für Saudi-Arabien

31. Mai 2024

Am 1. Juni 2024 ist das Königreich Saudi-Arabien dem Carnet-Verfahren beigetreten. Die Vereinigung der der saudischen Handelskammern („The Federation of Saudi Chambers“) wird die 80. Garantieorganisation der internationalen Bürgschaftskette WCF/ATA. Carnet ATA werden von den saudi-arabischen Zollbehörden im Rahmen des WCO Übereinkommens über die vorübergehende Verwendung (Istanbul-Übereinkommen vom 21. Juni 1990) akzeptiert.

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Punkte für die Nutzung von Carnet ATA für Saudi-Arabien:

  • Carnet ATA werden für Waren, die auf Ausstellungen, Messen, Kongressen oder ähnlichen Veranstaltungen ausgestellt oder verwendet werden sollen (gemäss Artikel 5.1 (a) sind kleine Muster nicht von Zöllen und Steuern befreit und unterliegen Beschränkungen und Verboten), für Berufsausrüstung, für Behälter, Paletten, Umschliessungen, Muster und andere im Rahmen eines Handelsgeschäfts eingeführte Waren sowie für Waren, die für den Unterricht, für wissenschaftliche oder kulturelle Zwecke eingeführt werden akzeptiert
  • Carnet ATA werden im Postverkehr akzeptiert
  • Carnet ATA werden für Transit akzeptiert
  • Carent ATA werden für Frachtgüter oder für Güter im Handgepäck akzeptiert
  • Die Einfuhr von Teilsendungen mit Carnet ATA wird akzeptiert
  • Anschluss-Carnet ATA werden gemäss Artikel 14, Anlage A des Istanbul-Übereinkommens und gemäss dem gemeinschaftlichen Zollrecht für die arabischen Golfstaaten (GCC-Staaten) akzeptiert
  • Die Wiederausfuhrfrist beträgt sechs Monate. Eine Verlängerung muss frühzeitig und schriftlich beim saudi-arabischen „Customs Control Department“ beantragt werden
  • Carnet ATA müssen in englischer oder arabischer Sprache ausgefüllt werden. Die Zollbehörden können eine Übersetzung verlangen, falls das Carnet ATA in einer anderen Sprache ausgefüllt wurde
  • Carnet ATA werden in Saudi-Arabien von allen Zollämtern während deren Öffnungszeiten akzeptiert
  • Werden auf dem Carnet ATA falsche Waren deklariert, werweigert der saudi-arabische Zoll zum Zeitpunkt der Einfuhr die Annahme des Carnet ATA. Darüber hinaus kann eine falsche Wertangabe der Waren zur Beschlagnahme der Waren führen und/oder zur Verhängung von Geldbussen gegen den Inhaber. Der Inhaber wird zur Rechenschaft gezogen und die Zollverfahren werden gemäss dem gemeinschaftlichen Zollgesetz angewendet.
  • In Saudi-Arabien gelten für diverse Warengattungen Einfuhrverbote und Beschränkungen, welche unbedingt befolgt werden müssen. Entsprechende Informationen werden durch die saudischen Behörden online veröffentlicht.

Die gesamten Bestimmungen zu Saudi-Arabien finden Sie auf dem Länderblatt, welches auf dem ATASwiss Portal zum Download hinterlegt ist.

Bei Fragen zum Geltungsbereich oder für die korrekte formelle Ausstellung von Carnets ATA nach Saudi-Arabien stehen Ihnen die Mitarbeitenden der Abteilung Exportdienste jederzeit gerne zur Verfügung.

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