Sicherung der 1. Säule

Die AHV muss nachhaltig gesichert werden

Die Reform AHV 2030 sichert die Finanzierung der 1. Säule nicht. Es braucht eine Anpassung des Referenzalters an die steigende Lebenserwartung.

17. September 2026

Die 13. AHV-Rente erhöht die Ausgaben dauerhaft, während der demografische Druck zunimmt. Mit AHV 2030 will der Bundesrat die AHV bis 2040 stabilisieren. Der Reformvorschlag setzt jedoch vor allem bei Einnahmen und Erwerbsanreizen an. Eine Anpassung des Referenzalters fehlt.

Die IHK St.Gallen-Appenzell hat am 11. September ihre Stellungnahme zur Reform AHV 2030 eingereicht. Die Vorlage setzt vor allem bei zusätzlichen Einnahmen und Erwerbsanreizen an. Die zentrale strukturelle Antwort auf den demografischen Wandel – eine Anpassung des Referenzalters – fehlt. Eine Erhöhung des Referenzalters ist nicht Bestandteil von AHV 2030.

Die IHK-Stellungnahme in Kürze

AHV 2030 muss grundlegend überarbeitet werden. Die IHK fordert insbesondere:

  • Referenzalter schrittweise erhöhen: Steigt die Lebenserwartung und damit die Rentenbezugsdauer, muss auch die Erwerbsphase angepasst werden. Die Erhöhung soll frühzeitig angekündigt, planbar und sozialverträglich ausgestaltet werden.
  • Arbeit nicht zusätzlich belasten: Höhere Lohnbeiträge verteuern Beschäftigung und belasten Unternehmen und Arbeitnehmende. Auch fortlaufende Steuererhöhungen lösen das strukturelle Problem nicht.
  • Längeres Arbeiten fördern: Bessere Anreize für eine Erwerbstätigkeit nach 65 sind sinnvoll, können eine strukturelle Reform aber nur ergänzen.
  • Volkswirtschaftliche Folgen berücksichtigen: Die von BAK Economics im Auftrag des BSV untersuchten Szenarien zeigen unter den jeweiligen Modellannahmen deutlich günstigere gesamtwirtschaftliche Effekte einer Erhöhung des Referenzalters als bei höheren Lohnbeiträgen oder einer höheren Mehrwertsteuer.

Seit Einführung der AHV hat sich das Verhältnis von Erwerbs- und Rentenphase stark verschoben. 1948 kamen rund sechs Beitragszahlende auf eine rentenbeziehende Person, 2020 waren es knapp drei. Gleichzeitig ist die Lebenserwartung nach 65 um acht bis neun Jahre gestiegen.

Die Finanzierung wurde wiederholt ausgebaut. Der AHV-Lohnbeitrag stieg seit 1948 von 4,0 auf 8,7 Prozent. Hinzu kamen zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen. An der Dauer der Erwerbsphase änderte sich dagegen wenig. Mit der 13. AHV-Rente steigen die Ausgaben seit 2026 nochmals deutlich.

Über eine erneute Erhöhung der Mehrwertsteuer um 0,4 Prozentpunkte ab 2028 zur teilweisen Finanzierung der 13. AHV-Rente entscheidet die Bevölkerung am 29. November 2026.

Sogar jene unbefriste Steuererhöhung würde der AHV nur vorübergehend etwas Luft verschaffen. Sie ändert nichts am grundlegenden Problem: Immer mehr Rentenjahre müssen von relativ weniger Erwerbstätigen finanziert werden. Die Finanzperspektiven zeigen entsprechend bereits wieder sinkende Reserven.

 

Politische Anreize begünstigen den Leistungsausbau 

Am 3. März 2024 stimmten 58 Prozent der 13. AHV-Rente zu, während 75 Prozent die Renteninitiative ablehnten. Damit wurde eine dauerhafte zusätzliche Leistung beschlossen und gleichzeitig eine Reform verworfen, die das Referenzalter zunächst auf 66 Jahre erhöht und anschliessend an die Lebenserwartung gekoppelt hätte.

Dahinter liegt eine Asymmetrie: Neue Rentenansprüche sind unmittelbar sichtbar und nach ihrer Einführung politisch nur schwer rückgängig zu machen. Ihre Finanzierung verteilt sich dagegen auf Erwerbstätige, Arbeitgeber und Konsumierende sowie auf spätere Jahre. Künftige Beitragszahlende können über heutige Leistungsentscheide nicht mitbestimmen, während einmal geschaffene Rentenansprüche kaum mehr zurückgenommen werden.

Strukturelle Reform statt weiterer Vertagung

Bei der AHV gibt es drei Hebel: Leistungen, Einnahmen und die Dauer der Erwerbs- gegenüber der Rentenphase. Leistungen wurden zuletzt ausgebaut, die Einnahmen wiederholt erhöht. Die strukturelle Anpassung der Erwerbsphase blieb dagegen weitgehend aus.

Sollen die Renten verlässlich bleiben und die Belastung von Arbeit nicht laufend steigen, braucht es deshalb eine schrittweise Anpassung des Referenzalters beziehungsweise der Beitragsjahre an die steigende Lebenserwartung. Die Reform AHV 2030 greift zu kurz, solange diese Frage auf die nächste Reform verschoben wird.

Vertiefung: IHK ZOOM zur Altersvorsorge

Bereits 2024 hat die IHK St.Gallen-Appenzell im IHK Research ZOOM «Mythen der Altersvorsorge – Zahlen und Fakten rund um die Schweizer Altersvorsorge» die demografischen und finanziellen Herausforderungen der Altersvorsorge untersucht. Viele der damaligen Befunde sind heute unverändert aktuell: Der demografische Druck hält an, die 13. AHV-Rente erhöht die Ausgaben zusätzlich und grundlegende Strukturreformen stehen weiterhin aus.