IHK St.Gallen Appenzell

Firmen-News

  • Steffen Informatik mit Ostschweizer Niederlassung
    Der IT Dienstleister Steffen Informatik eröffnet die Niederlassung Ostschweiz mit Sitz in St.Gallen. Für deren Auf- und Ausbau ist Geschäftsführer Ivo Gonzenbach verantwortlich. Zum umfangreichen Lösungsangebot von Steffen Informatik zählen Dienstleistungen in den Bereichen Business Solutions (ERP-Lösungen, Portale), Technical Solutions (IT Infrastruktur) und Datacenter-Lösungen (Cloud Computing, Managed Services, Full Outsourcing).
    www.steffeninf.ch

  • Jahresmagazin Alpenrheintal
    Das Jahresmagazin 2012 von "Wirtschaft regional" widmet sich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Alpenrheintal. Das Magazin greift Themen wie die überregionale Verkehrs- und Raumplanung auf und lässt Unternehmer aus dem Dreiländereck Schweiz-Liechtenstein-Österreich zu Wort kommen.
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  • Verkaufstraining einmal ganz anders erleben!
    Spielerisch das Verkaufen trainieren mit dem neuen Verkaufsspiel. In Trainings-Sessions üben Verkäufer, Berater oder Kundendienst- mitarbeiter/innen spielerisch die Situationen und Fähig- keiten, die für ein effizientes Verkaufen wichtig sind. Die Teilnehmer lernen schnell, effektiv und nachhaltig!
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Auf xing verwalten natürliche Personen ihre geschäftlichen und privaten Kontakte zu anderen Personen.

Kernfunktion ist das Sichtbarmachen des Kontaktnetzes.

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IHK SG-Appenzell...

  • ...führend als Dienstleister

  • ...stark im Vernetzen

  • ...einflussreich in der Politik

Die IHK ist der führende Wirtschaftsverband der Ostschweiz. Zahlreiche Geschäftsbeziehungen sind im IHK-Umfeld schon entstanden – nutzen auch Sie dieses Netzwerk.

Die Imagebroschüre der IHK

Was wir Ihnen alles bieten können - Sie erfahren es hier 

IHK-Neumitglieder

http://www.erwinmueller.ch/

IHK-Partner

Familienplattform Ostschweiz

Regionaler Überblick über die familienergänzende Kinderbetreuung von berufstätigen Eltern

KMU-Forum

Administrative Entlastung von KMU

WTT CHost

Wissenstransfer zwischen Hochschulen und KMU

FORUM BGM OSTSCHWEIZ

Das regionale Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung

WTT - YoungLeaderAward

Auszeichnung von Praxis-
projekten der FHS St.Gallen
am 27. September 2010

Ostschweizer Technologiesymposium

Das OTS 2012 findet am Freitag, 24. August, statt.

KMU-Tag

9. Durchführung am Freitag, 28. Oktober 2011

inventure.ostschweiz

Bringt technologische wie auch wirtschaftliche Innovation, Leistungsträger und Kapital zusammen, vernetzt Wirtschaft, Wissenschaft und Medien.

Textilmuseum St.Gallen

Ausstellungen historischer Spitzen, Stickereien
und Gewebe sowie Präsentationen von
zeitgenössischer Textilkunst und Textilien
aus heutiger industrieller Produktion.

Arbeitsrecht

Frage: Ich werde immer wieder Ziel anzüglicher und sexistischer Bemerkungen eines Mitarbeitenden und es werden über mich zweideutige Witze gemacht. Muss ich mir das gefallen lassen?

Nein. Als sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz gilt jedes Verhalten mit sexuellem Bezug oder auf Grund der Geschlechtszugehörigkeit, das von einer Seite unerwünscht ist und das eine Person in ihrer Würde verletzt. Die Belästigung kann sich während der Arbeit ereignen oder bei Betriebsanlässen. Sie kann von Mitarbeitenden ausgehen, von Angehörigen von Partnerbetrieben oder von der Kundschaft des Unternehmens. Zu sexuellen Belästigungen am Arbeitsplatz gehören insbesondere das Vorzeigen, Aufhängen, Auflegen und Verschicken von pornografischem Material (auch elektronisch), anzügliche Bemerkungen und sexistische „Witze“, unerwünschte Körperkontakte und Berührungen, Annäherungsversuche und Druckausübung, um ein Entgegenkommen sexueller Art zu erlangen – oft verbunden mit dem Versprechen von Vorteilen und dem Androhen von Nachteilen.

Das Phänomen wird oft verkannt, aber sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist keine Bagatelle. Verschiedene Gesetze – das Gleichstellungsgesetz, das Arbeitsgesetz, das Obligationenrecht, das Strafgesetzbuch – regeln den Schutz von Arbeitnehmenden vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz entweder ausdrücklich oder im Rahmen des allgemeinen Schutzes der psychischen und physischen Integrität. Sexuelle Belästigungen sollten auf keinen Fall hingenommen werden. Als Belästigte sollten Sie sofort und bestimmt reagieren und der belästigenden Person klarmachen, dass deren Verhalten nicht toleriert wird. Wenn das belästigende Verhalten dennoch nicht aufhört, soll die belästigende Person schriftlich aufgefordert werden, das unerwünschte Verhalten zu unterlassen. Scheuen Sie sich nicht davor, Unterstützung zu suchen und informieren Sie diejenige Person im Unternehmen, die für Fälle von sexueller Belästigung zuständig ist oder Ihre(n) Vorgesetzte(n). Lässt sich betriebsintern keine Lösung finden, bestehen die Möglichkeiten, strafrechtlich gegen die belästigende Person vorzugehen (es gilt hier eine Antragsfrist von 3 Monaten nach der Tat) oder/und ein Verfahren nach Gleichstellungsgesetz gegen den/die ArbeitgeberIn wegen Unterlassen der notwendigen und angemessenen präventiven Massnahmen zur Verhinderung von sexueller Belästigung einzuleiten. Beratung und Unterstützung bieten Gleichstellungsbüros, Beratungsstellen, Gewerkschaften, eine Anwältin oder ein Anwalt.

Detaillierte Informationen zur Problematik der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz liefert eine Ratgeberbroschüre des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, publiziert unter: http://www.ebg.admin.ch/themen/00008/00074/index.html?lang=de oder ein Projekt der Gleichstellungsbüros in der Deutschschweiz unter: http://www.gleichstellungsgesetz.ch .

lic. iur. Jeannine Scherrer-Bänziger, Rechtsanwältin

K & B Rechtsanwälte, Oberuzwil; www.kb-lawyers.ch

Mitglied des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV

 

 

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Resultate Konjunktur-
Umfrage Nov. 2011

Wie beurteilen Sie die Geschäftslage?

gut       befriedigend  schlecht

Wie beurteilen Sie die Geschäftserwartungen?

gut       befriedigend  schlecht

IHK-Magazin 4/2011

Aus der aktuellen inform-Ausgabe:

Erst studieren, dann zahlen
IHK-Modell einer nachlaufenden Studiengebühr

Müssen den Gürtel enger schnallen
Konjunkturforum von IHK und SGKB malt ein düsteres Bild

Chance verpasst - was nun?
St.Galler Wirtschaft ist in Bern ungenügend vertreten

Erfolg dank Kooperation und Partnerschaft
HSG ist Schauplatz des 5. Ostschweizer IHK-Symposiums


Alle inform-Ausgaben finden Sie hier

IHK in den Medien

Rettung des Bankkundengeheimnisses
Plädoyer für eine Abgeltungssteuer
Konrad Hummler im NZZ-Interview

Jetzt auch in Appenzell
Das neue Arztzeugnis
Statt Arbeitsunfähigkeit wird Arbeitsfähigkeit betont

Finanzkrise:
Moralische Neuorientierung ist nötig
Interview mit IHK-Präsident Dr. Konrad Hummler

Blickpunkt Recht

Blickpunkt Recht ist eine gemeinsame Dienstleistung der IHK St.Gallen-Appenzell und des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV. Die Rubrik gibt Antworten auf häufig gestellte Rechtsfragen. Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis dazu. Blickpunkt Recht beantwortet auch Ihre persönliche Frage, falls sie von der IHK und dem SGAV als von allgemeinem Interesse eingeschätzt wird. 

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News

Ein 29. Februar steht nur alle vier Jahre im Kalender. Dass ausgerechnet in diesem Jahr der Schalttag mit einem ganz wichtigen Stichtag für die Europäische Zentralbank (EZB) zusammen fällt, ist Zufall.



Nach dem Kauf des grössten Teils der Bank Wegelin will die Raiffeisen-Gruppe die Kundenbeziehungen intensiv prüfen.



Die Anlagestrategen der grössten Banken rücken von ihren pessimistischen Prognosen ab, nachdem Aktien weltweit mit dem stärksten Jahresauftakt seit 1994 geglänzt haben.



Der Käuferstreik ist nicht eingetreten. Grossinvestoren interessieren sich wieder für die Schuldenländer in Europa.



Ob EZB-Präsident Mario Draghi eigentlich weiss, wer Herbert Grönemeyer ist? Man könnte es fast meinen. Schliesslich hört sich der Titel des Grönemeyer-Hits "Bleibt alles anders» fast so an wie Draghis Bilanz.



Im Fokus

  • Elektronische Rechnung nutzen – Unternehmen administrativ entlasten
    Die elektronische Abwicklung von Rechnungen kann für Unternehmen ein wirksamer Beitrag zur administrativen Entlastung bedeuten. Dabei müssen aber die „Stolpersteine“ beachtet und ausgeräumt werden.
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  • Wer finanziert den Staat in der Schweiz?
    economiesuisse präsentiert die Studie „Wer finanziert den Staat in der Schweiz?“. Sie bildet den ersten Grundstein für eine ganzheitliche und auf Fakten beruhende Analyse der staatlichen Umverteilungsflüsse.
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  • Wissens- und Technologietransfer im Innovationsprozess
    Die Fähigkeit zur Innovation ist der Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und den Wohlstand einer Volkswirtschaft. Wo steht diesbezüglich die Schweiz?
    mehr