IHK St.Gallen Appenzell

Firmen-News

  • Steffen Informatik mit Ostschweizer Niederlassung
    Der IT Dienstleister Steffen Informatik eröffnet die Niederlassung Ostschweiz mit Sitz in St.Gallen. Für deren Auf- und Ausbau ist Geschäftsführer Ivo Gonzenbach verantwortlich. Zum umfangreichen Lösungsangebot von Steffen Informatik zählen Dienstleistungen in den Bereichen Business Solutions (ERP-Lösungen, Portale), Technical Solutions (IT Infrastruktur) und Datacenter-Lösungen (Cloud Computing, Managed Services, Full Outsourcing).
    www.steffeninf.ch

  • Jahresmagazin Alpenrheintal
    Das Jahresmagazin 2012 von "Wirtschaft regional" widmet sich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Alpenrheintal. Das Magazin greift Themen wie die überregionale Verkehrs- und Raumplanung auf und lässt Unternehmer aus dem Dreiländereck Schweiz-Liechtenstein-Österreich zu Wort kommen.
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  • Verkaufstraining einmal ganz anders erleben!
    Spielerisch das Verkaufen trainieren mit dem neuen Verkaufsspiel. In Trainings-Sessions üben Verkäufer, Berater oder Kundendienst- mitarbeiter/innen spielerisch die Situationen und Fähig- keiten, die für ein effizientes Verkaufen wichtig sind. Die Teilnehmer lernen schnell, effektiv und nachhaltig!
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IHK SG-Appenzell...

  • ...führend als Dienstleister

  • ...stark im Vernetzen

  • ...einflussreich in der Politik

Die IHK ist der führende Wirtschaftsverband der Ostschweiz. Zahlreiche Geschäftsbeziehungen sind im IHK-Umfeld schon entstanden – nutzen auch Sie dieses Netzwerk.

Die Imagebroschüre der IHK

Was wir Ihnen alles bieten können - Sie erfahren es hier 

IHK-Neumitglieder

http://www.erwinmueller.ch/

IHK-Partner

Familienplattform Ostschweiz

Regionaler Überblick über die familienergänzende Kinderbetreuung von berufstätigen Eltern

KMU-Forum

Administrative Entlastung von KMU

WTT CHost

Wissenstransfer zwischen Hochschulen und KMU

FORUM BGM OSTSCHWEIZ

Das regionale Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung

WTT - YoungLeaderAward

Auszeichnung von Praxis-
projekten der FHS St.Gallen
am 27. September 2010

Ostschweizer Technologiesymposium

Das OTS 2012 findet am Freitag, 24. August, statt.

KMU-Tag

9. Durchführung am Freitag, 28. Oktober 2011

inventure.ostschweiz

Bringt technologische wie auch wirtschaftliche Innovation, Leistungsträger und Kapital zusammen, vernetzt Wirtschaft, Wissenschaft und Medien.

Textilmuseum St.Gallen

Ausstellungen historischer Spitzen, Stickereien
und Gewebe sowie Präsentationen von
zeitgenössischer Textilkunst und Textilien
aus heutiger industrieller Produktion.

Gesellschaftsrecht

Frage: Ist es richtig, dass eine KMU seit anfangs Jahr keine Revisionsstelle mehr benötigt? Wenn ja, was muss ich unternehmen?

Richtig ist, dass seit 1. Januar 2008 Änderungen im Obligationenrecht eingetreten sind, die eine Entlastung bei der Revisionspflicht für KMU versprechen. Nach altem Recht war die Frage, ob eine Unternehmung eine Revisionsstelle benötigt, von der Rechtsform abhängig. Eine AG musste daher immer auch eine Revisionsstelle bestellen, während bei der GmbH keine entsprechende Verpflichtung bestand. Neu knüpft die Revisionspflicht primär an die Grösse und wirtschaftlichen Bedeutung einer Unternehmung an. Auch eine GmbH benötigt daher neu eine Revisionsstelle, wenn sie eine bestimmte Grösse überschreitet, während bei der AG unter Umständen auf eine Revisionsstelle verzichtet werden kann. Unabhängig davon gilt für Personengesellschaften (Kollektiv- und Kommanditgesellschaft) und Einzelunternehmungen nach wie vor keine gesetzliche Pflicht zur Revision.

Eine Gesellschaft kann auf die Revision ganz verzichten, wenn kumulativ drei Bedingungen erfüllt sind: (1) Ein Verzicht nur möglich, wenn die Gesellschaft von Gesetzes wegen lediglich zur "eingeschränkten Revision" verpflichtet wäre. Das neue Recht unterscheidet zwischen der ordentlichen Revision (Art. 727 OR) und der eingeschränkten Revision (Art. 727a OR). Der ordentlichen Revision unterliegen Publikumsgesellschaften, Konzerne und volkswirtschaftlich bedeutende Unternehmungen, d.h. Unternehmungen mit einer Bilanzsumme von mehr als CHF 10 Mio., einem Umsatzerlös von mehr als CHF 20 Mio. und mehr als 50 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt, sofern zwei dieser drei Grössen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren überschritten werden. Von der ordentlichen Revision zwingend betroffen sind damit rund 6‘500 wirtschaftlich bedeutende Unternehmungen und Publikumsgesellschaften In allen übrigen Fällen ist lediglich eine eingeschränkte Revision durchzuführen. (2) Die Gesellschaft darf über nicht mehr als zehn Vollzeitstellen verfügen; massgeblich für die Berechnung sind die Stellenprozente. (3) Alle Gesellschafter müssen dem Verzicht zustimmen (Art. 727a II OR). Glaubt man den Statistiken, so könnten nach neuem Recht vier von fünf Unternehmungen auf eine Revisionsstelle verzichten.

Unternehmungen, die berechtigt und gewillt sind, auf die eingeschränkte Revision zu verzichten, müssen den Verzicht (und gegebenenfalls die Löschung der bisherigen Revisionsstelle) dem Handelsregister anmelden. Es genügt somit nicht, einfach keine Revisionsstelle (mehr) zu wählen. Mit der Anmeldung ist eine Erklärung einzureichen, dass die Unternehmung die Voraussetzungen für einen Verzicht erfüllt. Der unterzeichneten Erklärung sind Kopien der massgeblichen aktuellen Unterlagen wie Erfolgsrechnungen, Bilanzen, Jahresberichte, Verzichtserklärungen oder Protokolle beizulegen. Die Erklärung kann bereits bei der Gesellschaftsgründung abgegeben werden (Art. 62 HRegV). Soweit erforderlich, sind zudem die Statuten anzupassen. Die Kompetenz dafür liegt hier ausnahmsweise beim Verwaltungsrat (Art. 727a V OR). Will der Verwaltungsrat auf die eingeschränkte Revision verzichten, so kann er die Aktionäre schriftlich um Zustimmung ersuchen Er kann für die Beantwortung eine Frist von mindestens 20 Tagen ansetzen und darauf hinweisen, dass das Ausbleiben einer Antwort als Zustimmung gilt (Art. 727a III OR). Wurde auf die eingeschränkte Revision verzichtet, so gilt dieser Verzicht auch für die folgenden Jahre. Allerdings hat jeder Aktionär das Recht, spätestens 10 Tage vor der ordentlichen GV eine eingeschränkte Revision zu verlangen (Art. 727a IV OR). Die GV muss in diesem Fall wieder eine Revisionsstelle wählen.

Dr. Roberto Fornito, Rechtsanwalt

Müller Eckstein Rechtsanwälte, www.advocat.ch

Mitglied des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV

 

 

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Resultate Konjunktur-
Umfrage Nov. 2011

Wie beurteilen Sie die Geschäftslage?

gut       befriedigend  schlecht

Wie beurteilen Sie die Geschäftserwartungen?

gut       befriedigend  schlecht

IHK-Magazin 4/2011

Aus der aktuellen inform-Ausgabe:

Erst studieren, dann zahlen
IHK-Modell einer nachlaufenden Studiengebühr

Müssen den Gürtel enger schnallen
Konjunkturforum von IHK und SGKB malt ein düsteres Bild

Chance verpasst - was nun?
St.Galler Wirtschaft ist in Bern ungenügend vertreten

Erfolg dank Kooperation und Partnerschaft
HSG ist Schauplatz des 5. Ostschweizer IHK-Symposiums


Alle inform-Ausgaben finden Sie hier

IHK in den Medien

Rettung des Bankkundengeheimnisses
Plädoyer für eine Abgeltungssteuer
Konrad Hummler im NZZ-Interview

Jetzt auch in Appenzell
Das neue Arztzeugnis
Statt Arbeitsunfähigkeit wird Arbeitsfähigkeit betont

Finanzkrise:
Moralische Neuorientierung ist nötig
Interview mit IHK-Präsident Dr. Konrad Hummler

Blickpunkt Recht

Blickpunkt Recht ist eine gemeinsame Dienstleistung der IHK St.Gallen-Appenzell und des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV. Die Rubrik gibt Antworten auf häufig gestellte Rechtsfragen. Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis dazu. Blickpunkt Recht beantwortet auch Ihre persönliche Frage, falls sie von der IHK und dem SGAV als von allgemeinem Interesse eingeschätzt wird. 

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News

Nach dem Kauf des grössten Teils der Bank Wegelin will die Raiffeisen-Gruppe die Kundenbeziehungen intensiv prüfen.



Die Anlagestrategen der grössten Banken rücken von ihren pessimistischen Prognosen ab, nachdem Aktien weltweit mit dem stärksten Jahresauftakt seit 1994 geglänzt haben.



Der Käuferstreik ist nicht eingetreten. Grossinvestoren interessieren sich wieder für die Schuldenländer in Europa.



Ob EZB-Präsident Mario Draghi eigentlich weiss, wer Herbert Grönemeyer ist? Man könnte es fast meinen. Schliesslich hört sich der Titel des Grönemeyer-Hits "Bleibt alles anders» fast so an wie Draghis Bilanz.



Überraschend starke US-Arbeitsmarktdaten haben der Schweizer Börse am Freitag kräftig Auftrieb gegeben.



Im Fokus

  • Elektronische Rechnung nutzen – Unternehmen administrativ entlasten
    Die elektronische Abwicklung von Rechnungen kann für Unternehmen ein wirksamer Beitrag zur administrativen Entlastung bedeuten. Dabei müssen aber die „Stolpersteine“ beachtet und ausgeräumt werden.
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  • Wer finanziert den Staat in der Schweiz?
    economiesuisse präsentiert die Studie „Wer finanziert den Staat in der Schweiz?“. Sie bildet den ersten Grundstein für eine ganzheitliche und auf Fakten beruhende Analyse der staatlichen Umverteilungsflüsse.
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  • Wissens- und Technologietransfer im Innovationsprozess
    Die Fähigkeit zur Innovation ist der Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und den Wohlstand einer Volkswirtschaft. Wo steht diesbezüglich die Schweiz?
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