IHK St.Gallen Appenzell

Firmen-News

  • Steffen Informatik mit Ostschweizer Niederlassung
    Der IT Dienstleister Steffen Informatik eröffnet die Niederlassung Ostschweiz mit Sitz in St.Gallen. Für deren Auf- und Ausbau ist Geschäftsführer Ivo Gonzenbach verantwortlich. Zum umfangreichen Lösungsangebot von Steffen Informatik zählen Dienstleistungen in den Bereichen Business Solutions (ERP-Lösungen, Portale), Technical Solutions (IT Infrastruktur) und Datacenter-Lösungen (Cloud Computing, Managed Services, Full Outsourcing).
    www.steffeninf.ch

  • Jahresmagazin Alpenrheintal
    Das Jahresmagazin 2012 von "Wirtschaft regional" widmet sich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit im Alpenrheintal. Das Magazin greift Themen wie die überregionale Verkehrs- und Raumplanung auf und lässt Unternehmer aus dem Dreiländereck Schweiz-Liechtenstein-Österreich zu Wort kommen.
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  • Verkaufstraining einmal ganz anders erleben!
    Spielerisch das Verkaufen trainieren mit dem neuen Verkaufsspiel. In Trainings-Sessions üben Verkäufer, Berater oder Kundendienst- mitarbeiter/innen spielerisch die Situationen und Fähig- keiten, die für ein effizientes Verkaufen wichtig sind. Die Teilnehmer lernen schnell, effektiv und nachhaltig!
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IHK SG-Appenzell...

  • ...führend als Dienstleister

  • ...stark im Vernetzen

  • ...einflussreich in der Politik

Die IHK ist der führende Wirtschaftsverband der Ostschweiz. Zahlreiche Geschäftsbeziehungen sind im IHK-Umfeld schon entstanden – nutzen auch Sie dieses Netzwerk.

Die Imagebroschüre der IHK

Was wir Ihnen alles bieten können - Sie erfahren es hier 

IHK-Neumitglieder

http://www.erwinmueller.ch/

IHK-Partner

Familienplattform Ostschweiz

Regionaler Überblick über die familienergänzende Kinderbetreuung von berufstätigen Eltern

KMU-Forum

Administrative Entlastung von KMU

WTT CHost

Wissenstransfer zwischen Hochschulen und KMU

FORUM BGM OSTSCHWEIZ

Das regionale Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung

WTT - YoungLeaderAward

Auszeichnung von Praxis-
projekten der FHS St.Gallen
am 27. September 2010

Ostschweizer Technologiesymposium

Das OTS 2012 findet am Freitag, 24. August, statt.

KMU-Tag

9. Durchführung am Freitag, 28. Oktober 2011

inventure.ostschweiz

Bringt technologische wie auch wirtschaftliche Innovation, Leistungsträger und Kapital zusammen, vernetzt Wirtschaft, Wissenschaft und Medien.

Textilmuseum St.Gallen

Ausstellungen historischer Spitzen, Stickereien
und Gewebe sowie Präsentationen von
zeitgenössischer Textilkunst und Textilien
aus heutiger industrieller Produktion.

Unternehmensstrafrecht

Frage: Kann ein Unternehmen für das Verhalten seiner Mitarbeiter strafrechtlich belangt werden?

Ja, unter Umständen kann anstelle oder nebst einem fehlbaren Mitarbeiter auch ein Unternehmen für strafrechtlich relevantes Fehlverhalten seiner Mitarbeiter bestraft werden. Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Vereine und die übrigen juristischen Personen des Privatrechts, sämtliche Gesellschaften (beispielsweise Kollektiv- oder Kommanditgesellschaften) aber auch Einzelfirmen sind also unter Umständen strafrechtlich belangbar.

Bei Verstössen gegen verwaltungsrechtliche Normen, wie etwa das Umweltschutzgesetz oder Steuergesetze, ist die Strafbarkeit von Unternehmen schon länger vorgesehen. Gravierende strafähnliche Verwaltungssanktionen gegen Unternehmen sind ausserdem bei Verstössen gegen das Kartellgesetz möglich.

Erst seit dem Jahr 2003 erlaubt das Schweizerische Strafgesetzbuch unter Umständen die Bestrafung von Unternehmen im Bereich des Kernstrafrechts. Als Sanktionsrahmen ist eine Busse bis zu 5 Millionen Franken vorgesehen. Grundsätzlich kann ein Unternehmen nur bestraft werden, wenn die Straftat keiner natürlichen Person zugerechnet werden kann. Bei bestimmten Delikten ist das Unternehmen allerdings zusätzlich zum eigentlichen Täter strafrechtlich belangbar.

Einem Unternehmen kann grundsätzlich jedes Verbrechen oder Vergehen zur Last gelegt werden, falls dieses in Ausübung geschäftlicher Verrichtung im Rahmen des Unternehmenszwecks begangen wurde und die Tat wegen mangelhafter Organisation des Unternehmens keiner bestimmten natürlichen Person zugerechnet werden kann. Das Unternehmen kann also nur subsidiär bestraft werden, nämlich nur dann, wenn die Tat keiner natürlichen Person zugerechnet werden kann.

Für einen Katalog von Straftatbeständen sieht das Unternehmensstrafrecht allerdings vor, dass unabhängig davon, ob die Straftat einer natürlichen Person zurechenbar ist, das Unternehmen bestraft werden kann. Voraussetzung ist dabei, dass dem Unternehmen vorzuwerfen ist, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um eine solche Straftat zu verhindern. Zum Deliktskatalog gehören die Beteiligung an einer kriminellen Organisation (Art. 260ter StGB), die Finanzierung des Terrorismus (Art. 260quinquies StGB), die Geldwäscherei (Art. 305bis StGB), die Bestechung (Art. 322ter StGB), die Vorteilsgewährung (Art. 322quinquies StGB), die Bestechung fremder Amtsträger (Art. 322septies Abs. 1 StGB) sowie die private Bestechung (Art. 4a Abs. 1 lit. a UWG).

Welche organisatorischen Massnahmen sinnvollerweise getroffen werden sollten, um eine strafrechtliche Belangbarkeit zu vermeiden, bedarf für jede Unternehmung einer gesonderten Prüfung. Mit der auf den 1. Januar 2008 in Kraft getretenen Änderung des Revisionsrechtes sind Unternehmungen, die der ordentlichen Revision unterliegen, verpflichtet, ein internes Kontrollsystem aufzubauen. Zudem müssen Aktiengesellschaften unabhängig von ihrer Grösse im Anhang zur Jahresrechnung Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung offen legen. Diese neuen gesetzlichen Verpflichtungen bilden für den Verwaltungsrat Anlass, die organisatorischen Risiken hinsichtlich der Strafbarkeit der eigenen Unternehmung zu analysieren und zu dokumentieren. Die Risiken dürften dabei im Finanzsektor andernorts liegen als in der Exportindustrie oder im Gesundheitswesen. Zur Minimierung der Risiken des Unternehmensstrafrechts ist die Schaffung transparenter Aufbau- und Ablauforganisationen, beispielsweise durch den Erlass von Organisationsreglementen, der Einhaltung der Regeln des Corporate Governance, und deren regelmässige Überprüfung geboten. Bei komplexeren Organisationsstrukturen oder in sensibleren Branchen kann auch die Einsetzung eines Compliance Officers nützlich sein.

Näheres bei: Hans Hofstetter, Die Strafbarkeit des Unternehmens, in: Das Mandat 01/2006, abrufbar unter http://www.anwaltsverband.ch > Mandat > Archiv

lic. iur. Hans Hofstetter, Rechtsanwalt

Schoch, Auer & Partner, www.schochauer.ch

Mitglied des St. Gallischen Anwaltsverbandes SGAV

 

 

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Resultate Konjunktur-
Umfrage Nov. 2011

Wie beurteilen Sie die Geschäftslage?

gut       befriedigend  schlecht

Wie beurteilen Sie die Geschäftserwartungen?

gut       befriedigend  schlecht

IHK-Magazin 4/2011

Aus der aktuellen inform-Ausgabe:

Erst studieren, dann zahlen
IHK-Modell einer nachlaufenden Studiengebühr

Müssen den Gürtel enger schnallen
Konjunkturforum von IHK und SGKB malt ein düsteres Bild

Chance verpasst - was nun?
St.Galler Wirtschaft ist in Bern ungenügend vertreten

Erfolg dank Kooperation und Partnerschaft
HSG ist Schauplatz des 5. Ostschweizer IHK-Symposiums


Alle inform-Ausgaben finden Sie hier

IHK in den Medien

Rettung des Bankkundengeheimnisses
Plädoyer für eine Abgeltungssteuer
Konrad Hummler im NZZ-Interview

Jetzt auch in Appenzell
Das neue Arztzeugnis
Statt Arbeitsunfähigkeit wird Arbeitsfähigkeit betont

Finanzkrise:
Moralische Neuorientierung ist nötig
Interview mit IHK-Präsident Dr. Konrad Hummler

Blickpunkt Recht

Blickpunkt Recht ist eine gemeinsame Dienstleistung der IHK St.Gallen-Appenzell und des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV. Die Rubrik gibt Antworten auf häufig gestellte Rechtsfragen. Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis dazu. Blickpunkt Recht beantwortet auch Ihre persönliche Frage, falls sie von der IHK und dem SGAV als von allgemeinem Interesse eingeschätzt wird. 

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News

Nach dem Kauf des grössten Teils der Bank Wegelin will die Raiffeisen-Gruppe die Kundenbeziehungen intensiv prüfen.



Die Anlagestrategen der grössten Banken rücken von ihren pessimistischen Prognosen ab, nachdem Aktien weltweit mit dem stärksten Jahresauftakt seit 1994 geglänzt haben.



Der Käuferstreik ist nicht eingetreten. Grossinvestoren interessieren sich wieder für die Schuldenländer in Europa.



Ob EZB-Präsident Mario Draghi eigentlich weiss, wer Herbert Grönemeyer ist? Man könnte es fast meinen. Schliesslich hört sich der Titel des Grönemeyer-Hits "Bleibt alles anders» fast so an wie Draghis Bilanz.



Überraschend starke US-Arbeitsmarktdaten haben der Schweizer Börse am Freitag kräftig Auftrieb gegeben.



Im Fokus

  • Elektronische Rechnung nutzen – Unternehmen administrativ entlasten
    Die elektronische Abwicklung von Rechnungen kann für Unternehmen ein wirksamer Beitrag zur administrativen Entlastung bedeuten. Dabei müssen aber die „Stolpersteine“ beachtet und ausgeräumt werden.
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  • Wer finanziert den Staat in der Schweiz?
    economiesuisse präsentiert die Studie „Wer finanziert den Staat in der Schweiz?“. Sie bildet den ersten Grundstein für eine ganzheitliche und auf Fakten beruhende Analyse der staatlichen Umverteilungsflüsse.
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  • Wissens- und Technologietransfer im Innovationsprozess
    Die Fähigkeit zur Innovation ist der Schlüssel für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und den Wohlstand einer Volkswirtschaft. Wo steht diesbezüglich die Schweiz?
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