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aus heutiger industrieller Produktion.

Werden Sie Fachlehrer an den IHK-Wirtschaftswochen!

Mit den von ihr organisierten Wirtschaftswochen (WiWo) will die IHK St.Gallen-Appenzell bei den Mittelschülern das Verständnis für die wirtschaftlichen Zusammenhänge fördern. Fachlehrer – alles Kaderpersonen aus Industrie, Gewerbe und Dienstleistung – begleiten die Jugendlichen als Coach durchs Programm. Für die Durchführung der WiWo an den Mittelschulen in den Kantonen St.Gallen und beide Appenzell werden zusätzliche Fachlehrerinnen und Fachlehrer gesucht.

 

Die von der Ernst-Schmidheiny-Stiftung 1972 ins Leben gerufenen Projektwochen haben zum Ziel, den Mittelschülerinnen und -schülern einen praxisbezogenen Einblick in die Funktionsweise der Wirtschaft zu vermitteln und dadurch das Verständnis für wirtschaftliche Zusammenhänge zu fördern. Zu diesem Zweck wurde in enger Zusammenarbeit mit dem Institut für Wirtschaftspädagogik der Universität St.Gallen (IWP) ein auf einer computergestützten Unternehmenssimulation basierendes einwöchiges Schulungskonzept geschaffen.

Geleitet werden die Projektwochen von Führungskräften aus der Wirtschaft. Mit ihrer Erfahrung garantieren sie einen maximalen Praxisbezug der vermittelten betriebswirtschaftlichen Grundlagenkenntnisse. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt dabei nicht primär bei der Wissensvermittlung, sondern beim Coaching der Schülerinnen und Schüler während ihrer Arbeit als Unternehmensleitung.

Der terminlich wählbare Einsatz in einer Wirtschaftswoche dauert in der Regel fünf Arbeitstage. Ab Eintreffen am Einsatzort sind die „Lehrer“ bis zum Abschluss der Wirtschaftswoche Gast der IHK St.Gallen-Appenzell. Die Fachlehrkräfte werden für diese Auf­gabe durch ihre Arbeitgeberfirma freigestellt, dafür erfolgt der Einsatz ohne Honorar.  


Praktiker, die motivieren können

Voraussetzung für eine Tätigkeit als Fachlehrer ist eine Kaderposition mit Führungsverantwortung in Industrie, Dienstleistung oder Gewerbe. Dabei sind Praktiker aus allen Bereichen der Unternehmung gesucht, also nicht nur Ökonomen, sondern ebenso Inge­nieure, Betriebs- oder Marketingleiter. Es sollten Persönlichkeiten mit der Begabung sein, komplexe Begriffe und Vorgänge aus den Bereichen Betriebs­wirt­schaft und Unternehmensführung leicht verständlich, wirklichkeitsnah und in Zusammenhängen darzu­stellen. Daneben sind ein breiter Wissens- und Interessenshorizont, Freude an der Arbeit mit jugendlichen Erwachsenen sowie die Fähigkeit zu motivieren gefragt.

Die Auswahl der Kandidaten soll wenn möglich durch die Firmenleitung erfolgen. Mit der Anmeldung von Kandidaten verpflichtet sich die Firmenleitung, die betreffende Fachlehr­kraft nach Möglichkeit während einer Woche pro Jahr für eine Wirtschaftswoche freizustellen.


Methodische und didaktische Ausbildung

Die Ausbildung zur Fachlehrerkraft erfolgt durch die Ernst-Schmidheiny-Stiftung in Zusammenarbeit mit dem Institut für Wirt­schaftspädagogik (IWP) der Universität St.Gallen. In einem 5-tägigen (3 plus 2 Tage) Fachlehrer­kurs wer­den folgende Themenschwergewichte geschult:

- Betriebswirtschaftliche Zusammenhänge am Beispiel einer Unternehmenssimulation;

- Moderne Elemente der Methodik und Didaktik für handlungsorientierte Schulung auf der Grund­lage von Gruppen- und Teamarbeit;

- Spielleitung der WIWAG Management-Simulation;

- Organisation von Wirtschaftswochenanlässen.

Die Fachlehrerkurse finden in der Regel am Sitz der Ernst-Schmidheiny-Stiftung oder in einem geeigneten Seminarhotel statt. Die eigentlichen Ausbildungsko­sten trägt die Stiftung, während die Spesen für Reise, Unterkunft und Verpfle­gung zu Lasten der Teilnehmer bzw. deren Arbeitgeber gehen.


Nutzen aus der Fachlehrertätigkeit

Die Lehrtätigkeit bringt nicht nur den Fachlehrern einen Nutzen, vom Engagement profitieren auch ihre Arbeitgeber. Die Lehrer kommen in Kontakt mit Vertretern einer jungen und offenen, aber auch kritischen Generation, die in der Regel noch nicht oder nur marginal über wirtschaftliche Kenntnisse verfügt. Nicht selten wirkt sich dies vorteilhaft auf das Verhältnis zu den eigenen, heranwachsenden Kindern aus. Der Unter­richt über das gesamte Spektrum der Betriebswirtschaftslehre bietet zudem eine ideale Gelegenheit zur persön­lichen Weiterbildung. Die methodisch-didaktischen Erfahrungen können in der Förderung und Schulung der Mitarbeiter im eigenen Unternehmen direkt umgesetzt werden.

Neben der Begegnung mit den Schülern bringt die Zusammenarbeit mit anderen Fachlehrkräften – im­mer zwei oder maximal drei Fachlehrkräfte betreuen während einer Woche gemeinsam eine Klasse von etwa 20 Schülern – einen vielfältigen Erfahrungsaustausch und einen Einblick in andere Unterneh­men, Branchen, Tätigkeitsbereiche und Regionen.

Viele Unternehmungen betrachten die Fachlehrertätigkeit als Bestandteil der Aus- und Weiter­bil­dung ihrer Führungskräfte im Sinne der éducation permanente. Als wesentliches Bildungskriterium steht dabei die Tat­sache, dass sich die Fachlehrkraft immer wieder sehr konzentriert mit gesamt- und be­triebswirtschaft­lichen Zusammenhängen auseinandersetzen und sie einem kritischen, aber lehrbe­gierigen Publikum präsentieren muss.


Informationen: Diana Rausch, Leiterin Mitgliederdienste IHK, diana.rausch@ihk.ch

Tel.  071 224 10 16

 

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JA zum fairen Umwandlungssatz

Am 7. März stimmt die Schweizer Bevölkerung über die Anpassung des Umwandlungssatzes ab. Der Vorstand der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell hat einstimmig die JA-Parole beschlossen.


Der Umwandlungssatz definiert den Prozentsatz, zu dem das angesparte Pensionskassenkapital eines Versicherten bei der Pensionierung in eine jährliche Rente umgewandelt wird. Für den obligatorischen Teil der beruflichen Vorsorge ist der Umwandlungssatz durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge vorgeschrieben und untersteht damit dem fakultativen Referendum. Die IHK St.Gallen-Appenzell unterstützt die schrittweise und massvolle Senkung des Umwandlungssatzes aus folgenden Überlegungen:

JA zum fairen Umwandlungssatz, weil wir länger leben und das Kapital länger reichen muss.
Die Bevölkerung in der Schweiz wird immer älter. Seit der Einführung der obligatorischen zweiten Säule im Jahr 1985 ist die Lebenserwartung um mehr als drei Jahre gestiegen. Wenn wir länger leben, muss das angesparte Kapital auch länger reichen. Heute wird wegen des zu hohen Umwandlungssatzes mehr aus der zweiten Säule ausbezahlt, als angespart wurde. Die Folge sind Lücken in der zweiten Säule. Dafür müssen in erster Linie die Erwerbstätigen aufkommen. Konsequenz: Es kommt zu einer ungerechten finanziellen Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Rentnern. Um diese stossende Entwicklung zu bremsen, soll der Umwandlungssatz innert fünf Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes schrittweise und massvoll von 6,8 auf 6,4 Prozent gesenkt werden.

JA zum fairen Umwandlungssatz, weil unser Pensionskassenguthaben sicherer angelegt werden kann und die Rentensicherheit steigt.
Das angesparte Kapital der zweiten Säule wird in der Regel in Renten umgewandelt. Damit das möglich ist, legt die Pensionskasse das Kapital an und verzinst es. Die erwartete Rendite ist neben der Lebenserwartung der zweite Faktor zur Festlegung des Umwandlungssatzes. Die eingerechnete Rendite muss von den Pensionskassen garantiert werden. Heute liegt dem Umwandlungssatz eine Renditeerwartung von rund 5 Prozent zugrunde. Diese hohe Ren-diteerwartung zwingt die Pensionskassen, hohe Anlagerisiken einzugehen. Negative Konsequenz: Ein zu hoher Umwandlungssatz macht die zweite Säule unsicher. Mit der Anpassung des Umwandlungssatzes werden gefährliche Anlagerisiken vermieden.

JA zum fairen Umwandlungssatz, weil damit zusätzliche Lohnabzüge für Erwerbstätige vermieden werden können.
Wegen der längeren Rentenbezugsdauer und der sinkenden Renditen werden heute in der zweiten Säule zu hohe Renten ausbezahlt. Bereits heute sind jährlich 600 Millionen Franken Rentenbezüge ungedeckt. Dieses Loch wird noch grösser, wenn der Umwandlungssatz zu hoch bleibt. Es kann nur durch zusätzliche Beiträge gestopft werden. Die Zeche zahlen vor allem die Erwerbstätigen und nachfolgende Generationen. Einmal mehr ist von dieser Umverteilung der Mittelstand hart betroffen. Es bleibt weniger Geld im Portemonnaie.

 

Weitere Informationen: www.faire-renten.ch

  

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IHK-Monitor deckt Defizite der Ostschweiz auf

Die IHK St.Gallen-Appenzell präsentiert mit dem IHK-Monitor ein neues Instrument zur Analyse der regionalen Entwicklung. Die Publikation untersucht die Attraktivität der Schweizer Wirtschaftsregionen als Wohn- und Arbeitsort. Jährlich aktualisiert schafft sie eine Grundlage für wirtschaftspolitische Entscheidungen und dient der allgemeinen Information von Öffentlichkeit, Wirtschaft und Verwaltung. Die erste Ausgabe zeigt eine Ostschweiz im Rückstand.


Download IHK-Monitor


Der neue IHK-Monitor gibt einen kompakten und aktuellen Überblick zur wirtschaftlichen Entwicklung der schweizerischen Regionen. Im Fokus steht die Ostschweiz mit den Kantonen Appenzell Ausser- und Innerrhoden, St.Gallen und Thurgau. Von besonderer Bedeutung ist, dass im IHK-Monitor die kantonale Optik durch den Vergleich der Wirtschaftsregionen der Schweiz ergänzt wird. Untersucht wird die Attraktivität eines Kantons oder einer Region als Wohn- und Arbeitsort. Dabei richtet sich das Augenmerk auf das Niveau (Ist-Zustand) und die Dynamik (Entwicklung), womit nicht nur das Erreichte in die Betrachtung einbezogen wird, sondern auch, wie sich eine Region über die vergangenen letzten Jahre entwickelt hat. 

Variablen für Beurteilung der Attraktivität
Zu den Variablen, mit denen der IHK-Monitor die Attraktivität einer Region als Wohnort bestimmt, gehören erstens die verfügbaren Einkommen pro Kopf, welche sich aus den Haushaltseinkommen minus den Ausgaben für Steuern, Sozialabgaben, Miete und Krankenkassenprämien zusammen setzen. Eine zweite Variable ist der Bildungsstand der Bevölkerung, gemessen am Anteil der Bevölkerung, welche mindestens eine Berufslehre aufweist. Die dritte Variable ist der Anteil der Bevölkerung, welcher eine Invalidenrente bezieht oder als arbeitslos gemeldet ist – wobei dies einen negativen Standortfaktor darstellt. Die Steuerbelastung von mittleren und höheren Einkommen, welche einen wichtigen Faktor beim Standortwettbewerb darstellt, bildet die vierte Variable.

Die Attraktivität als Arbeitsort wird erstens über die durchschnittliche Arbeitsproduktivität erfasst. Dies erfasst die Wertschöpfungsintensität der Branchen, welche in einem Kanton resp. einer Region stark vertreten sind. Zweitens fliesst die Beschäftigungsquote ein, d.h., das Verhältnis von Arbeitsplätzen zur Bevölkerung – ein direktes Mass für die Bedeutung vom Arbeits- relativ zum Wohnort. Eine dritte Variable sind die Güterexporte pro Kopf der Bevölkerung, welche für eine exportorientierte Wirtschaft wie diejenige der Ostschweiz von grosser Bedeutung sind. Der vierte Indikator ist die Steuerbelastung der Unternehmen mit Gewinn- und Kapitalsteuern, bei der Standortwahl der Unternehmen ein wichtiger Faktor.

Ostschweiz im Rückstand
Die erste Ausgabe des IHK-Monitors stellt der Ostschweiz ein gemischtes Zeugnis aus. Ihr Niveau weist sowohl bei der Attraktivität als Wohnort, als auch bei der Attraktivität als Arbeitsort einen Rückstand auf die meisten anderen Regionen auf. In der Betrachtung der Dynamik war die Ostschweiz vor allem als Arbeitsort erfolgreich, wo sie mit den anderen beiden erfolgreichsten Regionen, der Zentral- und der Nordwestschweiz, auf gleicher Höhe liegt. Dieses gute Abschneiden wurde vor allem durch eine gute Entwicklung bei der Arbeitsproduktivität und Steuersenkungen für Unternehmen ermöglicht. Weniger erfreulich ist die Dynamik der Region mit Blick auf die Attraktivität als Wohnort. Die Bevölkerungsentwicklung blieb unterdurchschnittlich und die hier ansässigen Haushalte hatten weiterhin die Tendenz, die Ostschweiz in Richtung andere Landesteile zu verlassen. Die verfügbaren Haushaltseinkommen haben sich ebenfalls unterdurchschnittlich entwickelt, allerdings mit grossen Unterschieden innerhalb der Ostschweiz. Die Entwicklung der Steuerbelastung lag dagegen etwa im schweizerischen Durchschnitt. Die Steuerbelastungsunterschiede innerhalb der Ostschweiz blieben hoch, wobei nur Appenzell Innerrhoden mit tiefen Steuern glänzt.

Arbeitsmarktregionen überlappen Kantonsgrenzen
Als eine der Wachstumsbremsen der Ostschweiz kann das Auseinanderfallen der wirtschaftlichen und politischen Räume genannt werden. An Zukunft Ostschweiz, dem gemeinsamen Konjunkturforum der IHK St.Gallen-Appenzell und der St.Galler Kantonalbank, wird IHK-Direktor Dr. Kurt Weigelt auf diese Fragmentierungsproblematik eingehen und illustrieren, wie mit dem Aufbau von Funktionskantonen auf das Auseinanderfallen von Wirtschaftsräumen und Kantonsgrenzen reagiert werden kann. Zukunft Ostschweiz findet am 23. November 2009 in der Olma-Halle 2.1 statt.

  

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Ein Abend für alle Sinne bei der IHK

Das Haus der Wirtschaft, wo sonst Wirtschaftspolitik und Unternehmensförderung im Mittelpunkt stehen, öffnet am 29. Oktober 2009 erneut ihre Türen für Kulturliebhaber. Mit „Klangwein und Wortbilder“ präsentiert die Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell einen Abend für alle Sinne – mit Poesie, Kunst, Wein und Musik.

Europäische Weine, chinesische Gedichte
Nach der Installation „Wertewandel“ im vergangenen Februar präsentiert sich das Haus der Wirtschaft bereits zum zweiten Mal in diesem Jahr als Begegnungsort der Kunst. Mit „Klangwein und Wortbilder“ verbinden sich diesmal Welten bei der IHK. amiataemozioni hat für diesen Abend die Poesie recherchiert und die Weine ausgelesen. Sie schenkt edle Tropfen aus klassischen, biologischen Anbaugebieten Europas aus.

Für die Grossen der Weltliteratur ist der Wein seit jeher nicht nur Quelle der Wahrheit, sondern auch der Inspiration. Doch nur wenige Dichter haben sich derart freimütig zu ihrer Vorliebe für den die Phantasie beflügelnden Seelentröster bekannt und sein Lob in beseelten Versen besungen wie die grossen Poeten Chinas. Carla Wunderlich entführt die Gäste in die Welt der Poesie – sie liest ausgewählte chinesische Gedichte.

Die Zartheit des Tones
Musik und Wein sind seelenverwandt – sie werden darum oft mit identischen Wörtern beschrieben. Die Klänge von Qin und Zheng, gespielt von Qin Streller-Shen, umrahmen den Abend musikalisch. Die Quin ist die klassische chinesische Griffbrettzither. Sie war ein Instrument der Gelehrten, der Maler und Dichter, der Philosophen und Herrscher. Die Zartheit ihres Tones vermag sich nur schwer durchzusetzen – daher zielt die Qin weniger auf äusserliche Wirkungen, sondern ist eher für die private Meditation und Konzentration gedacht. Die Zheng ist eines der alten klassischen chinesischen Instrumente. Sie besteht aus Saiten, die mit Hilfe von Finger-Plektra gezupt werden, einem Klangkörper aus Holz und beweglichen Stegen.

Mit seiner Gitarre nimmt Antonio Malinconico die Zuhörer auf eine Reise mit. Er ist nicht nur ein kreativer Reisender, sondern ein Geschichtenerzähler mit napolitanischen Wurzeln und begeistert mit farbigen Kombinationen von kühler Klassik bis feurigen spanischen und südamerikanischen Klängen.

Bilder mit Leidenschaft und Leuchtkraft
Für ein stilvolles Ambiente im Haus der Wirtschaft sorgt die Ausstellung der Bündner Künstlerin Piroska Szönye. Eigenwillig, klar und licht – so beschreibt der Frankfurter Kunstkritiker Dieter Deuter die eigenständige und unverwechselbare Position, die Piroska Szönye innerhalb der Kunst entwickelt hat. Piroska Szönye arbeitet mit dünnen wechselnd lasierenden Schichten, die sie übereinander aufbaut und die durch ihre Feinheit die innere Leuchtkraft und Leidenschaft ihrer Bilder meisterhaft zum Vorschein bringt.

Internationale Beachtung fand die Ausstellung ihrer Werke im Rahmen des Projektes „Kulturporträt Schweiz in Karlsruhe 2001“. Dabei sorgte vor allem eine Installation unter dem Titel „Über Grenzen; die Schweiz als Weltenbürger“ für Aufsehen, für welche eine ganze Strasse in der Innenstadt von Karlsruhe mit 1,5 Tonnen Zeitungs- und Zeitschriften-Ausschnitten über die Schweiz ausgelegt wurde. Bereits mit ihrem von der Unesco unterstützten Projekt „Mothership Connection“ hat sich Piroska Szönye einen Namen als Kulturbotschafterin der Schweiz gemacht.  

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Echte Reformen statt neue Steuern: NEIN zur IV-Vorlage

Der Vorstand der IHK St.Gallen-Appenzell hat für die IV-Abstimmung vom 27. September die Nein-Parole beschlossen. Im folgenden Interview bekräftigt IHK-Direktor Dr. Kurt Weigelt, dass der Wirtschaftsverband mit dem Nein zur Vorlage auch eine grundsätzliche Reform des Sozialstaates einleiten möchte.  

Kurt Weigelt, die IHK hat für die eidgenössische Abstimmung zur Sanierung der Invalidenversicherung über die Erhöhung der MWSt die Nein-Parole beschlossen. Dies im Gegensatz zu economiessuisse und dem Schweizerischen Arbeitgeberverband. Wie begründen Sie diese unterschiedliche Haltung?
Dr. Kurt Weigelt, Direktor IHK: Unser Vorstand hat sich bereits im vergangenen Herbst intensiv mit dieser Vorlage auseinandergesetzt und die Nein-Parole beschlossen. Diese Haltung wurde im vergangenen Mai einstimmig bestätigt. Für taktische Spielereien wie die Verschiebung des Abstimmungsdatums im vergangenen Jahr und die vor wenigen Wochen beschlossene spätere Inkraftsetzung der Steuererhöhung haben wir kein Verständnis. Für uns geht es um die langfristige Sanierung unserer Sozialwerke. Und dieser Weg kann nicht über neue Steuern führen.

Ein Nein löst aber keine Probleme, sondern lässt lediglich den Schuldenberg weiter anwachsen.
Dies ist richtig. Nur, eine Steuererhöhung ist keine Antwort auf strukturelle Probleme, sondern sichert lediglich die aktuelle Fehlkonstruktion finanziell ab. Wir hoffen sehr, dass ein Nein von der Politik endlich als Auftrag interpretiert wird, sich von der aktuellen Pflästerlipolitik zu verabschieden. Die soziale Sicherheit muss grundlegend reformiert werden. Unseren Beitrag zu dieser Diskussion haben wir bereits im vergangenen Jahr publiziert.

Die IHK fordert die Umsetzung eines sozialpolitischen Drei-Säulen-Konzeptes als Alternative zu neuen Steuern und Abgaben. Wie sieht dieses im Detail aus?
Von grundsätzlicher Bedeutung ist, dass man die Lohnersatzsysteme Arbeitslosenversicherung, Invalidenversicherung und Sozialfürsorge als Gesamtsystem begreift. Gemeinsam ist allen Sozialwerken, dass sie heute von der Garantie eines kulturellen und sozialen Existenzminimums ausgehen. Dies im Gegensatz zur Bundesverfassung, die in Artikel 12 lediglich ein Recht auf Nothilfe postuliert. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Erwerbsloser mit einem Ersatzeinkommen in der Höhe des schweizerischen Durchschnittseinkommens nach Steuern rechnen kann. Ein Versprechen, das unsere Sozialwerke in den Ruin treibt und langfristig nicht zu erfüllen ist.

Diese Aussage erstaunt, sind doch die IV-Renten eher bescheiden.
Die IV-Renten selbst machen nur einen Teil der Lohnersatzleistungen aus, die ein IV-Rentner beanspruchen kann. Zusätzlich besteht ein Rechtsanspruch auf Ergänzungsleistungen. Weiter, und dies dürfte in diesem Zusammenhang entscheidend sein, löst der Anspruch auf eine IV-Rente einen zusätzlichen Rentenanspruch aus dem Beruflichen Vorsorgegesetz (2. Säule) aus. Dies hat zur Konsequenz, dass sich Branchen mit besonders grosszügigen Pensionskassenleistungen wie beispielsweise staatliche oder staatsnahe Unternehmen durch eine überdurchschnittlich hohe Invalidisierungsquote „auszeichnen“. Vergleichbares gilt für die Invalidität nach einem Unfall. Eine Einzelperson mit 100%-iger Invalidität und einem Jahreseinkommen vor dem Unfall von 72'000 Franken kann mit einer IV-Rente von 2050 Franken und zusätzlich einer UVG-Rente von 3350 Franken rechnen. Eine Tatsache, die unter anderem die ganze Schleudertrauma-Thematik erklärt.

Angesichts dieser Zusammenhänge kann man als Laie schnell einmal den Durchblick verlieren...
In der Tat ist die ungeheure Komplexität der einzelnen Lohnersatzsysteme einer der Gründe für die Reformresistenz des Gesamtsystems. Und genau darum fordern wir eine Grundsatzdiskussion, die bei der Gesamtsicht und nicht bei  Einzelmassnahmen ansetzt. Wir geben heute in der Schweiz für die soziale Wohlfahrt mehr Steuergelder aus wie für die Bildung oder die Gesundheit. Es ist daher dringend notwendig, dass die Politik ihre Verantwortung wahrnimmt und sich den wirklich wichtigen Fragen stellt. Den schleichenden Ausbau der Leistungen über die Hinterzimmer von parastaatlichen Organisationen wie der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe SKOS und die Rechtssprechung dürfen wir nicht weiter akzeptieren.

Welche konkreten Massnahmen fordert die IHK?
In erster Linie sind wir davon überzeugt, dass wir uns von der Vorstellung, dass alle Nicht-Erwerbstätigen einen Anspruch auf einen vollen Lohnersatz in der Höhe eines sozialen und kulturellen Existenzminimums haben, verabschieden müssen. Wir schlagen vor, dass die aktuellen Lohnersatzsysteme durch Lohnergänzungsleistungen ersetzt werden und alle Sozialwerke ihre Leistungen nach einheitlichen Kriterien erbringen. Unser Modell geht wie die Altervorsorge von einem Drei-Säulen-Konzept aus. Der ersten Säule kommt auch in diesem Zusammenhang die Funktion der Existenzsicherung zu. Dies in Form einer staatlich garantierten Grundrente, die sich in der Höhe an der minimalen Altersrente orientiert. Zur Sicherung der sozialen und kulturellen Lebenshaltung kann der Empfänger einer Grundrente im Rahmen der 2. Säule ein Ergänzungseinkommen verdienen, ohne dass der grundsätzliche Anspruch auf die Grundrente verloren geht. Um Sozialhilfefallen zu vermeiden, wird jedoch das Ergänzungseinkommen besteuert. Grundrente und Ergänzungseinkommen können durch Zuwendungen aus privaten Ersparnissen, familieninterner Unterstützung und Leistungen privater Institutionen im Sinne einer 3. Säule ergänzt werden.

Ergänzungseinkommen können aber nur verdient werden, wenn die entsprechenden Arbeitsplätze zur Verfügung stehen.
Ja, daher sieht das sozialpolitische Drei-Säulen-Konzept der IHK folgende ergänzenden Massnahmen vor. Erstens kann die Grundrente entsprechend angepasst werden, wenn der Empfänger aus subjektiven oder objektiven Gründen nur eingeschränkt erwerbsfähig ist. Als subjektive Ursachen stehen gesundheitliche Einschränkungen, familiäre Verpflichtungen oder Weiterbildungsmassnahmen im Vordergrund. Bei den objektiven, nicht in der Person des Erwerbslosen liegenden Gründen, ist in erster Linie an wirtschaftlich besonders schwierige Zeiten zu denken. Zweitens ist unser Konzept an die Voraussetzung gebunden, dass nicht nur Fehlanreize innerhalb der Sozialwerke, sondern auch mögliche Hürden am Arbeitsmarkt beseitigt werden. Dazu gehört der Verzicht auf Mindestlohnvorschriften zugunsten von Personen in Sozialhilfe- und Erwerbslosenprogrammen.

Diese Vorschläge tönen überzeugend, stehen aber am 27. September nicht zur Abstimmung.
Wie bereits eingangs erwähnt, verstehen wir ein Nein zur IV-Vorlage als Auftrag, eine grundsätzliche Reform des Sozialstaates einzuleiten. Dabei sehen wir die Aufgabe der IHK darin, die wirklich entscheidenden Grundsatzfragen zur Diskussion zu stellen. Dass uns dies gelingt, zeigt das schweizweite Interesse an unseren Positionen. Als IHK St.Gallen-Appenzell besitzen wir ein grosses Mass an Unabhängigkeit. Unser Ziel ist es, diese Unabhängigkeit in den Dienst von Positionen zu stellen, die nicht dem kurzfristigen politischen Erfolg, sondern dem langfristigen Erhalt unserer wirtschaftlichen Rahmenbedingungen verpflichtet sind. Dazu gehört die Forderung, die Invalidenversicherung nicht über Steuererhöhungen, sondern über echte Reformen zu sanieren.

  

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IHK-Standpunkt zum Strommarkt

Die IHK St.Gallen-Appenzell hat den Strommarkt mit speziellem Bezug zur Situation in der Ostschweiz und vor dem Hintergrund der Liberalisierung in einem Grundlagenpapier analysiert. Der bedeutendste Ostschweizer Wirtschaftsverband fordert neben mehr Transparenz in der SAK-Preispolitik die Rückgabe der nichtbetriebsnotwendigen SAK-Reserven an die Stakeholder.

IHK-Grundlagenpapier als PDF

Die Liberalisierung des Strommarktes der Schweiz hat begonnen: Seit dem 1.Januar 2009 haben Grossverbraucher die Wahl, ob sie den Produzenten wechseln und dabei Marktpreise zahlen wollen. 2013 soll dann entschieden werden, ob der Markt für alle Verbraucher geöffnet wird. Praktisch kein Grossverbraucher hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht. Gemäss Untersuchungen der IHK liegt der Grund dafür darin, dass die Marktpreise im Moment deutlich über den Preisen auf Basis Gestehungskosten liegen. „ Das führt dazu, dass praktisch kein Nachfrager Preise offeriert bekommt, welche unter den Preisen des bisherigen Anbieters liegen“, bemerkt Dr. Frank Bodmer, Wirtschaftspolitische Analyse IHK und Autor des neusten IHK-Standpunktes „Die Mühen mit der Liberalisierung des Strommarktes“.

„Liberalisierung“ führte zu Preiserhöhung
Das neue Regime hat entgegen den Erwartungen an die Liberalisierung zu einer Erhöhung der Preise geführt. Dies ist einerseits kostenbedingt, da eine neue Abgabe zur Förderung erneuerbarer Energieträger (Einspeisevergütung) eingeführt wurde. Zudem wurde die Netzgesellschaft (Swissgrid) gegründet, deren Leistungen nun abgegolten werden müssen. Nach Ansicht von Dr. Frank Bodmer sollte dies bei den Überlandwerken eigentlich zu entsprechenden Kostensenkungen führen, was nicht der Fall ist: „Ein Teil der Preiserhöhung ist denn auch auf Preiserhöhungen zurückzuführen, zu welchen die Stromproduzenten die Deklaration der Kosten genutzt haben. Dabei profitieren sie von der Marktsituation mit einem knappen Angebot.“

Hohe Preise, hohe Gewinne, hohe Reserven
In den vergangenen Jahren haben die Kraftwerkbetreiber ihre Anlagen aggressiv abgeschrieben, d.h., diese wurden durch die Stromkonsumenten frühzeitig finanziert. Legt man die abgeschriebenen Werte der Kraftwerke und Netze zugrunde, sollten die Preise auf Basis Kosten tiefer sein, als sie es im Moment sind. Mit anderen Worten: Die Netz- und Kraftwerkeigentümer erzielen zu hohe Gewinne.

Im Zuge der Einführung der neuen Marktregeln hat auch die SAK Preiserhöhungen von 15% angekündigt. Sie begründet diese mit den neuen Abgaben für erneuerbare Energien und für die Netzgesellschaft. Zu den aktuell hohen Preisen kommen etwa 90 Mio. Franken an nicht betriebsnotwendigen Reserven, welche bei der SAK gemäss Studien bereits vor einigen Jahren bestanden haben.

Was ist mit den nicht betriebsnotwenigen Reserven zu machen?
Da die SAK den beiden Appenzell und St.Gallen gehört, muss die Politik über die Verwendung der nicht betriebsnotwenigen Reserven bestimmen. Im Kanton St.Gallen machte der Regierungsrat den Vorschlag, damit einen Spezialfonds zur Förderung von Projekten im Bereich Infrastruktur und Kultur zu äufnen. Nach den negativen Reaktionen in der Vernehmlassung stellt er sich nun auf den Standpunkt, die nicht betriebsnotwendigen Reserven seien nicht auszuschütten. Dazu Frank Bodmer: „Damit dürfte wohl eine Ostschweizer Strompolitik geplant sein, wie sie auch den Vorschlägen zur Förderung alternativer Energieträger zugrunde liegt. In einem liberalisierten europäischen Strommarkt ist eine solche lokale Strompolitik allerdings ein Anachronismus, welche diese Kehrtwende nicht rechtfertigt.“ Da die nicht betriebsnotwendigen Reserven aus den Zahlungen der Verbraucher stammen, wäre nach Ansicht der IHK vielmehr eine Rückgabe an diese angezeigt. Auch weil im internationalen Vergleich die Preise für die Grossverbraucher im Bereich Industrie zu hoch waren.

Forderungen der IHK
Ausgehend von den Überlegungen von Dr. Frank Bodmer hat der Vorstand der Industrie- und Handelskammer St.Gallen-Appenzell zwei Forderungen verabschiedet:

1. Mehr Transparenz:
Die Vergleichbarkeit von Preisen und Leistungen ist eine der grundlegenden Voraussetzungen funktionierender Märkte. Diese Vergleichbarkeit fehlt im Strommarkt. Aktuell werden die historischen Preise als Grundlage für die zukünftigen Preise genommen. Reine Kostenpreise auf Basis der abgeschriebenen Werte für die Anlagen würden wahrscheinlich tiefere Preise ergeben. Hier ist mehr Transparenz gefordert. Aus Sicht der Kunden ist zudem entscheidend, dass der aktuelle Tarifdschungel der Schweizer Stromlieferanten ausgeholzt wird. Die Stromwirtschaft hat von der Unsitte Abstand zu nehmen, ihre Offerten an einzelne Grosskunden als vertraulich zu erklären.

2. Rückgabe nicht betriebsnotwendiger Reserven an die Stakeholder:
Die energieintensiven Industrieunternehmen haben in der Vergangenheit im Vergleich zu kleineren Verbrauchern und den Haushalten zu hohe Preise bezahlt. Die IHK St.Gallen-Appenzell fordert daher, dass die nicht betriebsnotwendigen Reserven der Stromproduzenten wenigstens teilweise und auf der Basis der Bezüge der vergangenen Jahre an die Stakeholder zurückerstattet werden. Die Rückzahlung der nicht betriebsnotwendigen Reserven ist rasch und in Form einer einmaligen Begleichung abzuwickeln. Damit wird verhindert, dass mit tieferen Energiekosten falsche Anreize gegen das Stromsparen gesetzt werden.

 

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Wirtschaftspolitik im Pfalzkeller

Am 22. April 2009 führte die IHK St.Gallen-Appenzell im Pfalzkeller St.Gallen eine Gemeinschaftsveranstaltung mit der economiesuisse durch. Gerold Bührer zog für die Wirtschaftspolitik Lehren aus der jüngsten Krise, Pascal Gentinetta warb für das liberale Aktienrecht. Im anschliessenden Podiumsgespräch diskutierten die beiden Spitzenvertreter des Wirtschaftsdachverbandes mit Konrad Hummler und Kurt Weigelt über Inhalte der Wirtschaftspolitik und die Frage, wie die Interessen der KMU besser berücksichtigt werden können.

  

„Rechne nicht mit raschem, nachhaltigen Aufschwung“
Ein Wirtschaftsstandort mit gutem Fundament sei die Schweiz und insgesamt eine Globalisierungsgewinnerin, stellte economiesuisse-Präsident Gerold Bührer vor rund 120 Besucherinnen und Besuchern einleitend fest. Leider aber hätten die Treiber, die zum Wachstum führten, inzwischen ins Negative gedreht: Das weltwirtschaftliche Wachstum und die Globalisierung, die Wechselkurse, die Finanzbranche, die Investitionsgüterindustrie. Und Bührers Antwort auf die Frage nach der Wende, fiel nicht positiver aus: „Mit einem raschen und nachhaltigen Aufschwung ist nicht zu rechnen. Die Banken- und Immobilienkrise belastet die Realwirtschaft über mehrere Jahre, Strukturanpassungen brauchen Zeit, Kapital- und Kreditvergabe sind eingeschränkt und das Konsumentenverhalten ist angeschlagen.“ Und: dass aufgrund zügellosen Verhaltens und fehlender Disziplin die Marktwirtschaft hinterfragt werde, stelle eine zusätzliche Herausforderung dar. Die Exzesse an den Finanz- und Immobilienmärkten, der weltweite Konjunktureinbruch, eine gigantische Wertvernichtung und staatliche Rettungspakete in Rekordhöhe haben die Marktwirtschaft gemäss Bührer „in Bedrängnis gebracht“. Selbstverständlich sei aber die „Allmacht des Staates“ nicht die Lösung. Im Gegenteil: Sie führe in die Sackgasse. Gemäss Gerold Bührer geht es darum, Reformen umzusetzen: „Ein Frühwarnsystem und eine internationale Koordination, die Stärkung der Eigenmittel, die Eliminierung falscher Anreize und Transparenz und Einfachheit sind gefragt.“ Die wirtschaftspolitischen Prioritäten setzt die economiesuisse im diskriminierungsfreien Zugang zur EU und den Weltmärkten, im einem flexiblen Arbeitsmarkt, soliden Finanzen und attraktiven Steuern, im Wettbewerb auf dem Markt für Güter und Dienstleistungen, in der Verfügbarkeit von Energie sowie in der hohen Innovationskraft. Allerdings genügten wirtschaftspolitische Rezepte allein nicht, schloss der economiesuisse-Präsident:„Erfolgreiche Wachstumspolitik braucht Vertrauen in unsere Institutionen!“

 

Liberales Aktienrecht: Trumpf im globalen Wettbewerb
Pascal Gentinetta, Direktor von economiesuisse, wies in seinem Referat auf die Chancen des liberalen Aktienrechtes für Familienbetriebe hin. Die Tatsache, dass 88,4 % aller Aktiengesellschaften in der Schweiz Familienunternhehmen sind, zeigt die Bedeutung, welche dem Aktienrecht zukommt. Merkmale eines liberalen Aktienrechts sind gemäss Pascal Gentinetta etwa die hohe Organisationsautonomie, welche Platz für Selbstregulierung und unternehmerischen Spielraum im Rahmen des Gesetzes biete. Im Weiteren Aktionärsrechte in dem Sinne, als dass Eigentümer über grundlegende Geschäfte bestimmen können. Ganz zentral sei zudem die Corporate Governance, die klare Verantwortlichkeiten und Aufgabenteilungen vorsehe. Die wichtigsten Gründe, die aus Sicht von Gentinetta für ein liberales Aktienrecht sprechen, sind Freiheit und Verantwortung: „Vorausgesetzt, die Wirtschaft nimmt ihre Verantwortung wahr, sind Vertragsfreiheit und Eigentumsrecht ein wichtiger Erfolgsfaktor.“ Zudem sei aufgrund der Vielfalt an Aktiengesellschaften die Flexibilität, wie sie ein liberales Aktienrecht biete, ein Muss. Letztlich thematisierte Gentinetta auch den Standortwettbewerb: „Ein liberales Aktienrecht ist im globalen Wettbewerb um Ansiedelung von Sitzen ein wichtiger Trumpf.“  

 

KMU-Anliegen stärken
An dem von Sven Bradke, Mediapolis AG, moderierten Podiumsgespräch diskutierten Gerold Bührer und Pascal Gentinetta mit IHK-Präsident Konrad Hummler und IHK-Direktor Kurt Weigelt die Rolle ihrer Verbände innerhalb der Wirtschaftspolitik. Dabei führt die Verantwortung gegenüber den Mitgliedern – Branchenverbände bei der economiesuisse, Unternehmen bei der IHK – dazu, dass vereinzelt unterschiedliche Positionen vertreten werden. Einigkeit herrscht in der Erkenntnis vor, dass die Interessen der KMU zu wenig Berücksichtigung finden. Auf die Frage Sven Bradkes nach der KMU-Agenda der Verbände, nannte Konrad Hummler die prioritäre Aufgabe der IHK St.Gallen-Appenzell, zusätzlich belastende Aktivitäten der öffentlichen Hand abzuwenden. „Die KMU haben in den nächsten Monaten genügend Hausaufgaben zu lösen.“ Die angespannte Situation, so Hummler, lasse keinen Spielraum offen für nutzlose Spielereien und aufwendige Auflagen. Es sei schon zu viel gewesen, was man in den letzten Jahren habe einstecken müssen. Als Beispiel dafür nannte er die als grossen Governance-Fortschritt gefeierte IKS-Übung, die bestenfalls ein Eldorado für Revisoren und Anwälte, aber zeitvernichtend für alle übrigen Beteiligten gewesen sei. Die economiesuisse will gemäss Gerold Bührer vor allem Aktionismus verhindern und den Fokus auf die Nachhaltigkeit richten. In dieser Beziehung sei man mit dem Gewerbeverband auf Tuchfühlung, mit dem man das Motto gemeinsam umsetzen wolle.

 

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Personenfreizügigkeit: Schweiz sagt JA, Wirtschaft atmet auf

Deutlich hat das Schweizer Stimmvolk am 8. Februar 2009 der Weiterführung des Personenfreizügigkeitsabkommens mit der EU und dessen Ausdehnung auf Bulgarien und Rumänien zugestimmt. Mit dem JA hat die Schweiz den bewährten bilateralen Weg mit der EU und die guten vertraglichen Rahmenbedingungen für unsere Wirtschaft gesichert. Schliesslich ist die EU die mit Abstand bedeutendste Wirtschaftspartnerin der Schweiz: Rund zwei Drittel aller Schweizer Exporte gehen in diese Region. Das „inform“ hat nach dem Abstimmungswochenende Reaktionen von Wirtschaftsvertretern aus der Ostschweiz eingefangen – die Erleichterung ist gross.

 

Das JA zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit kann aus Sicht der Schweizer Wirtschaft nicht wichtig genug eingestuft werden: Sie ist auf ausländische Arbeitskräfte zwingend angewiesen. Auch die Ostschweiz kann ihren Bedarf an Fachkräften nicht mit dem inländischen Angebot decken. Längerfristig nimmt zudem die Zahl der inländischen Erwerbstätigen ab, weil die Geburtenrate zurück gegangen ist. Mit der Personenfreizügigkeit können die nötigen ausländischen Fachkräfte und Spezialisten einfacher rekrutiert werden. In den letzten Jahren sind, den Bedürfnissen der Wirtschaft entsprechend, in erster Linie gut qualifizierte Personen aus der EU zugewandert. Das JA zur Weiterführung der Personenfreizügigkeit trägt dazu bei, Arbeitsplätze in der Schweiz zu sichern. Dass ein offener Arbeitsmarkt auch die Chancen der Ostschweizer Firmen im internationalen Wettbewerb verbessert, unterstreichen die folgenden Unternehmerstimmen.

Michael Bartsch, Managing Director, InterRail AG, St.Gallen
„Als Geschäftsführer eines international tätigen Unternehmens habe ich natürlich zugunsten der Weiterführung und Ausdehnung der Personenfreizügigkeit gestimmt. Ich bin deshalb sehr froh über den Ausgang der Abstimmung. Die EU ist der wichtigste Handelspartner der Schweiz und gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten wie diesen wäre es mehr als unvernünftig, die geregelten Beziehungen und guten Rahmenbedingungen zu gefährden. Ich bin froh, dass die bilateralen Verträge weitergeführt werden, die der Schweizer Wirtschaft in den letzten Jahren zu Wachstum, Sicherung von Arbeitsplätzen und guten Arbeitsbedingungen verholfen haben.“

Dr. Jörg Müller, VR und CEO, Arcolor AG, Waldstatt
„Die Arcolor AG erwirtschaftet 80% des Gesamtumsatzes mit Ländern der EU. Aus diesem Grund ist ein freier und nicht diskriminierter Warenverkehr mit der EU von äusserster Wichtigkeit für uns. Wir waren weder in der Vergangenheit noch sind wir in der Zukunft auf billige Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern angewiesen. Bei Arcolor werden in der Produktion ausschliesslich lokal wohnhafte Mitarbeiter eingesetzt. Bei technischen Kaderpositionen sind wir aber auf Mitarbeiter aus Deutschland angewiesen, da es die entsprechenden Ausbildungen in der Schweiz gar nicht gibt. Wir werden auch in Zukunft bei den bestehenden Personalressourcen bleiben und keine Arbeitskräfte aus den neuen EU-Ländern anwerben. Die Angst, dass billige Arbeitskräfte den Schweizern die Arbeit wegnehmen, ist also in unserem Fall völlig unbegründet. In erster Linie ist die Annahme der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder eine Bestätigung des bisherigen Wegs der Schweiz im Verhältnis zur EU. Dies wird von der EU zur Kenntnis genommen und dementsprechend müssen wir nicht befürchten, dass das bilaterale Vertragswerk in Frage gestellt wird und uns in Zukunft neue Hürden für den Export in die EU erwarten. Die Auswirkungen in der Schweiz selbst werden vernachlässigbar sein, wenn Bulgarien und Rumänien auch in die Zone mit Personenfreizügigkeit eintreten werden. Das Abstimmungsresultat hat für uns die Auswirkung, dass unser Standortvorteil weiter zum Tragen kommen kann. Wir haben die besseren Rahmenbedingungen als die meisten Standorte in der EU und trotzdem freien Zugang zu den Märkten. Das wiederum bedeutet, dass an unserem Standort hier in der Schweiz auch für zukünftige Projekte weiter investiert werden kann.“

Dr. Martin Huser, Präsident IG Standortmanagement, St.Gallen
„Mit der durch das Schweizer Volk erneut bestätigten Fortsetzung der Personenfreizügigkeit im Verhältnis
zu den EU-Staaten verfügt die Ostschweiz über die bestmöglichen Voraussetzungen für eine langfristig erfolgreiche und stabile Wirtschafts- und Standortentwicklung. Stabile Geschäftsbeziehungenn sind in wirtschaftlich schwierigen Zeiten besonders wichtig ist."

Alois Bischof, Geschäftsführer, ELPRO-BUCHS AG, Buchs St.Gallen
„Der Anteil der Exporttätigkeit der Elpro-Buchs AG beträgt über 60 %. Unser KMU beschäftigt in der Schweiz 40 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Für den Service und den Vertrieb haben wir Tochterfirmen in Deutschland (14 Mitarbeitende), England (1 Mitarbeiter) und den USA (12 Mitarbeitende). Dank guten, akzeptierten Produkten ist die Elpro-Buchs AG derzeit sehr erfolgreich und hat noch nicht mit Konjunkturproblemen zu tun, auch im Bereich des Exportes nicht. Dabei richtet sich die Exporttätigkeit überwiegend in die EU und die USA. Die Annahme der Bilateralen war notwendig und sinnvoll, um aus der Schweiz exportieren zu können, ohne dabei von zusätzlichen administrativen Handelshemmnissen gegen Schweizer Produkte behindert zu werden. Mit dem positiven Abstimmungsresultat bleibt zumindest der Ist-Zustand erhalten. Konkret: Der Administrative Aufwand zum Exportieren aus der Schweiz in die EU bleibt zwar weiterhin grösser als dies für echte EU-Länder ist,  insgesamt jedoch im machbaren Rahmen. Fachkräfte, sofern im Rheintal nicht rekrutierbar, können weiterhin auch aus dem nahen Vorarlberg kommen.“

Christof Stürm, Delegierter des VR, Stürm Group, St.Gallen und Rorschach
„Das positive Abstimmungsresultat vom 8. Februar ermöglicht eine weiterhin enge Partnerschaft mit unseren wichtigsten Absatz- und Beschaffungsländern. Weiter bedeutet es, dass protektionistische Schikanen seitens der EU im geschäftlichen Austausch in engen Grenzen bleiben dürften. Und ganz entscheidend für die Ostschweizer Unternehmen: Für schwierig zu besetzende Spezialistenstellen kommen weiterhin auch Nicht-Schweizer in Frage.“

 

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Rümänien - lukrative Chancen für Schweizer Unternehmer

Rumänien kann Schweizer Unternehmen ungeahnt viele Handels-, Kooperations- und Investitionsmöglichkeiten in allen Wirtschaftssektoren bieten. Neue Perspektiven ergeben sich dank dem Zugang Rumäniens zu den europäischen Fonds. Auch Schweizer Unternehmen können von den EU-Fonds profitieren, indem sie als Kooperationspartner einer rumänischen Firma an einem EU-Förderprojekt teilnehmen.

Am Business-Lunch vom 16. Oktober 2008 durften die IHK St.Gallen-Appenzell eine hochkarätige Delegation begrüssen. Sie wurde angeführt vom rumänischen Botschafter in der Schweiz, Ionel Nicu Sava, sowie vom Handelsrat der rumänischen Botschaft in der Schweiz, Rodrig Dinulescu. Ebenso haben Vertreter der rumänischen Handelsförderung sowie der Direktor der Gesellschaft für ausländische Investitionen teilgenommen. 13 rumänische Unternehmer verschiedener Branchen sowie Michael Kühn, Consultant Europe der Osec in Zürich komplettierten die offizielle Delegation.

Im Anschluss an die Veranstaltung konnten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer mit den Vertretern der rumänischen Delegation vertiefte, bilaterale Gespräche führen.

Informationen über die Veranstaltung oder Kontaktadressen für Rumänien: margrith.neuenschwander@ihk.ch, Leiterin Exportdienste bei der IHK St.Gallen-Appenzell.

 

Fotoimpressionen vom Business Lunch

 

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Schweizer KMU-Tag ist „ausgebucht“

Mehr als 1000 Unternehmerinnen, Unternehmer und Führungskräfte aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) treffen sich zum ausgebuchten KMU-Tag am 24. Oktober in den Olma-Hallen in St. Gallen und widmen sich dem Thema „KMU und Geschwindigkeit – auf der Suche nach dem richtigen Tempo“. Erstmals ermöglicht ein Blog die Interaktion für die Teilnehmenden auch nach dem Schweizer KMU-Tag und bietet Impressionen für jene, die nicht dabei sein können.

Vor mehr als 1000 KMU-Unternehmern und -Führungskräften aus der ganzen Schweiz dies ist ein neuer Teilnehmerrekord – werden Miriam Meckel (Kommunikationsexpertin), Armin Assinger (Exskirennfahrer), Jean-Claude Biver (CEO von Hublot), Ludwig Hasler (Philosoph), Rolf Schmid (CEO von Mammut) und Daniel Hösli (Kommandant der „Patrouille Suisse“) Antworten auf das Dilemma zwischen Beschleunigung und Entschleunigung geben. Moderiert wird der Anlass von DRS3- und SF-Moderatorin Mona Vetsch.

Erstmals mit Blog
Erstmals ist der Schweizer KMU-Tag auch mit einem Blog vor, während und nach dem KMU-Tag vom 24. Oktober präsent. Teilnehmende wie andere KMU sind aufgerufen, den Blog zu lesen und sich mit eigenen Kommentaren einzubringen. Unter http://blog.kmu-tag.ch wird Peter Hogenkamp, einer  der  Blog-Gurus im deutschsprachigen Raum, mit seinem Team den Schweizer KMU-Tag begleiten. Er gehört zu den „First movern" in diesem aktuellsten Bereich der Online-Kommunikation. Die Organisatoren des Schweizer KMU-Tags freuen sich über den KMU-Tag-Blog und sind sicher, dass dieses neue Angebot auf Interesse stossen wird.

KMU-Tag ist Impulsgeber und Plattform
Der Schweizer KMU-Tag ist klar auf die Bedürfnisse der kleinen und mittleren Unternehmen ausgerichtet. Unternehmer(innen), Inhaber(innen) und Führungskräfte aus KMU finden hier eine Plattform zum Austausch mit „Branchenkollegen“ – weit über Branchengrenzen hinaus. Initiiert und durchgeführt wird der Anlass vom Schweizerischen Institut für Klein- und Mittelunternehmen an der Universität St. Gallen (KMU-HSG) und der Kommunikationsagentur freicom ag. Patronate für den Schweizer KMU-Tag haben daher wiederum wichtige Institutionen übernommen: Die Schweizer Industrie- und Handelskammern, der Schweizerische Gewerbeverband (SGV), economiesuisse, die Industrie- und Handelskammer St. Gallen-Appenzell sowie der Kantonal St. Gallische Gewerbeverband.

Unterstützt wird der Anlass durch Hauptsponsoren, denen KMU-Anliegen ebenfalls sehr wichtig sind: Helvetia Versicherungen, Raiffeisen, OBT, mediaswiss (gate24), ABACUS und Swisscom. Tagungsort ist die Olma-Halle 9. Ausführliche Informationen zum Schweizer KMU-Tag gibt es auf www.kmu-tag.ch

 

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IHK St.Gallen-Appenzell begrüsst die Schweizer Handelskammern

Nach der letztjährigen Zusammenkunft im Wallis war dieses Jahr die IHK St.Gallen-Appenzell Gastgeberin des jährlich stattfindenden Treffens der Schweizer Industrie- und Handelskammern (SIHK). Die St.Galler Bratwurst, die Erfolgsgeschichte eines Ostschweizer High-Tech-Unternehmens und ein abwechslungsreiches Rahmenprogramm bei strahlendem Sonnenschein begeisterten die Delegation. 

In seinen Begrüssungsworten illustrierte IHK-Direktor Dr. Kurt Weigelt den Gästen aus der ganzen Schweiz die gesellschaftliche, kulturelle und wirtschaftliche Geschichte der Ostschweiz. Nach dem Genuss einer feinen St.Galler Bratwurst besichtigten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer anschliessend die Varioprint AG (www.varioprint.ch) im ausserrhodischen Heiden. Der Betriebsrundgang und die Erläuterungen von Geschäftsführer Andreas Schmidheini, der in diesem Frühjahr mit dem Unternehmerpreis Ostschweiz des Swiss Venture Club ausgezeichnet wurde, verdeutlichten, warum sich das KMU in den letzten Jahren zu einem führenden Leitplattenhersteller entwickelte. Mit einer musikalischen Umrahmung der besonderen Art auf der Terrasse des High-Tech-Unternehmens begeisterte das Trio "Anderscht" (www.anderscht.ch). Die Musiker schickten den faszinierenden und vielseitigen Klang des Hackbretts auf eine Reise über die melancholischen Hügel des Appenzellerlandes bis dorthin, wo der Pfeffer wächst - schlagend und zupfend, gemütlich bis rasend, mild bis herb: einfach Anderscht.

Nach einer Talfahrt mit der historischen Rorschach-Heiden-Bergbahn kamen die Gäste der IHK St.Gallen-Appenzell am Abend im Seerestaurant Rorschach in den Genuss einer "Erlebnisgastronomie am 47° Breitengrad" (www.seerestaurant-rorschach.com). Im "Aqua-Fine-Dining" in der wintergartenähnlichen Terrasse direkt über dem Wasser genossen die Teilnehmer die Kreationen des Küchenchefs. Grossen Applaus erhielt der Appenzell Ausserrhoder Regierungsrat Köbi Frei für sein symphatisches und humorvolles Grusswort.

Am nächsten Morgen standen ein Stadtrundgang durch St.Gallen und der Besuch der Dessous-Ausstellung "secrets" im Textilmuseum (www.textilmuseum.ch) auf dem Programm. Traditionell st.gallerisch dann der Abschluss des diesjährigen SIHK-Treffens: Im "National", einer typischen St.Galler Altstadtbeiz, wurden Chäschüechli, Siedwurst und Brezel aufgetischt.

 

Fotostrecke SIHK-Treffen 2008

 

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EU: Vereinfachter Zugang zum öffentlichen Beschaffungswesen für KMU

Als Teil des „Small Business Act" für Europa (SBA) hat die Europäische Kommission eine Reihe von praktischen Beispielen und Leitlinien veröffentlicht, die es Mitgliedstaaten und Behörden ermöglichen sollen, ihre Vorschriften und Verfahren im öffentlichen Beschaffungswesen KMU-freundlicher zu gestalten.
Dieser Kodex bewährter Vorgehensweisen zeigt, wie man die in den EU-Richtlinien in Bezug auf das öffentliche Auftragswesen festgelegten Bestimmungen zum Vorteil von KMU anwenden kann, und weist auf eine Anzahl von KMU-freundlichen, auf nationaler Ebene existierenden Vorschriften und Verfahren hin, die aus Konsultationen mit den Mitgliedstaaten und anderen Beteiligten gewonnen wurden.


Mehr zum Thema finden Sie hier

 

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USA lanciert neue "Import Safety Strategy"

Die US-Konsumentenschutzbehörde CPSC hat eine neue „Import Safety Strategy“ entworfen, mit welcher sichergestellt werden soll, das nach den USA importierte Produkte in allen Belangen den für US-Erzeugnisse geltenden Sicherheitsstandards entsprechen. Das Augenmerk richtet sich dabei vor allem auf Konsumprodukte. Deren Einfuhr nach den USA hat sich im vergangenen Jahr mehr als verdoppelt hat und beläuft sich mittlerweile auf 44% der Gesamtimporte. Vor allem aber waren bei 75 von 100 Produktrückrufen Konsumgüter betroffen. Insbesondere Spielzeug aus China, was die CPSC dazu veranlasste, eine strengere Einfuhrstrategie auszuarbeiten.

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Die besten Logistikstandorte Europas

Belgien, die Niederlande und Ungarn sind gemäss dem European Distribution Report 2008 von Cushman & Wakefield (C&W) die attraktivsten europäischen Standorte für Logistikunternehmen. Auffallend ist die starke Präsenz mitteleuropäischer Länder im Ranking der europäischen Logistikstandorte. Neben Ungarn sind in den Top Ten Tschechien (4.), Polen (5.) und die Slowakei (9.) zu finden. Auch Österreich (7.) und Deutschland (8.) lassen sich weitgehend dieser Region zurechnen. C&W geht davon aus, dass sich die Logistikkarte in den nächsten Jahren mit Trend gen Osten stark verändern wird, nicht zuletzt dank der wachsenden Bedeutung der rumänischen Schwarz-Meer-Hafenstadt Constanta (Drehkreuz im China-Handel) und dem in Bau befindlichen Tiefseehafen in Danzig. Die teuersten Standorte für Logistiker sind: London (Heathrow), Dublin und Barcelona. Die Schweiz wurde im Ranking der Logistikstandort nicht berücksichtigt. 

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Europäische Textilverbände eröffnen Kontaktbüro in Moskau

Der Textilverband Schweiz hat gemeinsam mit Fachverbänden aus Deutschland, Österreich und Frankreich ein Kontaktbüro in Moskau (Russia-Europe Textile Alliance RETA) eingerichtet. Die offizielle Eröffnungsfeier fand Ende Juni statt. Der russische Textil- und Bekleidungsmarkt befindet sich derzeit im Aufschwung und gilt in der Branche als einer der attraktivsten Märkte, im Besonderen für:

• Markenmode/Luxusprodukte
• innovative technische Textilien (z. B. für den Strassenbau, das Gesundheitswesen oder die Automobilindustrie)
• hochwertige Heimtextilien.
Das Moskauer Kontaktbüro bietet den Mitgliederfirmen der beteiligten Branchenverbände (Textilverband Schweiz, textil + mode Deutschland, Fachverband der Textilindustrie Österreich, Französische Union der Textilindustrien) unter anderem folgende Dienstleistungen an:
• Herstellung von Kontakten zur russischen Textil- und Bekleidungsindustrie sowie zu Importstellen und Behörden
• Beschaffung von Wirtschaftsdaten und Marktinformationen
• Unterstützung bei der Zertifizierung von Produkten
• Beistand bei Fachmessen.

RETA wird nach den gleichen Grundsätzen betrieben wie das bereits seit 2005 bestehende CETA-Büro (China-Europe Textile Alliance) in Shanghai.

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Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich

Die aktuelle Ausgabe der vom deutschen Finanzministerium herausgegebenen Benchmarking-Studie „Die wichtigsten Steuern im internationalen Vergleich“ vermittelt einen guten Überblick über die fiskalischen Rahmenbedingungen in den wichtigsten Industriestaaten. In der Studie berücksichtigt wurden: sämtliche EU-Mitgliedstaaten plus die Schweiz, die USA, Kanada, Norwegen und Japan.

In folgenden Steuerkategorien wurden die untersuchten Länder miteinander verglichen:

• Steuerquoten (tiefste Quote: Griechenland / höchste Quote: Dänemark)
• Abgabenquote (tiefste Quote: Griechenland / höchste Quote: Schweden)
• Körperschaftssteuersysteme/Anteilseignerbesteuerung
• Körperschaftssteuersätze (niedrigster Satz: Schweiz / höchster Satz: Malta und USA)
• Unternehmensbesteuerung (tiefste Besteuerung: Bulgarien und Zypern / höchste Besteuerung: Japan)
• Maximalbelastung Unternehmen/Anteileigner bei Vollausschüttung (Tiefste Belastung Lettland / höchste Belastung: Frankreich)
• Periodenübergreifende Verlustberücksichtigung bei der Körperschaftssteuer
• Einkommenssteuereingangssatz
• Einkommenssteuerspitzensatz (tiefster Satz: Rumänien / höchster Satz: Dänemark)
• Kapitalertragssteuer auf Zinsen und Dividenden für Ansässige und Nicht-Ansässige
• Höchstsätze auf private Zinserträge für Ansässige
• Einkommens-/Lohnsteuerbelastung von Arbeitnehmern:
allein stehende Person (tiefste Belastung: Polen / höchste Belastung: Dänemark)
verheiratet, zwei Kinder; Alleinverdiener (tiefste Belastung: Slowakei / höchste Belastung: Dänemark)
verheiratet, zwei Kinder, Doppelverdiener: (tiefste Belastung: Slowakei / höchste Belastung: Dänemark)
• Belastung von Arbeitnehmern durch Steuern und Sozialabgaben:
allein stehende Person (tiefste Belastung: Irland / höchste Belastung: Deutschland)
verheiratet, zwei Kinder; Alleinverdiener (tiefste Belastung: USA / höchste Belastung: Dänemark)
verheiratet, zwei Kinder, Doppelverdiener: (tiefste Belastung: Irland / höchste Belastung: Dänemark)
• Gesamtbelastung von Lohnkosten:
allein stehende Person (tiefste Belastung: Irland / höchste Belastung: Belgien)
verheiratet, zwei Kinder; Alleinverdiener (tiefste Belastung: Irland / höchste Belastung: Polen)
verheiratet, zwei Kinder, Doppelverdiener: (tiefste Belastung: Irland / höchste Belastung: Polen)
• Vermögenssteuern für natürliche und juristische Personen
• Umsatzsteuer-Normalsätze / Vergleich nur EU (tiefster Satz: Luxemburg und Zypern / höchster Satz: Dänemark und Schweden) (pd)

Weitere Informationen

 

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Konjunkturelle Bremsspuren in der Ostschweiz

Die Ostschweizer Industrie hat im ersten Halbjahr an Dynamik verloren. Verantwortlich dafür sind stagnierende Exporte. Dazu kommt die Rückkehr des schon tot geglaubten Inflationsgespenstes, das alte Erinnerungen an stagflationäre Zeiten aufkommen lässt. Hingegen überrascht die Bauwirtschaft positiv. Die seit langem erwartete Abschwächung ist einmal mehr nicht eingetroffen. Der Ostschweizer Detailhandel konnte mit dem Schweizerischen Durchschnitt nicht ganz mithalten.

 

Die Ostschweizer Industriebetriebe blicken auf eine auf hohem Niveau stagnierende Konjunktur im ersten Halbjahr 2008 zurück. Die Abkühlung wurde von einem verhaltenen Auftragseingang ausgelöst, der seine Spuren auch in der Ertragslage hinterlassen hat. Zum ersten Mal seit zwei Jahren ist die Kapazitätsauslastung in der Industrie wieder unter 90% gefallen. Im Vergleich zur übrigen Schweiz leidet die Industrie in unserer Region stärker unter der globalen Abkühlung der Konjunktur. Beinahe alle beobachteten Indikatoren bestätigen diesen Befund, so der Bestellungseingang, der Auftragsbestand, die Produktion und die Ertragslage.

Exportflaute
Der Hauptgrund für das Stimmungstief liegt im Aussenhandel. Während der schweizerische Aussenhandel im ersten Semester weiter expandierte, stagnierten die Exporte aus der Ostschweiz. In der Statistik der Oberzolldirektion sticht ins Auge, dass die Ausfuhren von Investitionsgütern aus der Ostschweiz 5.4% unter der Vorjahresperiode liegen, währendem aus der übrigen Schweiz 6.5% mehr Investitionsgüter ins Ausland geliefert werden konnten. Insbesondere unsere grössten Industriebranchen – Maschinen / Apparate, Metalle, Chemie und Präzisionsinstrumente - vermochten dem positiven schweizerischen Trend nicht zu folgen. So erstaunt es denn auch nicht, dass ein Viertel aller Exporteure aus der Ostschweiz mit ihren Auslandgeschäften unzufrieden ist. Kantonal betrachtet trägt der Kanton St.Gallen die Hauptschuld für diese enttäuschende Entwicklung, musste er doch als einziger Kanton der ganzen Schweiz einen Rückgang der Exporte in Kauf nehmen. Eine nur leichte Zunahme resultierte im Kanton Thurgau, währendem die beiden Appenzell Zuwachsraten über dem schweizerischen Durchschnitt vorweisen können.

Noch darf gehofft werden, dass sich die Exportflaute in den kommenden Monaten durch neue Winde vertreiben lässt, denn 28% der Ostschweizer Exporteure rechnen mit einer Zunahme der Kundenlieferungen ins Ausland. Trotzdem ist die noch vor wenigen Monaten versprühte Zuversicht für das zweite Semester einer weitaus vorsichtigeren Prognose gewichen.

Inflationserwartungen
Viel Platz in den Konjunkturberichten wird in letzter Zeit dem Thema Inflation eingeräumt. Die Sorgen um die Preisstabilität sind berechtigt, denn seit Beginn des Jahres 2008 liegt die Jahresteuerung konstant über 2%. Im Juli erreichte sie mit 3.1% den höchsten Stand seit 1993. Zwar gehen die meisten Beobachter davon aus, dass es sich dabei nicht um ein längerfristiges Phänomen handelt. Für die kommenden Monate erwarten zwei Drittel unserer Konjunkturteilnehmer allerdings weiter steigende Preise. Steigende Preise und abflauende Konjunktur stellen die Nationalbank vor ein Dilemma: Soll sie mit eher tiefen Zinsen die Konjunktur stabilisieren oder durch eine Erhöhung der Zinsen die aufkommende Inflation bekämpfen?

Robuste Baukonjunktur
Die Entwicklungen in der ostschweizerischen Bauwirtschaft sind ein starkes Signal für eine stabile Binnenkonjunktur. Die schon oft angekündigte Abschwächung fand einmal mehr nicht statt. In der Baubranche finden sich offenbar immer wieder Aufträge, welche der Branche jeweils gerade dann neue Impulse geben, wenn man davon ausgeht, dass die Abschwächung nun wirklich einsetzen müsste. Auch die Bauunternehmen selbst sind von der Nachhaltigkeit des Aufschwungs überrascht und zeigen sich mit dem Auftragsbestand und der Geschäftslage zufrieden. Dies trifft insbesondere auf das Ausbaugewerbe zu, wo die Geschäfte wirklich rund laufen. In ruhigerem Fahrwasser steuert das Bauhauptgewerbe, bei dem die Umsätze sich auf hohem Niveau stabilisiert haben. Die Vertreter des Bauhauptgewerbes sind mir ihren Voraussagen für die zweite Hälfte des Jahres – einmal mehr – vorsichtig. Zu schaffen machen der Bauwirtschaft die gestiegenen Rohstoffpreise, die nach ihrer Ansicht kaum auf die Kunden überwälzt werden können. Damit geraten die Margen, mit denen die Baubranche seit längerem unzufrieden ist, zusätzlich unter Druck.

Zuversicht im Detailhandel
Laut den Resultaten von jüngsten Erhebungen floriert der Detailhandel in der Schweiz: Die Umsätze steigen in allen Sparten. Bei den Ostschweizer Detaillisten laufen die Geschäfte harziger. In unserer Region befindet sich der Detailhandel seit anfangs Jahr in einer Seitwärtsbewegung. Dennoch ist die Mehrheit der Detailhandelsgeschäfte mit dem Geschäftsgang zufrieden. Die Zukunftserwartungen sind im Grundton positiv, aber da und dort auch von einer gewissen Skepsis begleitet. Denn es besteht die berechtigte Gefahr, dass die Turbulenzen an den Finanzmärkten und die zunehmende Teuerung die Konsumlaune der Haushalte trüben könnten.

 

Der Konjunkturtest wird vierteljährlich von der Firma ecopol ag im Auftrag der St.Galler Kantonalbank und der IHK St.Gallen-Appenzell durchgeführt. Befragt werden rund 500 Unternehmen aus der Industrie-, dem Baugewerbe und dem Detailhandel.

 

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Von 21 auf 20 %

In Portugal ist der Mehrwertsteuersatz auf den 1. Juli 2008 von 21% auf 20% gesenkt worden. Auch auf den Azoren und Madeira gilt seit dem 1. Juli ein reduzierter Mehrwertsteuersatz (neu 14%, zuvor 15%).

 

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Top-Standorte im internationalen Vergleich

Unter den weltweiten Top-Ten-Standorten befinden sich mit Russland, Polen, Deutschland und Tschechien vier europäische Länder. Nicht ganz überraschend wird das Ranking von China angeführt. Vor Indien, Russland, den USA und Polen.

Die beliebtesten Standorte in Europa sind hinsichtlich geplanter Investitionen Polen, Deutschland, Russland, Frankreich, Rumänien und Ungarn. Im vergangenen Jahr flossen die meisten Auslandsdirektinvestitionen nach Grossbritannien, Frankreich, Deutschland, Spanien und Belgien. Die Schweiz rangiert an zehnter Stelle. Durch Direktinvestitionen aus dem Ausland wurden in Grossbritannien am meisten Arbeitsplätze (24'186) geschaffen. Ebenfalls im fünfstelligen Bereich bewegt sich die Zahl der neu geschaffenen Stellen in Polen, Tschechien, Russland, Frankreich, Rumänien und Ungarn. In der Schweiz waren es nur deren 2244 (Rang 20 unter den europäischen Ländern). Bei den europaweiten Patentanmeldungen hat Deutschland die Nase vorn. Frankreich, die Niederlande, die Schweiz und Grossbritannien folgen mit deutlichem Abstand.

Im Rahmen der unten aufgeführten Studien wurden unter anderem auch die weltweiten Top-Standorte nach Unternehmensbereichen ermittelt:
- Als besonders geeignete Standorte für Produktionsbetriebe gelten China, Indien, Polen, die USA und Russland.
- Für Forschung und Entwicklung sind die USA, Deutschland, Indien, China und Japan erste Wahl.
- Den Hauptsitz eines Unternehmens wählt man bevorzugt in den USA, in Deutschland, Grossbritannien, Frankreich oder in den Niederlanden.
- Die Dienstleistungen von Call-Centern werden am häufigsten in Indien, den USA, Deutschland, Afrika und Grossbritannien angefordert.
- Die Einrichtung von Logistikzentren konzentriert sich vermehrt auf Deutschland, die USA, China, die Niederlande und Polen.
- Verwaltung und Rechnungswesen werden am häufigsten in Deutschland, Indien, den USA, Grossbritannien und in Polen angesiedelt.

  

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Klinik Gais ausgezeichnet

Zum ersten Mal wurde der berufliche Integrationspreis Ostschweiz verliehen. Den Preis erhält die Rehabilitationsklinik in Gais, weil sie junge Menschen mit einer Behinderung erfolgreich und nachhaltig in ihr Team integriert.


Thomas P. (24), Caroline R. (22) und Markus O. (22) haben bei ihrem ersten Berufseinstieg Glück gehabt. Sie arbeiten im Garten, in der Küche und im Hausdienst der Rehaklinik Gais AR. Alle drei haben eines gemeinsam: Sie konnten keine normale, sondern eine zwei Jahre dauernde praktische Ausbildung in einer Institution machen, die von der IV finanziert wurde. Alle drei haben unterschiedliche Lernschwierigkeiten. Sie sind darum bei Arbeitsaufträgen auf besonderes Vorzeigen und genaue Anleitung angewiesen. Umso stärker ist jedoch ihre Identifikation mit der Klinik. Das bestätigt auch Klinikdirektor Georg Stoffels (48): „ Der Betreuungsaufwand ist grösser als bei anderen, aber sie sind sehr motiviert.“ Weil die IV die Hälfte der Lohnkosten deckt, ist die Belastung tragbar.

Die Ausbildungsstätte Auboden in Brunnadern, in der Markus eine praktische Ausbildung als Küchenhilfe absolvierte, lancierte im August letzten Jahres zum ersten Mal den beruflichen Integrationspreis Ostschweiz und rief die Öffentlichkeit dazu auf, innovative Unternehmen zu nominieren, die sich in besonderer Weise für junge Erwachsene mit Lernschwierigkeiten einsetzen.

Die Jury, bestehend aus bekannten Ostschweizer Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, wählte aus rund einem Dutzend nominierten Unternehmen die Klinik Gais aus. Suzanne Gut, Präsidentin der Jury, betonte, dass die Klinik Gais für ihr soziales Engagement und ihre nachahmungswürdige Unternehmenskultur, durch welche auch Menschen mit einer Behinderung eine Anstellung fänden, ausgezeichnet werde.

An der feierlichen Preisübergabe am Ort der Preisträgerin zeigte sich Regierungsrätin Marianne Koller-Bohl begeistert über die Initiative, soziale Verantwortung von Unternehmen zu prämieren. Der Grundsatz „Eingliederung vor Rente“ habe bis heute nichts von seiner Aktualität eingebüsst. „Denn viele Menschen mit einer Behinderung wären fähig, sich in einem leistungsorientierten Umfeld zu behaupten“, meinte Regie-rungsrätin Koller-Bohl.

Der Direktor der IHK St. Gallen-Appenzell, Dr. Kurt Weigelt, zeigte auf, dass wirtschaftlicher Erfolg und sozialverantwortliches Handeln sich nicht ausschliessen. Die Bereitschaft, Menschen mit Erwerbsbeeinträchtigung eine Chance zu geben, zeichne eine Unternehmenskultur aus, die es verstehe, die wirtschaftliche Logik mit den Bedürfnissen einer solidarischen Gemeinschaft zu verbinden, sagte er pointiert. Und weiter: „Ausgezeichnet werden mit dem Berufsintegrationspreis nicht nur die Entscheidungs-träger einer Unternehmung, sondern alle Mitarbeitenden, die aus einem Betrieb eine Schicksalsgemeinschaft machen.“

Beim eigentlichen Festakt interviewte der Ostschweizer Medienpreisträger Hanspeter Trütsch Klinikdirektor Georg Stoffels. Im Gespräch wurde hervorgehoben, dass die sozialen Kompetenzen des gesamten Teams wie auch der behinderten Angestellten eine zentrale Rolle spielen. Nicht nur Georg Stoffels, sondern auch die betreffenden Arbeitsteams, in denen Thomas P., Caroline R. und Markus O. arbeiten, waren über die Preisvergabe sichtlich erfreut.

www.auboden.ch/preis

 

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Verordnungen über die Ursprungsbeglaubigung und den Ursprung einer Ware

Seit dem 1. Mai 2008 sind die beiden Verordnungen über die Ursprungsbeglaubigung und den Ursprung einer Ware in Kraft, womit die Schweizerische Handelskammer und die Handelskammer im Fürstentum Liechtenstein nicht mehr dem seco, sondern der Oberzolldirektion als Aufsichtsbehörde unterstellt sind.

 

Im Januar 2006 hat die Überarbeitung der Verordnung über die Ursprungsbeglaubigung sowie die Verordnung des eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements über den Ursprung einer Ware begonnen.
Wirtschaftverbände und Vertreter der Schweizerischen Handelskammern haben verschiedene Stellungnahmen abgegeben, wie ein Produkt den nicht präferenziellen Schweizer Ursprung erlangen kann. Am 1. Mai 2008 sind nun die beiden Verordnungen über die Ursprungsbeglaubigung und den Ursprung einer Ware in Kraft getreten.

Nicht präferenzielle Ursprungsregeln
Bis anhin sprach man bei der Ausstellung von Ursprungszeugnissen immer von autonomen Ursprungsregeln. Diese mussten erfüllt werden, damit die Handelskammer den Schweizer Ursprung einer Ware auf einem Ursprungszeugnis beglaubigen durfte.
Neu spricht man von den nicht präferenziellen Ursprungregeln. Wie der Name aussagt, wurden diese in einigen Punkten den präferenziellen Ursprungsregeln angepasst. Die präferenziellen Ursprungsregeln kommen immer dann zur Anwendung, wenn die Schweiz im Rahmen der EFTA mit dem Bestimmungsland einen Freihandelsvertrag abgeschlossen hat und als Ursprungsnachweis eine EUR.1, eine Euro-Med-Warenverkehrsbescheinigung oder eine präferenzielle Ursprungserklärung auf der Rechnung gemacht wird.
Ein Produkt kann im Rahmen der präferenziellen Ursprungsregeln den Schweizer Ursprung erhalten, hat aber im nicht präferenziellen Bereich keinen Ursprung. Die nicht präferenziellen Ursprungsregeln sind heute schwieriger zu erfüllen, da keine Kumulation mit Waren aus einem Drittland möglich sind. Ein grosser Unterschied besteht auch darin, dass die präferenziellen Ursprungsregeln der Ware im Bestimmungsland Zollfreiheit oder einen reduzierten Zollansatz gewähren – dies im Gegensatz zu den nicht präferenziellen.
Ursprungszeugnisse werden hauptsächlich für die Einfuhr von Waren in arabische, einige südamerikanische und osteuropäische Länder verlangt. Die Ware bekommt bei der Einfuhr keine präferenzielle Zollbehandlung, sondern es muss der normale Zollansatz bezahlt werden.

Was ist für die Berechnung massgebend?
Neu gilt bei den nicht präferenziellen Ursprungsregeln:
Bei der Berechnung des Wertkriteriums von 50 % ist nicht mehr der Frei-Schweizer-Grenze-Wert massgebend, sondern der Brutto-Ab-Werk-Preis. Beim Ursprungskriterium (HS-Positionssprung) dürfen neu 10% Waren mit derselben Tarif-Nummer wie das Endprodukt verwendet werden.
Die Listenregeln, welche eine Alternative zu den beiden vorgenannten Ursprungskriterien sind, wurden erweitert. In den Listenregeln ist beschrieben, welcher Arbeitsprozess in der Schweiz an einer Ware durchgeführt werden muss, damit sie den nicht präferenziellen Schweizer Ursprung bekommt. Bei den Listenregeln muss weder das 50% Wertkriterium, noch der HS-Positionssprung erfüllt werden.
Ein grosser Vorteil bedeutet die Tatsache, dass für in der Schweiz hergestellte Waren keine Inlandbeglaubigung mehr erforderlich ist. Neu reicht eine schriftliche Bescheinigung des Herstellers oder Händlers, dass es sich um Schweizer Ursprungsware handelt. Bis zum 1. Mai musste für Ware, welche beispielsweise bei einem Hersteller in Bern gekauft wurde, der Beglaubigungsabteilung der IHK eine von der Berner Handelskammer inlandbeglaubigte Rechnung als Nachweis vorgelegt werden.
Neu dürfen offiziell auch Ursprungsnachweise von Vorlieferanten im In- und Ausland mit Drittland-Ursprung innerhalb von 30 Tagen nachgereicht werden.

Strafen bei Missachtung
Die Strafrechtlichen Massnahmen bei falschen Angaben auf Ursprungszeugnissen und Rechnungen wurden strenger. So kann bei fahrlässiger Handlung eine Busse von bis zur Fr. 20'000.– ausgesprochen werden. Bei geplantem Betrug ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren zu rechnen. Leider wird im Exportalltag der Tatsache zur wenig Rechnung getragen, dass es sich beim Ursprungszeugnis und bei der Ursprungsbescheinigung auf einer Rechnung um eine Urkunde handelt.

Informationen und Weiterbildung
Für Informationen zur neuen VUB stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Beglaubigungsdienstes der IHK gerne zur Verfügung. Ansprechstelle ist für den Exporteur in erster Instanz immer die Handelskammer, erst in zweiter Instand die Oberzolldirektion.
Die IHK führt zu den Neuerungen am 20. Mai einen Vorabend-Workshop durch.

 

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Die Ostschweizer Wirtschaft diskutiert im neuen IHK-Blog

Aktuelle Themen: "Bundesrätin" Karin Keller-Sutter / Öffnung der Lohnschere / Ohne Prüfung an die Kanti?

Resultate Konjunktur-
Umfrage Juli 2010

Wie beurteilen Sie die Geschäftslage?

gut      befriedigend  schlecht

Wie beurteilen Sie die Geschäftserwartungen?

gut      befriedigend  schlecht

IHK-Magazin 3/2010

Aus der aktuellen inform-Ausgabe:

Generalversammlung in Goldach
Eindrückliche Leistungsschau am Bodensee

JA am 26. September
IHK für sichere Arbeitslosenversicherung

30 % höheres Zugsangebot
Die neue S-Bahn St.Gallen 2013

GTA-Pass im Pocket-Format
Motiviert für eine technische Ausbildung 

Alle inform-Ausgaben finden Sie hier

IHK in den Medien

Rettung des Bankkundengeheimnisses
Plädoyer für eine Abgeltungssteuer
Konrad Hummler im NZZ-Interview

Jetzt auch in Appenzell
Das neue Arztzeugnis
Statt Arbeitsunfähigkeit wird Arbeitsfähigkeit betont

Finanzkrise:
Moralische Neuorientierung ist nötig
Interview mit IHK-Präsident Dr. Konrad Hummler

Blickpunkt Recht

Blickpunkt Recht ist eine gemeinsame Dienstleistung der IHK St.Gallen-Appenzell und des St.Gallischen Anwaltsverbandes SGAV. Die Rubrik gibt Antworten auf häufig gestellte Rechtsfragen. Bitte beachten Sie den allgemeinen Hinweis dazu. Blickpunkt Recht beantwortet auch Ihre persönliche Frage, falls sie von der IHK und dem SGAV als von allgemeinem Interesse eingeschätzt wird. 

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News

Die Schweizer Börse hat am Donnerstag mit einer Null-Nummer geschlossen. Bessere Konjunkturdaten und die anhaltend lockere Geldpolitik der EZB halfen über anfängliche Verluste hinweg.



Die Taschenmanufaktur Freitag will ein Mode-Unternehmen werden. Mehr und teurere Kollektionen sollen den Weg ebnen. Das Unternehmen wächst rasant und erobert eine Metropole nach der anderen.



Mit einem Minus von 6000 auf 472'000 Erstanträge auf Arbeitslosenhilfe bleiben die wöchentlichen Zahlen vom US-Arbeitsmarkt weiterhin auf einem hohen Niveau.



Die Europäische Zentralbank belässt die Leitzinsen unverändert, erhöht aber die Wachstums- und Inflationsprognosen. Unbegrenzte Bankkredite sollen neu bis 2011 laufen.



Die Europäische Zentralbank hat am Donnerstag die Leitzinsen unverändert auf dem historischen Tiefstand von 1 Porzent belassen. Unbegrenzte Bankkredite sollen bis 2011 laufen.



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